Einspruch gegen Verwarnung

  • Da es ja hier einige Eulen gibt, die sich mit sowas auskennen, möchte ich euch um Rat fragen.


    Ich versuche mal, die Situation zu erklären:


    Wir wohnen mitten in der Stadt in einer kleinen Seitenstraße. Seit mehr als drei Jahren schon.


    Seit ca. einem Monat werden hier wie irre Knöllchen verteilt. ;-)


    Die Straße hat zwischen Bäumen Lücken, die wir als Parkplätze benutzen. Allerdings steht nirgendwo ein Schild diesbezüglich. Manche Lücken sind in der Mitte durch eine Straßenlaterne unterbrochen, so dass man dort nicht parken kann, ausser man hat einen Roller etc.


    Sobald man nach neun/halb zehn nach Hause kommt, hat man keine Möglichkeit mehr, als zwischen den geparkten Autos auf der Fahrbahn zu parken (also sozusagen neben den Bäumen), um nicht stundenlang vom Auto nach Hause latschen zu müssen. Bisher war das alles kein Problem. Ich habe diesen Monat schon zwei Knöllchen (20 Euro) bekommen, weil ich in zweiter Reihe geparkt habe.


    Dazu kommt noch, dass jeder seit Jahren so parkt und es nie Beschwerden gegeben hat. Auch wenn man in "zweiter Reihe" steht, kommen die vorbeifahrenden Autos ohne Probleme vorbei.


    Mein Nachbar meinte gestern, dass ich Einspruch erheben soll. Eine Nachbarin hätte das gemacht, mit der Begründung, die vorhandenen Parkplätze seien nicht als Parkplätze ausgewiesen. So ganz verstehe ich das aber nicht, was sie damit sagen möchte. Kann auch sein, dass ich auf der Leitung stehe. ;-)


    Kann mir jemand helfen?
    Ich möchte eigentlich nur wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dieses Verwarnung nicht zahlen zu müssen bzw. ob der Grund, den die Nachbarin angegeben hat, sinnvoll ist.


    Danke :-)

  • So, hab jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt. Hier mal ein Ausschnitt:


    Zitat

    Da sich an dieser Stelle kein ausgewiesener Parkplatz und auch keine zum Parken zu nutzende Parkbucht befindet (mittig befindet sich ein Laternenpfahl), handelt es sich in diesem Fall nicht um das Parken in zweiter Reihe.


    "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren" (§ 12 Abs. 4 Satz 1 StVO).


    Ich bin mal gespannt, was daraus wird.

  • Das wird teurer, als wenn du es einfach bezahlst.
    Aus meiner Sicht ist das sehr wohl Parken in zweiter Reihe, so wie du es beschreibst.
    Nur weil man etwas seit Jahren so macht, heißt das nicht, daß es automatisch erlaubt wäre.
    Durch das Parken auf der Fahrbahn neben den Bäumen wird die Fahrbahn verengt und die Sicht für die ausparkenden Fahrzeuge, welche in den "Baumzwischenräumen" stehen verschlechtert. Das birgt Gefahrenpotenzial, vermutlich ist in eurer Straße entweder ein Beamter der Stadt langgefahren, dem das aufgefallen ist und daher wird da jetzt rasiert, um wieder Ordnung herzustellen, oder aber es ist tatsächlich was passiert, sprich war hat ausgeparkt und aufgrund der falsch geparkten Fahrzeuge ist es zu einem Unfall gekommen, weil jemand schlechte Sicht hatte.
    Den wichtigsten Punkt läßt du hier allerdings weg, das müßte man wissen, um das Ganze richtig zu berwerten, wie breit ist die Straße und hat sie eine Fahrbahnmarkierung in der Mitte? Wie viel Platz bleibt noch, wenn du dein Auto auf die o.g. Art parkst zwischen Auto und Fahrbahnmarkierung und zwischen Auto und gegenüberliegendem Fahrbahnrand?
    Da du nicht 15 Euro zahlen mußt, sondern man direkt 20 Euro von dir haben will, geh ich einfach mal von einer engen Straße aus, da die 20 Euro Knolle nur versandt wird, wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, was dann auch daraufhindeutet, daß da entweder wer länger gestanden hat und geguckt hat, wie der Verkehr da so läuft, oder jemand aus seiner Parklücke nicht raus kam, weil du eben im Weg standest.


