Ebay Ich Bin Ja So Sauer

  • ALso bisher hatte ich Glück mit ebay (auch bei durchaus größeren Beträgen)


    Was mich aber restlos schockiert ist zitat:"Habe vor 14 Tagen bei Ebay einen Vogelkäfig für meine Schwester ersteigert" zitat ende.


    Die arme Schwester!!! Sowas macht man nciht BJ. Wennihr kein eigenes Zimmer für Deine Schwester habt dann bitte trotzdem kein Vogelkäfig, das ist unwürdig!!!

  • Zitat

    Original von Insomnia


    Ich bin der Meinung, das sich dieser extreme Aufwand (schonmal bei der Kripo ne Anzeige gemacht? *seufz*)



    Ähm... brauch ich nicht, die schreib ich selbst :grin


    werde deine Kritik aber an die Kollegen weiterleiten :kiss :lache :anbet

  • Bubbles:
    du bist unmöglich..... :lache :lache :lache


    Ähm.. angenommen ich räume dir die Rechte zur Fotographie meiner Schwester in eben diesem Vogelkäfig ein..... ähm... würdest du dann deine Meinung ändern?


    BTW: Der Käfig war natürlich für die Wellensittiche meiner Schwester..... :lache

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Bubbles:
    du bist unmöglich..... :lache :lache :lache


    Ähm.. angenommen ich räume dir die Rechte zur Fotographie meiner Schwester in eben diesem Vogelkäfig ein..... ähm... würdest du dann deine Meinung ändern?


    BTW: Der Käfig war natürlich für die Wellensittiche meiner Schwester..... :lache


    Hmm ich bin dann trotzdem nicht dafür Schwestern in Käfigen zu halten (na gut die meiner Frau vielleicht) aber das mit den Fotos kannst DU Deiner Schwester gerne vorschlagen. Aber vermutlich wird sie die gleiche billige Ausrede verwenden wie Du:" Du bist so weit weg!!!" :grin

  • Zitat

    Original von InsomniaGehts dann noch über Mahn- und Vollstreckungsbescheid, muß Du für den ganzen Polter in Vorleistung gehen und damit wirds noch teurer...


    Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet 12,50 Euro Gerichtsgebühren und ca. 1,50 Euro für das Formular (das gibt es aber nicht beim Gericht zu kaufen, sondern im Schreibwarenhandel).
    Wenn man ganz, ganz freundlich fragt, erklären die einem beim Amtsgericht sogar, wie man das ausfüllt und UNGLAUBLICH (!), ich habe das Formular sogar damals dort GESCHENKT bekommen.
    Vielleicht ist es ja die Investition wert. Die Kosten für das Prozedere kommen natürlich mit auf den Mahnbescheid drauf ;-)

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Ähm... brauch ich nicht, die schreib ich selbst :grin


    werde deine Kritik aber an die Kollegen weiterleiten :kiss :lache :anbet


    Ups, Fettnäpchen... :bonk
    :keks Friede? :knuddel1 :grin


    Nein, mal im Ernst: In den letzen 3 Jahren wurden uns 1 Mofa, 1 Roller, 1 Motorrad und 1 Auto geklaut. Das Aufgeben der Anzeige war wirklich immer ein Fiasko! Der Computer war eine Art Staatsfeind Nr1, jedenfalls hatte immer ich das Glück, an diese "Kollegen" zu geraten... 1,5 - 2 Stunden hat das jeweils gedauert :cry :cry :cry


    ABER: Ganz dickes Lob und Dankeschön an die "Kollegen" auf der Straße, denn alle 4 Vehiekel waren innerhalb kürzester Zeit aufgefunden und wieder da. DANKE :anbet



    Zitat

    Original von skorpion


    Vielleicht ist es ja die Investition wert. Die Kosten für das Prozedere kommen natürlich mit auf den Mahnbescheid drauf


