Bücherhandlung...

  • Hallo liebe Eulen!
    Ich muss meinem Ärger Luft machen:


    Ich war heute für's Wichteln shoppen und kauf eben alles ein.
    An den Seiten kein Knicker nichts, war voll happy und dann daheim blättere ich's durch und sehe 7 (!!!!) Eselsohren.
    Wütend rufe ich in der Bücherhandlung an und frage, ob ich's zurückgeben kann.
    'Nein, geht leider nicht!'
    :fetch :fetch :fetch
    Und dann auch noch für's Wichteln :cry


    Ist euch auch schonmal sowas passiert und was macht ihr da?


    :fetch Grüße
    BunteWelt

  • Also, das kann ich nicht nachvollziehen. Geh doch da bitte nochmal hin, mit Bon und Buch und frag nochmal. Theoretisch müssen Sie Dir das umtauschen! Die können ja wohl nicht allen Ernstes behaupten, die Eselsohren hättest Du da reingemacht oder die gehörten dazu... Sie müssen Dir einwandfreie Ware verkaufen! Was war denn die Begründung?

    ...der Sinn des Lebens kann nicht sein, am Ende die Wohnung aufgeräumt zu hinterlassen, oder?


    Elke Heidenreich


    BT

  • Also, meines Wissens fallen auch Bücher unter die gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren, die jeder gewerbliche Händler beim Verkauf von "normaler" Ware (keine Sonderposten) geben muss. Der Händler ist also verpflichtet, dir Ware in einem fehlerfreien Zustand zu verkaufen.


    Sollte sich der Buchladen also querstellen, würde ich einfach mal freundlich darauf hinweisen, dass du für ein fehlerfreies Exemplar bezahlt hast und dir deswegen auch eines gesetzlich zusteht. Inwiefern Eselsohren jetzt als Mängel gelten, kann ich allerdings nicht sagen ;)


    Außerdem liegt in den ersten sechs Monaten nach Kauf die Beweislast beim Händler. Sprich, der Buchladen muss dir beweisen, dass sich der Artikel beim Kauf in einem einwandfreien Zustand befand. Der Spruch "Das haben Sie sicher gemacht.", sofern er fallen sollte, würde ich mit einem "Beweisen Sie es mir das mal." beantworten.