Hat jemand von Euch Mini-Job-Erfahrung???


  • Hallihallo!
    Ich mal wieder mit 'ner Frage:


    Habt Ihr Mini-Job-Erfahrung?
    Will evtl. meine Babysitterin als Mini-Job laufen lassen.
    Wie funzt das?
    Was bedeutet das?
    Wieviel kostet das?


    Ich weiß, ich kann auch googeln, das mach ich auch die Tage,
    wenn ich mehr Zeit hab.
    Aber falls mir einer von Euch was dazu sagen kann,
    wär's schön und hillfreich.
    Danke :kiss :wave

  • Erste Anlaufstelle ist für Dich die Minijob-Zentrale.


    Zweite Anlaufstelle ist für Dich die Unfallkasse (wenn ich mich recht erinnere wohnst Du in NRW, ansonsten die Unfallkasse oder der Gemeindeunfallverband des jeweiligen Bundeslandes).


    Ebenso solltest Du Überlegungen zum Alter Deines Babysitters anstellen.
    Schau Dir mal diesen Link an: Stadt Rüthen


    Dann überlege Dir, wie Du das Geld auszahlen möchtest. Bar oder unbar und welche Auswirkungen welche Methode für Deine Steuererklärung hat, solltest Du ebenfalls klären.

  • Aufpassen mußt Du auch beim Urlaubsanspruch. Ich habe mich mit meiner damaligen Putzhilfe auf einen offiziell niedrigeren Stundenlohn geeinigt und letztlich nur die Anwesenheitsstunden mit dem höheren Stundensatz gezahlt.


    Die Abwicklung würde ich auch aus diesem Grund bar machen.


    Wenn Du die Minijobberin anstellst mußt Du SV zahlen. Allerdings nur im kleinen Rahmen. Sie kann sich dann entscheiden, ob sie von dem Lohn auch noch einen Anteil abgeben will um zB Rentenanwartschaftszeiten zu erhöhen. Ob das für sie rentabel ist, kann sie bei Eurer örtlichen Rentenversicherungsniederlassung erfragen.


    Das ganze läuft im Haushaltsscheckverfahren. Bekommst Du bei der Minijobzentrale, dort kann man anrufen und sich den Kram zuschicken lassen, die sind sehr hilfsbereit am Telefon.

  • Es gibt ja der Unterschied zwischen Kurzfristiger Beschäftigung und
    Geringfügiger Beschäftigung.


    Bei der kurzfr. Besch. darfst du einen AN für höchstens 50 Tage im Jahr oder 2 Monate am Stück beschäftigen.
    Die Verdiensthöhe ist egal!


    Bei der geringf. Besch., also 400 €-Job, ist bspw. die Beschäftigungsdauer egal, allerdings darf der AN nicht mehr als 400 € im Monat verdienen.


    Aber über die SV-Abgaben u.ä. kann ich dir leider nichts sagen...


  • Danke!!!
    Hab mir die Links mal angesehen...
    Uff, da qualmt mir schon der Schädel von.
    Ich finde das alles extremst unüberschaubar.
    Kein Wunder wird im privaten Bereich so viel schwarz gemacht!
    Naja, muss mich da wohl noch was durchkauen.
    Also fall noch jemand was weiß... her damit!
    :wave