Bedingungen von Büchersendungen

  • Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.. wenn nicht, dann bitte verschieben ;-) (Habe auch nichts Passendes in der Suche im Forum gefunden)


    Also, wie in dem Betreff zu lesen ist, geht es um Bedingungen der Büchersendungen:


    Ich möchte gerne ein Buch verschicken. Da es ein Geschenk sein soll, würde ich es natürlich gerne verpacken. Hat jemand das schon einmal gemacht, darf man das? Weil man ja die Büchersendungen nur mit den Klammern zumachen darf und das vlt kontrolliert wird..


    Ich habe schon auf der HP von der Post nach Antworten gesucht, aber nichts gefunden. Zur Post schaffe ich es erst am Samstag.


    Aber vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen damit?


    Danke schon einmal,
    Miffy_Nijntje

  • Aber es müsste doch gehen, wenn man die Buchsendung so einpackt, dass die Post dennoch öffnen kann. Sprich den Umschlag in Papier einschlagen und oben bei der Verschlusslasche abschneiden. (Ist das verständlich?) Dann kann man es ja trotzdem mit Klammern zumachen und es ist verpackt. Und innen ist ja ein Buch - das sichtbar ist.

  • Ist es nicht so, dass normalerweise nichts anderes als ein Buch verschickt werden darf? Also kein Anschreiben, keine Rechnung, usw.
    Oder war das bei einer Warensendung?


    Die Klammern müssen aber schon dran, so viel ich weiß.


    edit: ich werde bei unserem Herrn Oberpostminister mal nachfragen, warum Büchersendungen immer so lange unterwegs sind, Pakete aber teilweise am nächsten Tag schon ankommen.
    Ich befürchte nur, dass er das auch nicht weiß oder es mir einfach nicht sagt. Unser Postonkel ist sowas von unfreundlich :pille

  • Zitat

    Original von die-kleine-lady
    Aber es müsste doch gehen, wenn man die Buchsendung so einpackt, dass die Post dennoch öffnen kann. Sprich den Umschlag in Papier einschlagen und oben bei der Verschlusslasche abschneiden. (Ist das verständlich?) Dann kann man es ja trotzdem mit Klammern zumachen und es ist verpackt. Und innen ist ja ein Buch - das sichtbar ist.


    Du meinst also quais dem Umschlag einen "Außenband" verpassen? Das man trotzdem schauen kann, welches Buch es ist, es aber nicht auf den ersten Blick erkennbar ist?


    Ja, die Klammern müssen auf jeden Fall daran, allein schon, weil die dann normal und legal geöffnet und geschlossen werden können von der Post.


    Das heißt bis jetzt, das Buch selbst im Umschlag dürfte eigentlich nicht verpackt werden (außer in durchsichtiger Hülle..). Hm.. doof ;-)


    Ich frage aber dann nochmal genau bei der Post nach..

  • Du darfst z. B. keinen Brief oder auch keine Glückwunschkarte beifügen, wenn du das Buch als Büchersendung verschicken möchtest. Wenn du das Buch als Geschenk verpackst, kann man das schon nicht mehr nachprüfen. Im Zweifel muss die Post aber das Buch rausnehmen können (und zwar ohne vorher das Geschenkpapier entfernen zu müssen), um die Versandbedingungen kontrollieren zu können. Deswegen denke ich, ist es nicht zulässig, das Buch in Geschenkpapier einzuwickeln.
    Erlaubt sind, soviel ich weiß, nur Adressdoppel im Buch.

  • Hab da so eine kleine Broschüre von der Post und da steht drin:


    Als Buchersendung können Sie Bücher, Broschüren, Notenblätter und Landkarte versenden, die mittels Zwischenträger gedruckt sind. Die Bucher und Broschüren müssen einen Einband oder Umschlag haben und an der Seite fest zusammengehalten sein. Als Beilage sind ausschließlich erlaubt: die Rechnung, ein entsprechender Zahlungsverkehrsvordruck, ein Rückantwortumschlag, eine Leih- und/oder Buchlaufkarte.Die Büchersendung darf nicht geschäftlichen Zwecken dienen. Werbung ist nur auf dem Umschlag und auf je zwei aufeinanderfolgenden Seiten am Anfang und Ende des Werkes zugelassen. Grundsätzlich sind offener Versand sowie die Bezeichnung "Büchersendung" oberhalb der Anschrift erforderlich.

    Ich sag dazu nur :pille


    Ich hoffe ich konnte ein bissle Licht ins Dunkle bringen.

  • Zitat

    Original von Artmaster
    Hab da so eine kleine Broschüre von der Post und da steht drin:


    [...]Als Beilage sind ausschließlich erlaubt: die Rechnung, ein entsprechender Zahlungsverkehrsvordruck, ein Rückantwortumschlag, eine Leih- und/oder Buchlaufkarte.Die Büchersendung darf nicht geschäftlichen Zwecken dienen. [...]


    Alles klar, dankeschön (euch allen)!! Dann muss ich meins doch anders verschicken..


    Dafür weiß ich dann fürs nächste Mal Bescheid und auch für die Wanderbücher.. dass da keine Karte z.B. mit reindarf.

  • Zitat

    Original von Jasmin87
    edit: ich werde bei unserem Herrn Oberpostminister mal nachfragen, warum Büchersendungen immer so lange unterwegs sind, Pakete aber teilweise am nächsten Tag schon ankommen.


    Nun ja, man bekommt, wofür man bezahlt. Büchersendungen sind eben auch billiger als Pakete.

