Der Prozess "Inzest Fall von Amstetten"

  • Zitat

    Original von Alice Thierry
    Du meinst damit die Feststellung im Urteil, ob die Schwere der Schuld anzunehmen ist, oder?


    Unter Anderem....
    Problem ist hier, daß ich mich im Ösistrafrecht nicht auskenne, ich gehe aber davon aus, daß es sich in diesen Punkten nicht vom deutschen Strafrecht massiv unterscheidet.


    http://www.rechtslexikon-onlin…der_Schuld_Besondere.html

  • ich glaube schon das da viele Parallelen sind. Grundrechte und MEnschenrechte sind ja Universal wie sich aber da die einzelenen Rechte regeln ist mir auch nicht bekannt.
    Da der Angeklagte sich anscheinend heute aller Anklagepunkte selbst Schuldig gesprochen hat, scheint es dass das Urteil schneller als erwartet gefällt werden soll.

  • Morgen wissen wir mehr - es gibt die mildernden Umstände natürlich auch im Ö-Strafrecht. Da die Straffähigkeit des Angeklagten als gegeben anzusehen ist, wird er wohl die Höchststrafe für Mord bekommen und da er schwer gestört ist, mit anschließender Unterbringung in einer Anstalt für geistigabnorme Rechtsbrecher.


    Ich hab grad in den Nachrichten gelesen, dass er auf Grund der Videoaussage seiner Tochter sich für schuldig befunden hat. Und angeblich war sie auch gestern kurz unter den Zuschauern und das hat seine Einstellung geändert.


    Dieses Verbrechen ist durch nichts wieder gutzumachen. Jetzt muss eine Strafe ausgesprochen werden, damit im juristischen Sinne ein Ende gefunden wird.
    Die Tochter und ihre Kinder müssen jetzt erst recht geschützt werden, damit sie vielleicht einmal ein annähernd normales Leben führen können.

    Who is Keyser Soze?


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  • Zitat

    Original von sollhaben
    Morgen wissen wir mehr - es gibt die mildernden Umstände natürlich auch im Ö-Strafrecht. Da die Straffähigkeit des Angeklagten als gegeben anzusehen ist, wird er wohl die Höchststrafe für Mord bekommen und da er schwer gestört ist, mit anschließender Unterbringung in einer Anstalt für geistigabnorme Rechtsbrecher.


    Ich kann mir vorstellen, dass es auch im österreichischen Recht bei Schuldunfähigkeit keine Verurteilung gibt. Nun weiß ich nicht ob entsprechende Gutachten vorliegen. Bei derartigen Tatvorwürfen würde bei einer vorliegenden Schuldunfähigkeit die dauerhafte Einweisung in eine entsprechende Heileinrichtung die Folge sein. Geistesgestörtheit ist übrigens nach deutschem Recht ein Merkmal für Schuldunfähigkeit.


    Das Gericht wird wohl auch nach österreichischem Recht darüber zu befinden haben: Schuldfähig oder nicht schuldfähig. Und danach wird das Urteil gesprochen bzw. ein entsprechender Beschluß ergehen.


    Wenn man diese Diskussion in diesem Fred so liest, dann kann man nur froh sein das Laien über diesen Angeklagten nicht entscheiden. Emotionale Beurteilungen der Rechtslage gehen immer in die Grütze. Hätte man das Verfahren in die Hände von Laien gelegt, dann wäre wahrscheinlich der Kollege Lynch aktiv geworden. Zudem wird hier ohne Kenntnis der vorliegenden Aktenlage diskutiert. Das vermeintliche "Wissen" stammt doch fast ausschließlich aus der Sensationspresse - und das dort zumeist etwas übertrieben wird dürfte ja wohl bekannt sein.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Nun ja, aber die puren Eckdaten reichen in diesem Fall schon aus, um einem die Haare zu Berge stehen zu lassen. Dazu braucht es die Ausschmückungen der Sensationspresse nicht.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Über die Schuld entscheiden Laien , nämlich Geschworene. Die Berufsrichter entscheiden anschließend gemeinsam mit den Geschworenen die Strafhöhe und über eine allfällige Unterbringung im Maßnahmenvollzug.


