Frage an die Juristen wg. Schmerzensgeld

  • Hallo liebe Miteulen,


    da ich weiß, das ein paar Juristen unter uns sind, stell ich hier mal eine Frage an euch.


    Es geht um Schmerzensgeld.


    Gibt es da eine Frist, bis wann man jemanden verklagt haben muß, um eine Chance darauf zu haben?


    Der Vorfall liegt schon eine Weile zurück ( ca. ein halbes Jahr ) und es handelt sich um einen Behandlungsfehler einer qualifizierten Fußpflegerin.


    Die Folgen sind : Entzündung mehrer Zehen und mittlerweile evtl. Amputation eines Zehes.



    Mir geht es darum, daß es nachher nicht heißt, "Warum kommen sie erst jetzt zu mir, nun können wir auch nichts mehr machen".


    Sollte das der Fall sein, kann man sich den Anwaltsbesuch sparen.


    Ich möchte nur wissen, ob es Sinn macht, jetzt noch zu klagen. Ich möchte hier keine Beratung oder Diskussion darüber.


    Vielen Dank schon mal fürs lesen.
    :wave

  • Gissi,


    ich bin nicht vom Fach - aber was mir spontan durch den Kopf ging: kannst Du das belegen/beweisen, daß die Probleme erst seit der mißglückten Behandlung bestanden? Hast Du das entsprechend dokumentiert (Arztunterlagen etc.)?

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Die Fragen von Batcat sind genau die, auf die es wohl ankommt.


    Ein nicht dokumentierter Behandlungsfehler von vor einigen Monaten ist schlecht nachzuweisen, versuchen kann man es natürlich.
    Mit Rechtschutzversicherung würde ich es drauf ankommen lassen, ohne würde ich eher die Finger davon lassen.

  • Ganz einfach und allgemen:


    Die Verjährung der Ansprüche tritt nach drei Jahren ein. Beginn der Frist ist der Zeitpunkt, von dem an der Geschädigte Kenntnis vom Schaden unnd Schädiger hat.


    Aber natürlich gilt: Je eher je besser.

  • Gissi
    Ggf. könnte es Sinn machen hier ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren zu beantragen. Allerdings bin ich kein Mediziner. Ich kann also nicht beurteilen, ob ein medizinischer Gutachter diesen Behandlungsfehler auch nach einer längeren Zeit noch feststellen kann. Vielleicht in diesem Zusammenhang einfach mal deinen Arzt befragen. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Vielen Dank an euch, für die prompte Beantwortung.


    Ich werde es weiter geben und gemeinsam werden wir beraten, ob alle nötigen Dokumentationen zusammen getragen werden können.


    Aber ihr habt mir Hoffnung gemacht, daß es noch nicht zu spät ist.

  • Gissi : Wie das mit dem Schmerzensgeld auch ausgehen mag: Ich drücke dir erstmal beide Daumen, das bei dir alles dranbleiben kann :wave.

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.

  • Zitat

    Original von Gissi
    Danke, das ist lieb von dir. Allerdings geht es nicht um mich und leider, oder vllt. auch zum Glück bevor es schlimmer wird, ist die OP morgen geplant. :-(


    Das tut mir Leid. Was kann denn eine Fußpflegerin falsch machen, dass die Zehen sich entzünden? Ich dachte bisher, die machen nur so Sachen wie Hornhaut entfernen und Zehennägel schneiden. Also nur harmlose Schönheitspflege.

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.