    So wie du es beschreibst, ist das Parken aus meiner Sicht verkehrswidrig, da es eben Parkplätze gibt, wenn diese auch nicht speziell durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierungen als solche ausgewiesen sind. (Eine ausreichende Befestigung reicht hier aus, auch das Vorhanden sein einer Straßenlaterne, die das Parken nur für sehr kleine Fahrzeuge aus Platzgründen erlaubt, ändert an diesem Tatbestand nichts ) Der gemeine Autofahrer geht davon aus, daß es ihm ermöglicht werden müßte in Wohnungsnähe auch irgendwo parken zu dürfen. Ist aber nicht so. Wenn kein Parkplatz da ist, ist kein Parkplatz da, dann muß man eben weiter laufen und darf nicht einfach sein Gefährt auf der Fahrbahn parken.
    (Ist ärgerlich, der Zeitvertreib hat aus genau diesem Grund einen monatelangen kleinen Rechtskrieg mit der Bußgeldstelle und dem Amtsgericht geführt, aber nicht zu ändern.)
    Besorg dir halt ne Garage oder einen Stellplatz in der Nähe, das ist auf Dauer billiger, eventuell verlieren die Politessen auch irgendwann wieder das Interesse an eurer Straße.


    Deine Äußerung ist ein wenig unausreichend und wenn du sie dir durchliest, siehst du daß du dir auch selbst widersprichst. In deinem zitierten Gesetzestext ist nirgendwo die Rede von ausgewiesenen Parkplätzen, lediglich von befestigtem Parkstreifen und als ein solcher ist, so wie du das oben beschreibst, der Zwischenraum und auch der Platz an dem der Baum steht meiner Meinung nach anzusehen.


    Selbst wenn hier darauf erkannt werden sollte, daß du nicht in zweiter Reihe parkst, parkst du also vermutlich immer noch auf der Fahrbahn und es bleibt dort nicht ausreichend Platz (zu dem Schluß komme ich aufgrund der hier gewählten Behinderungsverwarnung) Parken auf der Fahrbahn ohen ausreichend Platz zu lassen, kostet das Gleiche...
    bringt dich also auch nicht weiter.


    Ich hoffe ich konnte behilflich sein. :wave

  • Zitat

    Original von beowulf
    Stimmt, wenn die Breite nicht ausreicht gilt das als Behinderung, also messen bis Strassenmitte..


    Nicht ganz richtig Herr Anwalt.. :grin
    Um eine Behinderung nachzuweisen muß man auch eine konkrete Behinderung vorweisen können. Sprich nicht nur weil jemand behindert werden könnte, liegt auch automatisch der Tatbestand der Behinderung vor. Es muß auch konkret jemand behindert worden sein.
    In dem Fall reicht es aber schon aus, wenn die Politesse mit ihrem Vehikel da nicht ordentlich durchkam... (@ Booklooker, vielleicht neue Nachbarn, von denen wer bei der Stadt arbeitet? :grin )

  • Erst mal danke, BJ - auf deine Antwort hatte ich gehofft :-)


    Zitat

    Nur weil man etwas seit Jahren so macht, heißt das nicht, daß es automatisch erlaubt wäre.


    Das habe ich nur erwähnt, weil ich mich wundere, dass auf einmal sich jemand drum kümmert, dass da Verwarnungen verteilt werden. Ich habe auch vermutet, dass wir einen neuen Nachbarn haben oder dass die Parkbuchten bauen möchten. Im untersten Teil unserer Straße wurde das schon gemacht und bei uns wurde dagegen gestimmt. Die Bäume müssten alle abgesägt werden und das wollte niemand.