    Das Geständnis scheint mir durch die Medien auch sehr verzerrt wiedergegeben zu werden. Lt. ORF hat der Angeklagte ausgesagt, dass er es hätte erkennen müssen, dass es dem Jungen so schlecht geht. Ob die Geschworenen darin einen Eventualvorsatz erblicken werden oder nicht, bleibt abzuwarten.


    Zur Unterbringung im Maßnahmenvollzug:
    Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
    a) Der Angeklagte wird als nicht schuldfähig betrachtet. Es kommt zu keinem konkreten Strafausspruch, da die Schwere der Schuld immer die Schwere der Strafe bestimmt und wenn keine Schuld besteht, kann es folglich auch keine Strafe geben. Dann würde aufgrund der Gefährlichkeit in Maßnahmenvollzug genommen und in regelmäßigen Abständen würde ein Gutachten über die Gefährlichkeit erfolgen und wenn das Gutachten sagt, dass keine mehr besteht, würde der Maßnahmenvollzug enden. Die Geschworenen sind bei der Frage der Schuldfähigkeit nicht an die Gutachten gebunden.
    b) Der Angeklagte wird im Zeitpunkt der Tat als schuldfähig erachtet. Es wird aber eine Gefährlichkeit angenommen. In diesem Fall würde es zu einem konkreten Straßausspruch kommen. Aber nach Ablauf dieser Zeit würde keine Enthaftung erfolgen, sondern das gleiche Prozedere mit Gutachtern wie oben beschrieben beginnen.


    Wenn die Geschworenen dies nicht annehmen, dann normale Haft.


    zu den mildernden Umständen:
    Ein Geständnis ist auch nach öStGB ein Milderungsgrund. Allerdings verlangt das Gesetz entweder ein reumütiges Geständnis oder ein Geständnis, das wesentlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen hat. Ob das Gericht dies annehmen wird und wenn ja, ob dies auch wirklich das Strafausmaß mildert, bleibt abzuwarten.

  • Zitat

    Original von Babyjane


    Unter Anderem....
    Problem ist hier, daß ich mich im Ösistrafrecht nicht auskenne, ich gehe aber davon aus, daß es sich in diesen Punkten nicht vom deutschen Strafrecht massiv unterscheidet.


    http://www.rechtslexikon-onlin…der_Schuld_Besondere.html


    Da unterscheidet sich das öStGB wesentlich vom dStGB. Einerseits was das Delikt des Mordes betrifft. In Österreich gibt es keine umständliche Aufspaltung in Mord und d Totschlag (das Delikt gibt es im öStGB auch, meint aber etwas anderes als das dStGB). Strafrahmen bei Mord ist 10 bis 20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe.


    Der nächste gravierende Unterschied ist, dass das Gericht die Höhe der Strafe nicht begründen muss. In der Regel finden sich im Urteil die Erschwerungs- und Milderungsgründe, welche das Gericht angenommen hat, aber nicht warum es diese und jene bzw. andere nicht angenommen hat.

  • In der Online-Ausgabe der SZ steht, dass er nach Aussage der psychiatrischen Gutachterin schuldfähig wäre, trotz "massiver Persönlichkeitsstörung".


    Quelle

    "It is our choices, Harry, that show what we truly are, far more than our abilities." Albus Dumbledore
    ("Vielmehr als unsere Fähigkeiten sind es unsere Entscheidungen, die zeigen, wer wir wirklich sind.")


    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die Schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern."

    Erich Kästner.


  • Sklavenhandel §104 StGB ist bei uns nicht gleichbedeutend mit Menschenhandel §105 StGB.


    edit: wenn dich der genaue Unterschied interessiert, kann ich meine Lehrbücher rauskramen. Im Kopf hab ichs leider nicht mehr.

