ZitatOriginal von zenta
Nachtgedanken ? Sei so gut und nenne sie uns - für den Fall, dass sie belastbar ist, zwingen wir den bayerischen Kultusminister zum Rücktritt. Oder wenigstens seinen Staatssekretär.
@Zenta
Ein Staatssekretär kann nicht zurücktreten; er kann allenfalls seine Entlassung beantragen. Es sei denn, er ist Parlamentarischer Staatssekretär - diese Funktion kennt das Bayrische Beamtenrecht aber nicht.
Capice?!