  • Bei den Wanderbüchern legen viele Eulen auch eine Grußkarte oder ähnliches bei und die Sendungen kommen trotzdem immer an. Ich denke nicht, dass die Post ständig so genau nach prüft. Da haben die doch bestimmt gar kein Personal für und wenn die Sendung nur mit den Klammern verschlossen ist, dann machen die sich bestimmt nicht die Arbeit da auch wirklich rein zu schauen. Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Ich habe auch schon komplett verschlossene Büchersendungen erhalten und das hat dann ja offensichtlich auch geklappt.

    :wave Gruß Dany


    Die Wirklichkeit ist etwas für Leute, die mit Büchern nicht zurechtkommen.
    Leserweisheit

  • Zitat

    Original von Dany-Maus1986
    Da haben die doch bestimmt gar kein Personal für und wenn die Sendung nur mit den Klammern verschlossen ist, dann machen die sich bestimmt nicht die Arbeit da auch wirklich rein zu schauen.


    Doch, haben sie. Ich habe mal das Briefzentrum Fulda besichtigt. Dort gibt es einen Arbeitsplatz für den Sendungskontrolleur. Die Sendungen werden stichprobenartig kontrolliert. Bei Fehlern gehen die entweder zurück oder der Empfänger muß Strafporto bezahlen.


    Zu mir kamen übrigens schon mal Büchersendungen zurück. Seither weiß ich, daß dieser Arbeitsplatz besetzt ist und kontrolliert wird. Und ich weiß, daß man wirklich nichts außer den erlaubten Beilagen (Rechnung, Lieferschein, Kopie des Bücherzettels) beiliegen sollte. Einpacken traue ich mich in Geschenkpapier auch nicht, höchstens zum Schutz in neutrales Packpapier. Solche Sendungen kamen noch nie zurück. Wenn ich geschenkmäßig verpacken oder etwas beiliegen will, verschicke ich als Brief oder Päckchen, nie als Büchersendung.


    Wenns schnell ankommen (oder besonders sicher sein) soll sowieso. Denn Büchersendungen sind schon mal verloren gegangen, Briefe nie.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • @ SiCollier: Okay ich hatte noch keine Begegnung mit diesem Personal, aber das ist ja gut zu wissen. Allerdings ist das ja so, wenn ich ein Wanderbuch erhalte und eine Eule vor mir hat eine Karte beigelegt, dann schicke ich die natürlich wieder mit. Ich kann die dann ja nicht einfach behalten oder weg schmeissen. Bis jetzt hat das auch immer gut geklappt und ich habe noch nie eine Sendung zurück bekommen. Ich habe allerdings auch schon häufiger die Erfahrung gemacht, dass eine Büchersendung sehr sehr sehr lange dauern kann und manches Mal auch gar nicht ankommt.

    :wave Gruß Dany


    Die Wirklichkeit ist etwas für Leute, die mit Büchern nicht zurechtkommen.
    Leserweisheit

  • Zitat

    Original von Dany-Maus1986
    Allerdings ist das ja so, wenn ich ein Wanderbuch erhalte und eine Eule vor mir hat eine Karte beigelegt, dann schicke ich die natürlich wieder mit. Ich kann die dann ja nicht einfach behalten oder weg schmeissen.


    Richtig, die schicke ich auch mit. Allerdings versende ich dann als Brief.


    Büchersendungen haben oft eine Postlaufzeit von etwa 6 Werktagen, in Einzelfällen auch 7 oder 8. Die einzigen Ausnahmen, die ich kenne, sind Amazon und JPC. Da kommen praktisch alle Sendungen am nächsten Tag an.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Ich musste auch schon meine Büchersendung, die ich allerdings der Postdame zwecks Wiegen überreichte, wieder mit nach Hause nehmen.
    Der Grund: auf dem Adresszettel, den ich vorsichtshalber auf die Tüte mit dem Buch klebte und in den Umschlag steckte, hatte ich unter die Adresse noch gewagt, 'Viel Spaß!' zu schreiben ....
    Tja, entweder neu machen oder mehr Porto zahlen stellte sie zur Auswahl. :fetch

  • Und wenn dann legt man die Karte ins Buch. Macht eine Folie drum und klebt die zu. So mach ich das immer. Und bislang hat sich da niemand dran gestört oder was gesagt. Meistens nörgeln die bei uns bei der Post schon, wenn man die Buchsendung offen übergibt. Dabei steht ja eigentlich immer da, dass sie offen übergeben werden MÜSSEN :pille


    Aber ich glaube die Post hat so viele tolle Dinge, dass sie es oftmals selbst nicht wissen.

  • Zitat

    Original von die-kleine-lady
    ... Macht eine Folie drum und klebt die zu. ....



    Naja auch wenn du noch nie "erwischt" wurdest, ist das eigentlich nicht erlaubt. :grin


    Zitat

    Original von die-kleine-lady
    Meistens nörgeln die bei uns bei der Post schon, wenn man die Buchsendung offen übergibt. Dabei steht ja eigentlich immer da, dass sie offen übergeben werden MÜSSEN :pille


    ....


    Offen bedeutet ja nicht "offen" du verschließt doch den Umschlag mit Musterbeutelklammern. :grin


    Für die Laufzeit ist das geringe Porto massgeblich.

  • Zitat

    Original von Delphin


    Nun ja, man bekommt, wofür man bezahlt. Büchersendungen sind eben auch billiger als Pakete.


    Ja, schon. Aber was machen die solange mit den Büchersendungen?
    Legen sie die auf die Seite und sagen: Die Person hat nur 0,84 € gezahlt, da kann das Paket ruhig mehrere Tage rumliegen? :gruebel