    Zitat

    Den wichtigsten Punkt läßt du hier allerdings weg, das müßte man wissen, um das Ganze richtig zu berwerten, wie breit ist die Straße und hat sie eine Fahrbahnmarkierung in der Mitte?


    Puh - wie breit? Ohne dass dort auf der Fahrbahn geparkt wird, passt nur ein Auto durch bzw. würde ich sagen ca. 1.5 Autobreiten. Es gibt keine Fahrbahnmarkierung.


    Zitat

    Wie viel Platz bleibt noch, wenn du dein Auto auf die o.g. Art parkst zwischen Auto und Fahrbahnmarkierung und zwischen Auto und gegenüberliegendem Fahrbahnrand?


    Es passt in jedem Fall nur ein Auto durch. Eng ist es dort immer und man muss an der nächsten Einmündung warten, bis derjenige, der entgegen kommt, durch gefahren ist.


    Zitat

    Da du nicht 15 Euro zahlen mußt, sondern man direkt 20 Euro von dir haben will, geh ich einfach mal von einer engen Straße aus, da die 20 Euro Knolle nur versandt wird, wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, was dann auch daraufhindeutet, daß da entweder wer länger gestanden hat und geguckt hat, wie der Verkehr da so läuft, oder jemand aus seiner Parklücke nicht raus kam, weil du eben im Weg standest.


    Ich glaube weder, dass ich jemanden behindert habe, noch, dass ich jemandem im Weg stand. Denn wie gesagt - um durch zu kommen, muss man immer warten, egal ob einer dort steht oder nicht. Und ich achte immer drauf, dass derjenige, der zwischen den Bäumen steht auch ohne Probleme raus kommt, weil ich selbst immer die Krise kriege, wenn ich behindert werde beim ausparken.


    Zitat

    Besorg dir halt ne Garage oder einen Stellplatz in der Nähe, das ist auf Dauer billiger, eventuell verlieren die Politessen auch irgendwann wieder das Interesse an eurer Straße.


    Sowas tolles gibt es bei uns nicht ;-)
    Wenn man spät nach Hause kommt, kann es sein, dass man total lange laufen muss, bis man zu Hause ist. Damit meine ich nicht nur 5 Minuten :-(


    Zitat

    In dem Fall reicht es aber schon aus, wenn die Politesse mit ihrem Vehikel da nicht ordentlich durchkam...


    Dann frag ich mich nur, wie die sich das vorstellen, bei ner Straße, die generell nur 1.5 Autobreiten Platz hat ohne Probleme durchdüsen zu wollen, wenn jemand entgegen kommt. :gruebel


    Dazu hab ich direkt noch ne Frage:
    Wir haben an unserem REWE Parkbuchten - gegenüber vom Geschäft. Da steht nix über Halteverbot oder so. Auch diese Leute haben Verwarnungen bekommen. Wie kann das sein?

  • Eine Straße die nur 1,5 Autobreiten breit ist, mit einem parkenden Fahrzeug zu blockieren, würde ja heißen, daß nur noch 0,5 Autobreiten zum Durchfahren blieben.... :grin
    Ich denke, ich verstehe aber was du meinst, in dem Fall wird es aber so bewertet werden, daß die Behinderung da ist, egal ob man sonst auch warten müßte. Allein schon, weil durch den parkenden Pkw vielleicht auch das entgegenkommende Fahrzeug später erkannt wird oder die Durchfahrt für Radfahrer und Pkw nicht mehr gefahrlos möglich war.


    Das wäre dann mindestens ein "Parken an engen und unübersichtlichen Stellen", wie gesagt, ich kann deinen Unmut verstehen, der Zeitvertreib wohnt auch an so einer "Arsch"-Straße, aber leider ist die Bußgeldstelle hier absolut im Recht.


