Hallo Eulen,
da es hier doch Eulinnen und Euleriche gibt, die sich in Rechtsfragen ganz gut auskennen, bitte ich mal um Hilfe. Muß ja auch keine ausführliche Rechtsberatung sein
Folgender Sachverhalt:
Mein Großvater mütterlicherseits ist vor einer Weile verstorben. Testament und Erbe ist soweit alles geklärt. Beim Bestreben, das Haus meines Opas nun zu verkaufen, wurde es ein wenig kompliziert. Es stellte sich heraus, das er es nie für nötig hielt, den Grundbucheintrag des Hauses auf seinen Namen ändern zu lassen, hier drin stehen nämlich noch immer meine Urgroßeltern. Leider gestaltet es sich nun sehr schwierig, das Haus auf meine Mutter umschreiben zu lassen, weil:
- Das Amtsgericht festgestellt hat, das noch ein weiterer "Abkömmling" meiner Urgroßeltern existiert, dessen Verbleib ungeklärt ist. Dieser Bruder meines Opas ist aber 1969 in den USA verstorben. Er war ganz regulär ausgewandert und hatte amerikanische Staatsbürgerschaft. Da er eine Tochter hat (die Cousine meiner Mutter), meint der Rechtspfleger des Amtsgerichts nun, dass diese "offiziell" auf die damalige Erbschaft verzichten müsse. Mein Uropa starb 1974, meine Uroma 1982. Verjähren solche Ansprüche nicht irgendwann mal?
Muß die Cousine meiner Mutter nun tatsächlich zu einem amerikanischen Notar (gibts da sowas überhaupt, bzw. wo müsste sie das denn beurkunden lassen?) und das ganze müsste ja dann auch hochoffiziell erst ins Deutsche übersetzt werden, damit es hier vor Gericht auch anerkannt wird, richtig?
Gibts einen Weg, das Ganze zu beschleunigen? Muß die Cousine meiner Mutter das tatsächlich verzichten oder hat sie evtl. gar keine Ansprüche mehr?
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken
Danke für kompetente Hilfe
EDIT/Nachtrag:
Vielleicht für irgendwelche Fristen interessant. Die "Amis" wurden sowohl 1974 als auch 1982 über den Tod meiner Urgroßeltern informiert!
Ich glaube, es existieren sogar noch die Beileidsbekundungen, aber da bin ich mir jetzt nicht sicher.