ZitatOriginal von Iris
Meistens wird der Text nochmals vollständig redigiert; die bei solchen Textredaktionen vorgenommenen Änderungen kriegen die Übersetzer häufig nicht einmal zu Gesicht.
Entweder das, oder es findet ausser einer automatischen Rechtschreibprüfung überhaupt nix mehr statt. *unbeteiligt flöt*
Der Standard-Übersetzungsvertrag sieht allerdings vor, dass das Copyright für die Übersetzung beim Übersetzer liegt. Der Übersetzer hat also durchaus ein Recht darauf, die Änderungen vor Drucklegung zu sehen und abzusegnen, bzw. die Pflicht, eine Nachbesserung seiner Übersetzung vorzunehmen. Ist er mit den Änderungen gar nicht einverstanden, hat er allerdings meist nur die Möglichkeit, die Verwendung seines Namens zu untersagen, d.h. die Übersetzung erscheint dann unter Pseudonym.