    I became insane, with long intervals of horrible sanity.
    Edgar Allan Poe

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Antilov ()

  • Zitat

    Original von Alice Thierry


    Zum einen hat mich die Bezeichnung stutzen lassen, denn bei uns heisst das "Menschenhandel" (§ 233 StGB) und zum anderen finde ich persönlich den sexuellen Missbrauch erheblich schlimmer.


    Wie Sisi ausgeführt hat, kommt es in Ö nicht darauf an, ob Sklaven weiterverkauft werden - die Versklavung an sich ist bereits ein Verbrechen, das über die Freiheitsberaubung hinausgeht. Und wenn man sich über alle historischen und gegenwärtigen Kulturen die typische Situation einer jungen weiblichen Sklavin in der Gewalt eines älteren männlichen Sklavenhalters anschaut, dann ist die sexuelle Ausbeutung eher "Sklaverei-typisch" als "völlig unabhängig von der Versklavung".

  • Zitat

    Original von Antilov


    Sklavenhandel §104 StGB ist bei uns nicht gleichbedeutend mit Menschenhandel §105 StGB.


    edit: wenn dich der genaue Unterschied interessiert, kann ich meine Lehrbücher rauskramen. Im Kopf hab ichs leider nicht mehr.


    Gleichbedeutend nicht, aber es sind die Straftatbestände die sich da wohl am ähnlichsten sind.


    @ Taciturus
    Danke für den Einblick... :wave


    @ Voltaire
    Diese Einrichtungen für geistigabnorme Rechtsbrecher sind, soweit ich das verstanden habe, mit der Sicherheitsverwahrung in Deutschland zu vergleichen. Mit der Schuldfähigkeit hat diese Einweisung nach der verbüßten Haft also nichts zu tun.

  • Das Urteil ist jetzt rechtskräftig und der Angeklagte hat es akzepriert ohne Revison (? Stimmt das ? ) zu beantragen.
    Seine Tochterwar im Gericht und was erfahr ich heute in der Boulevardpresse: Sie will ein Buch veröffentlichen

  • Zitat

    Original von Novemberkind
    Das Urteil ist jetzt rechtskräftig und der Angeklagte hat es akzepriert ohne Revison (? Stimmt das ? ) zu beantragen.
    Seine Tochterwar im Gericht und was erfahr ich heute in der Boulevardpresse: Sie will ein Buch veröffentlichen


    Nach deutschem Recht ist ein Urteil dann rechtskräftig, wenn Anklage und Angeklagter vor Ablauf der Rechtsmittelfrist auf ein Rechtsmittel verzichten. Und auch die Revision ist nichts anderes als ein Rechtsmittel. Wie das jetzt in Österreich aussieht weiß ich allerdings nicht. Ich gehe einfach mal davon aus, dass es ähnlich sein wird. Hat die Staatsanwaltschaft eigentlich auch auf ein Rechtsmittel verzichtet? Logisch wäre es in Anbetracht des Urteils.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Novemberkind
    Seine Tochterwar im Gericht und was erfahr ich heute in der Boulevardpresse: Sie will ein Buch veröffentlichen


    Der Boulevardpresse zu glauben, ist mir schon immer sehr schwer gefallen. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass sie ihre Erlebnisse unters breite Volk streuen möchte.

  • Zitat

    Original von Novemberkind
    Ich war damals völlig geschockt das so etwas passieren kann


    Die Sache ist verdammt schlimm, aber was heißt, geschockt? Jedes Jahr verschwinden mehrere tausend Menschen allein in Deutschland, von denen keine Spur gefunden wird. Ich möchte nicht wissen, wie oft so etwas passiert. Wirklich überraschend ist so etwas leider nicht

  • Vermutlich gibt es nicht nur diesen einen Keller. Allerdings will man das in seiner kleinen heilen Welt auch nicht wahrhaben, dass Opfer dort über einen Zeitraum von 2 1/2 Jahrzehnten eingesperrt und fortlaufend missbraucht wird.