    Weiterhin solltest du dir verinnerlichen, daß eventuell mal Rettungsfahrzeuge durch die Straße durchmüssen, so wie du das beschreibst, wird das mit den geparkten Fahrzeugen schwierig.
    Ich persönlich würde dann lieber einen Fußweg in Kauf nehmen, als mir irgendwann vorwerfen zu müssen, daß die Rüst- und Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr nicht durchkamen, obwohl es irgendwo brannte oder so. (Ja, da ist keine Feuerwehrzufahrt, trotzdem sollte man auch sowas bei seinen Parkmanövern an engen Straßen bedenken.)


    Die Frage mit den REWE-Parkbuchten verstehe ich nicht.
    Da stand wer auf der Parkbucht und hat ne Knolle bekommen? Oder da stand wer vor den Parkbuchten und hat ne Knolle bekommen?

  • Ich hab jetzt mal ein paar Bilder von unserer Strasse geschossen, damit man sich das vorstellen kann :-)


    Edit: Auf dem dritten Bild sieht man den "Parkplatz", neben dem ich gestanden habe. Da passt auf jeden Fall nichts größeres als ein Smart rein. Ob der passt, frag ich mich auch ;-)

  • Zitat

    Original von Babyjane


    Die Frage mit den REWE-Parkbuchten verstehe ich nicht.
    Da stand wer auf der Parkbucht und hat ne Knolle bekommen? Oder da stand wer vor den Parkbuchten und hat ne Knolle bekommen?


    Da ist ein Parkstreifen an einer Hauptstraße (zweispurig). Meiner Meinung nach sind die auch zum parken gedacht. Der Nachbar meinte, dass alle, die in den Parkbuchten standen, Knöllchen bekommen haben. Scheint mir komisch zu sein. Ich gehe übrigens auch nicht davon aus, dass er mich verarscht hat, weil er sich total aufgeregt hat über "unsere Knöllchen" und die bei REWE.

  • Genauso hatte ich mir das vorgestellt, ich deute also einfach dezent auf meine Ausführungen oben.
    Das Einzige, was deine Bilder noch zeigen, ist daß die Baumpflanzungen keine Fahrzeuglänge breit sind, wenn man also sein Auto vor einem Baum auf der Fahrbahn parkt, wird automatisch immer ein Stück der Parkbucht von dem neben dem Baum stehenden Auto blockiert. Egal, ob das nun den dort parkenden wirklich behindert oder nicht, der Tatbestand des Parkens in zweiter Reihe wäre somit auch neben dem Baum definitiv erfüllt.


    Wie gesagt, ich kann verstehen, daß dich das ärgert und du kannst natürlich versuchen, Einspruch einzulegen. Ist aus meiner Sicht aber sinnlos und kostet dich nur Verwaltungsgebühren und Zeit.


    ( In der Lücke parke ich dir locker zwei Smarts oder wahlweise 6 Motorräder. :grin )


    Edit:
    Steht an den REWE Parkplätzen eventuell ein Schild, das die Parkdauer dort einschränkt? Parkscheibenpflicht oder sowas?
    (abgesehen davon würde ich auf die Aussage von Nachbarn nicht wirklich viel geben, da wird immer leicht ein wenig übertrieben...)

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Genauso hatte ich mir das vorgestellt, ich deute also einfach dezent auf meine Ausführungen oben.


    :-) Danke


    Aber um ehrlich zu sein habe ich niemals drüber nachgedacht, dass ich dort ein Knöllchen deswegen bekommen könnte. Dann ist es wohl doch besser zu zahlen und demnächst wo anders zu parken :-(


    Tja, mit dem REWE: Ich hab noch nie drauf geachtet, ob dort was steht. Ich meine aber nicht.

  • Wie gesagt, versuchen kannst du es, vielleicht gerätst du an einen überarbeiteten mitleidigen Bußgeldstellenmitarbeiter... ist aber unwahrscheinlich ;)
    Verwaltungsgebühren sind etwa 27 Euro, wenn dir der Versuch wert ist, das auszutesten solltest du es tun, dann hast du Sicherheit....


