Wie schon allgemein bekannt, sind wir momentan am bauen.
Wir haben ein schlüsselfertiges Haus mit Einliegerwohnung geordert. Der Werksvertrag wurde mit einem Pauschalpreis abgeschlossen. So, so weit so gut. Nun ist es so, dass das Bauunternehmen verpennt hat in userem Baugebiet die Dachneigung zu kontrollieren. Im Werksvertrag ist eine andere abgeschlossen, als nun tatsächlich gemacht werden muss. Der Unternehmer will uns jetzt die Mehrkosten aufbrummen, die nicht im Werksvertrag festgehalten sind. Ist das zulässig? Denn die Sorgfaltspflicht zur Prüfung des Baugebietes liegt doch bei ihm und nicht bei uns, oder verstehe ich da was falsch?
Über Ratschläge und Antworten würde ich mich echt freuen.:wave