    Bei der heutigen Zahlungsmoral? Da sehe ich wohl eher schwarz. Von einem Mahnbescheid lassen sich heute die wenigsten noch wirklich abschrecken. Der darauf folgende Vollstreckungsbescheid kostet auch wieder Geld, zu dem Zeitpunkt hast Du ungefähr schon den Kaufpreis des Käfigs nochmal ausgegeben. Dann kommen die Gerichtsvollzieherkosten, die auch Du zahlen mußt, und das ist noch lange keine Garantie dafür, das das Geld tatsächlich dann gepfändet wird. Klar kannst Du mit den Titeln 30 jahre auf deine Forderung pochen, aber ob das die 30,- Euros wirklich wert sind?! Da habe ich meine Zweifel...

  • Insomnia


    Ich kenne das Problem durchaus.... es ist halt so, daß bei der Kripo am Schreibtisch meist die ähm.... Älteren Kollegen.... ähm... abgestellt werden :lache da kann es dann schon mal zu Verzögerungen kommen, bis man feststellt, daß man auf dem Bildschirm nix sieht, weil der noch ausgeschaltet ist. :lache
    Aber natürlich gibt es auch da durchaus fähige Kollegen....

  • Ja die gibt es, ich hab soeben eine Strafanzeige getippt und *zwinker* auch der plötzliche Wohnortwechsel wird ihn nicht retten können.
    nicht daß ich wegen der 30 Euro nun verhungern würde, aber sowas macht mich fuchsig und mit mir nicht... der wird verknackt, gevierteilt und ersäuft.. jawohl...


    Ich hab wirklich kurz überelgt ob ich nicht alles auf sich beruhen lassen soll, aber irgendwie sehe ich das überhaupt nicht ein.

  • Ich würde das auch nicht einsehen, schon aus Prinzip nicht. Die meisten Leute scheuen den Aufwand und gehen wegen der geringen Schadenshöhe einfach darüber hinweg. Das ermuntert die schwarzen Schafe ja höchstens. Sollen sie ruhig mal eins auf den Deckel bekommen. Also vierteile ihn!

  • was ist denn wenn man das geld überwiesen hat und der andere das paket abgeschickt hat aber es nich angekommen ... is mir und nem freund nämlich passiert :grin

  • Zitat

    Original von LiveGoesOn
    was ist denn wenn man das geld überwiesen hat und der andere das paket abgeschickt hat aber es nich angekommen ... is mir und nem freund nämlich passiert :grin


    hm... manchmal ist die post in der lage es zu ermitteln, aber grundsätzlich sollte man bei teureren Sachen immer eine Versandversicherung abschließen.

  • Alle PAKETE der Deutschen Post ( DHL ) sind generell bis 500,- Euro versichert.
    Sollte der Wert darunter liegen braucht man KEINE zusätzliche Versandversicherung abzuschließen.
    Anders sieht es bei Päckchen, Warensendungen, Maxibrief und Büchersendungen aus,
    die sind ALLE unversichert und es gibt keine Chance dort nachzuhaken wo die geblieben sind,
    da diese keine Versandnummer haben wie Pakete oder Einschreiben.

  • Zitat

    Original von Lexi
    Alle PAKETE der Deutschen Post ( DHL ) sind generell bis 500,- Euro versichert.


    Stimmt und es ist für die Post ganz einfach nach zu vollziehen, was mit einem aufgegebenen Paket passiert ist. Falls es nicht gegen Unterschrift abgegeben wurde, kann man Schadensersatz fordern. Die Post möchte dann wissen, was im Paket war und ersetzt den Schaden. Alles schon erlebt!

  • Bei nichtversicherten Päckchen gibts aber auch noch ne Möglichkeit.
    Hier muss der Verkäufer nachweisen können,dass das Päckchen wirklich aufgegeben wurde sonst muss er dir die Kosten wieder erstatten.
    Denn dein Risiko beschränkt sich nur auf den Verlust NACH Aufgabe bei der Post....