    (Ich würd es nicht tun :grin )

  • Ich wollte nur mal kurz schreiben, wie es ausgegangen ist - ich habe dann doch am 12.4. Einspruch erhoben.


    Heute habe ich diesen Brief vom Polizeipräsidium RE bekommen:


    "... Nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes bin ich zu der Entscheidung gekommen, dass das gegen Sie ausgesprochene Verwarnungsgeld zu Unrecht erhoben wurde. Ich stelle das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. ..."


    Damit hätte ich ehrlich gesagt auch nicht mehr gerechnet. Vor allem, weil BJ mir ja schrieb, das sowas meist aussichtslos ist.


    Seitdem einigen Wochen hat hier übrigens niemand mehr ein Knöllchen bekommen, obwohl wir - aus Platzmangel - so parken wie vorher. ;-)

  • Also, ich würde sagen, der knappe Parkraum in Verbindung mit dem Wahljahr in NRW hat vielleicht ein bißchen zu dieser (politischen) Entscheidung beigetragen. Vielleicht, wie gesagt. ;-)

  • Herzlichen Glückwunsch, dann hat sich der Aufwand ja gelohnt :grin


    Ich musste bisher nur ein einziges Mal gegen eine unfaire Knolle vorgehen, die ich nun wirklich nicht verdient hatte...


    Zu meinen Kunden gehört eine recht große Geschäftsstelle des Roten Kreuz. Und da ich bis unters Dach mit neuen Servern balden war, bekam ich ausdrücklich die Genehmigung, vor einer der Garagen zu parken, welche LEER war und KEIN Rettungsfahrzeug drin stand. An der Garage selbst stand ein mannshohes Schild, absolutes Halteverbot. Die Polizeiwache ist direkt neben dran *hüstel*
    Keine Woche später hatte ich nen bösen Brief... das volle Programm mit Parken und Behinderung und blablabla, als Zeuge irgend ein übereifrigen PHM Haumichblau mit samt Foto :fetch


    Der Mensch hätte ja auch mal im DRK nachfragen können, schließlich kennt mich da drin JEDER. (Wieso sind Computerfutzis eigentlich immer so ungern gesehen? Ist doch ne offizielle Arbeitspause wenn nix geht, die sollten mir dankbar sein :grin Aber das ist eine andere Geschichte)


    Jedenfalls bösen Brief geschrieben und bösen Brief direkt vom Oberhäuptling der Geschäftsstelle schreiben lassen...kurz drauf wurde mir die Einstellung bestätigt :rolleyes


    Davon mal abgesehen, meistens haben die Knöllchen schon ihre Berechtigung. Aber halt nicht immer :nono

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Überrascht mich enorm, aber dann hat sich dein Versuch ja gelohnt.


    Inwiefern überrascht dich das? Das es überhaupt dazu kam oder ich recht bekommen habe?


    Fakt ist, daß zu keine Zeit eine Gefährdung, Behinderung oder sonst etwas vorlag. Es war auch keine öffentliche Straße, sondern Grundstück des DRK.


    Ich tippe aber primär darauf, daß es einfach an meinem Kennzeichen lag. Ich hatte damals noch ein oberbayrisches "MB" für Miesbach drauf. Einem "Auswärtigen" wird halt gerne mal eins aufgedrückt.
    Vergleichbares habe ich übrigens schonmal erlebt. Die Parksituation bei meinem Hausarzt ist echt übel und ich war total froh, einen Parkplatz gefunden zu haben. Das böse Schild stand direkt hinter einem Baum und ich habe es wirklich übersehen. Diese Knolle habe ich zu recht bekommen, keine Frage - aber:
    Ich habe das mal beobachtet! Die Parkplatzsituation ist wirklich dramatisch dort. Steht hier ein Auto mit Magdeburger Kennzeichen, latschen die Politessen daran vorbei...