Hessen verbietet allen Beamtinnen das Kopftuch
Alle hessischen Beamtinnen dürfen im Dienst kein islamisches Kopftuch mehr tragen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Landtag in Wiesbaden am Donnerstag mit der absoluten Mehrheit der CDU. SPD, Grüne und FDP halten das Gesetz für verfassungswidrig.
"Im Sinne der abendländischen Tradition"
Das hessische Gesetz geht weit über die Regelungen anderer Bundesländer hinaus, da es das Verbot nicht auf Lehrerinnen beschränkt. Es untersagt Beamten im Dienst das Tragen von Kleidungsstücken, "die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden zu gefährden". Ob ein solcher Fall vorliegt, ist jeweils im Lichte "der christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition des Landes Hessen" zu prüfen - ein christliches Kreuz wäre also nicht betroffen.
CDU: Verstoß gegen die Grundrechte
Das islamische Kopftuch stehe "nicht im Einklang mit den Grundrechten", begründete der hessische CDU-Fraktionschef Franz Josef Jung das Paragraphenwerk. Das Tuch sei nicht Ausdruck des eigenen Glaubens, es symbolisiere vielmehr Unterdrückung und Unfreiheit und stehe für den fundamentalistischen Gottesstaat. "Der Zwang zur Verhüllung, dem muslimische Frauen ausgesetzt sind, das Züchtigungsrecht des Mannes und die Scharia sind mit unserer Verfassung unter keinen Umständen vereinbar", erklärte Jung. Beamtinnen hätten jedoch eine besondere Treuepflicht zum Staat und zur Verfassung.
"Alle religiösen Symbole verbieten oder keins"
SPD und Liberale befürworteten zwar das Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Unterricht, die Ausweitung des Verbots auf alle Beamtinnen im öffentlichen Dienst verstößt in ihren Augen aber gegen die Verfassung. Auch unter Juristen ist das Gesetz umstritten: Der Staat sei zur strikten Gleichbehandlung der Religionen verpflichtet, erklärte die Frankfurter Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky. "Wenn es politisch gewollt wäre, könnte man höchstens alle religiösen Symbole verbieten, also auch das christliche Kreuz" - etwa wie es Berlin plant. Auch die Expertin hat vor allem Bedenken dagegen, dass das Verbot für den gesamten öffentlichen Dienst gilt.
Karlsruhe: Verbot nur bei gesetzlicher Grundlage
Hessen ist nach Niedersachsen, Baden-Württemberg und dem Saarland das vierte Bundesland, das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine gesetzliche Regelung schafft. Karlsruhe hatte im Fall einer muslimischen Lehrerin in Baden-Württemberg im September 2003 entschieden, dass moslemischen Lehrerinnen nur bei einer klaren gesetzlichen Grundlage das Tragen eines Kopftuchs untersagt werden darf. Daraufhin entschlossen sich mehrere Länder, ihr Schulgesetz zu ändern.
Berlin will alle religiösen Symbole untersagen
Erst am Dienstag hatte der Berliner Senat ein so genanntes Neutralitätsgesetz auf den Weg gebracht, das noch weiter reicht als die Hessische Regelung: Demnach sollen in der Hauptstadt ab 2005 alle sichtbaren religiösen Symbole - darunter das muslimische Kopftuch, das christliche Kreuz und die jüdische Kippa - aus dem öffentlichen Dienst verschwinden. Das Abgeordnetenhaus muss noch zustimmen.
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Es ist zwar nicht lebenswichtig, aber mich würde einfach mal interessieren, was Ihr dazu sagt.
LG
Baumbart
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