Frage an die Jura-Eulen

  • Wie schon allgemein bekannt, sind wir momentan am bauen.


    Wir haben ein schlüsselfertiges Haus mit Einliegerwohnung geordert. Der Werksvertrag wurde mit einem Pauschalpreis abgeschlossen. So, so weit so gut. Nun ist es so, dass das Bauunternehmen verpennt hat in userem Baugebiet die Dachneigung zu kontrollieren. Im Werksvertrag ist eine andere abgeschlossen, als nun tatsächlich gemacht werden muss. Der Unternehmer will uns jetzt die Mehrkosten aufbrummen, die nicht im Werksvertrag festgehalten sind. Ist das zulässig? Denn die Sorgfaltspflicht zur Prüfung des Baugebietes liegt doch bei ihm und nicht bei uns, oder verstehe ich da was falsch?


    Über Ratschläge und Antworten würde ich mich echt freuen.:wave

  • Wen du baust, musst du von Afang an 10% der Bausumme für Prozeßkosten kalkulieren.


    So etwas ist eine ganz spezielle Frage die nur nach genauer Prüfung des Bauvertrages zu beantworten ist. Goggle dir einen Fachanwalt für Baurecht im I-Net und laß dich beraten, bevor du einen falschen Schritt machst, der dich nachher richtig teuer zu stehen kommt.

  • Leider noch ein Wermuthstropfen:
    Solltet ihr eine Rechtschutzversicherung haben, greift die in diesen Fällen nicht, weil Baurechtssachen in aller Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.