ZitatOriginal von Alice Thierry
Du meinst damit die Feststellung im Urteil, ob die Schwere der Schuld anzunehmen ist, oder?
Unter Anderem....
Problem ist hier, daß ich mich im Ösistrafrecht nicht auskenne, ich gehe aber davon aus, daß es sich in diesen Punkten nicht vom deutschen Strafrecht massiv unterscheidet.