ZitatOriginal von kasapv
Literarisch wertlose Werke lobzupreisen, in der Absicht eine Gesetzeslücke auszunutzen, um mit an Kriminalität grenzenden Mitteln Menschen um möglichst viel Geld zu bringen, (DKZV-Abzocker) ist natürlich verwerflich.....
Dazu habe ich zwei Fragen:
Von welcher Gesetzeslücke sprichst du?
Welcher Straftatbestand wäre hier denn berührt?
Zudem müsste man auch fragen, ob das Verhalten der DKZ-Verlage wirklich moralisch verwerflich ist. Sie wollen Geld verdienen - ein ganz legitimes Ansinnen also. Und wer sein nun völlig selbst überschätztes und "nobelpreisverdächtiges" Werk (welches wahrscheinlich auch die geltenden Regeln der deutschen Sprache adabsurdum führt) bei einem dieser Verlage veröffentlicht - ohne sich vorher mit den Vertragsbedingungen zu beschäftigen - der sollte dann bitte nicht die Moralkeule schwingen. Sich endlich "gedruckt zu sehen" scheint wohl so manchesmal den gesunden Menschenverstand in einen Tiefschlaf zu versetzen.
Diese DKZ-Verlage sind in meinen Augen nichts anderes als "Copy-Shops" - alles und jedes wird gedruckt - Ziel ist es Geld zu verdienen; Ziel ist aber wohl nicht die Förderung der Literatur. Und außerdem stehen die wirtschaftlichen Absichten der DKZ-Verlage zumeist sehr klar in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede und jeder hat also Gelegenheit sich umfassend und gründlich zu informieren. Wer es nicht tut - der trage dann eben auch die Folgen.
Das Problem ist doch, dass sich viele "AutorInnen" eben total selbst überschätzen und nicht einsehen wollen, dass sie schlichtweg einfach nicht schreiben können - auch wenn die Oma meint, der Enkel wäre ein ganz Großer in der Schriftstellerzunft......