Ich habe einen Krimi in einem kleinen Verlag (kein DKZ) veröffentlicht. Nach drei Jahren ist der Absatz gering geworden und ich bekam das Angebot, Teile der lagernden Rest-Exemplare der Auflage sehr günstig aufzukaufen, alle übrigen Exemplare werden verramscht ohne weitere Honorarzahlung und - das ist das Entscheidende - ich erhalte die Rechte zurück. Kann also, das werde ich auch tun, den Text als Ebook und vielleicht auch als Taschenbuch, muss ich noch überlegen, weiter anbieten. Und ich werde 10 TB-Exemplare vom Verlag kaufen. Alles rechtens, stand auch so im Vertrag.
lg
Sayyida