Zeitarbeitsfirma - Worauf bei Arbeitsvertrag achten?

  • Hallo,


    ich habe mich letzte Woche bei einer großen Zeitarbeitsfirma beworben und hatte heute ein Vorstellungsgespräch. Es lief auch ganz gut, und meine Unterlagen wurden auch schon an verschiedene Firmen rausgeschickt. Sobald sie einen Einsatz für mich haben bekomme ich einen Arbeitsvertrag von der Zeitarbeitsfirma.


    Das ganze ist nur vorübergehend, weil ich im Oktober eine Ausbildung anfange. Am Dienstag habe ich noch ein Vorstellungsgespräch bei einer weiteren Zeitarbeitsfirma.


    Meine Frage ist nun, gibt es etwas worauf man im Arbeitsvertrag achten muss? Man hört von den Zeitarbeitfirmen ja immer wieder die sonderlichsten Dinge und ich habe etwas Sorge da nachher in irgendeine Falle zu tappen, auch wenn es beide große, seriöse Firmen sind bei denen ich mich beworben habe.


    Über Tipps wäre ich da wirklich dankbar.


    Liebe Grüße,
    Jai

  • Ich würde auf jeden Fall darauf achten, dass du auch dann Gehalt bekommst, wenn du keinen Einsatz hast. Und dass du die Überstunden nicht als Gutstunden nehmen musst, wenn du keinen Einsatz hast.


    Ich habe eine Kollegin gehabt, die hatte nen Vertrag über 38.5 Stunden und musste bei uns schon 40 Stunden arbeiten. Die Stunden wurden ihr nicht ausbezahlt, sie konnte auch nicht abfeiern, sondern musste sie aufbewahren, falls sie mal keinen Einsatz hat.

  • @ BelleMorte:


    Danke für den Link, da stehen wirklich gute Infos.


    @ Booklooker:


    Ohne Gehaltsfortzahlung würde ich auch keinen Vertrag unterschreiben, denn soweit ich weiß hat man dann für die Einsatzfreie Zeit auch kein Anrecht auf Arbeitslosengeld, wenn man das so im Vertrag unterschrieben hat. Das Risiko da nachher ohne Geld zu stehen ist mir da viel zu hoch. Vor allem, da ich davon ausgehe nicht so viel zu verdienen, dass ich vorsorgen kann.


    Davon, dass man die Überstunden dann für die Einsatzfreie Zeit aufbewahren muss habe ich auch schon ganz oft gehört. Scheint wohl so üblich zu sein. Schon irgendwie gemein.

  • Zitat

    Original von Jai
    Davon, dass man die Überstunden dann für die Einsatzfreie Zeit aufbewahren muss habe ich auch schon ganz oft gehört. Scheint wohl so üblich zu sein. Schon irgendwie gemein.


    Das haben die Gewerkschaften in den Tarifvertrag eingebaut und als große Errungenschaft dargestellt, um Kündigungen wegen Nichteinsatz zu vermeiden.


    Alles was über 35 Stunden pro Woche gearbeitet wird, geht auf ein Zeitkonto, dass bei Nichteinsatz herangezogen wird.
    Allerdings sollten auf das Zeitkonto nicht mehr als 70 Stunden auflaufen. Dann kam man sich die Stunden darüber auszahlen lassen oder als bezahlte Freizeit nehmen.


    Hier sind die aktuellen Tarifverträge


    Wichtig ist, dass das Unternehmen nach einem Tarifvetrag der IGZ oder BZA handelt.


    Da ich selbst 7 Jahre Zeitarbeiter einer renommierten Zeitarbeitsfirma war und heute Stammmitarbeiter bin, stehe ich für Fragen gern auch per PN zur Verfügung.


    LG Dyke

    "Sie lesen?"
    "Seit der Grundschule, aber nur, wenn's keiner sieht."


    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson