Ich habe letztes Jahr diesen Fall sehr aufmerksam mitverfolgt und eigentlich sollte schon im November letzten Jahres der Prozeß beginnen. Heute habe ich dann in den Nachrichten davon gehört und auch die Tagesschau berichtet.
Ich war damals völlig geschockt das so etwas passieren kann und hätte nicht gedacht das es eine Steigerung der jahrelangen ENtführung (Fall Natascha Kampusch) geben kann
Der Prozess "Inzest Fall von Amstetten"
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Dadurch wird wieder einmal augenscheinlich, wie wenig die Menschen am Leben anderer Anteil nehmen.
Ich finde es auch ganz unglaublich, dass so etwas geschieht und fast ein Vierteljahrhundert unentdeckt bleibt.
Dass die Anklage auch den Tatbestand der "Sklaverei" enthält, finde ich kurios. Man sollte denken, dass dieses Delikt von anderen, weit schwereren, konsumiert wird.edit: Komma & Tempus
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Blutschande ist auch ein Anklagepunkt
Ebenso: Freiheitsberaubung, Sexuelle Nötigung etc.Ich hoffe dennoch das es zu einem gerechten Urteil kommt, denn allem anschein nach haben sowohl Staatsanwältin als auch Verteidiger eher so auf Emotionen gedrückt
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Was wäre denn in Deinen Augen für so ein Verbrechen eine angemessene Haftstrafe?
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Zitat
Original von Alice Thierry
Dass die Anklage auch den Tatbestand der "Sklaverei" enthält, finde ich kurios. Man sollte denken, dass dieses Delikt von anderen, weit schwereren, konsumiert wird.Nicht dein Ernst- ausser Mord und Totschlag- was könnte es schwerere Vorwürfe geben als Sklaverei?
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Zitat
Original von Batcat
Was wäre denn in Deinen Augen für so ein Verbrechen eine angemessene Haftstrafe?Ich bin kein Jurist, ich kann und will kein Urteil abgeben.
Aber es gibt viele Gründe: moralische, ethische ... Gründe die ein solches Verbrechen als unmenschlich bezeichnen. Aus dieser Sicht kann man eigentlich gar keine Strafe finden, die eine solche Tat bestrafen kann. Mein erster Gedanke damals war: Monster. Das gebe ich zu, aber das ist eine Art es zu sehen.
Es gibt ja nicht umsonst Gesetze und Rechte, auf die ein Rechtstaat beruht. Und danach, finde ich, muss man handeln. Ich kann nicht voreingenommen gegen den Angeklagten vorgehen:Das soll jetzt aber keine Entschuldigung dafür sein und auch nicht über das Matyrium seiner Tochter hinwegsehen.
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Zitat
Nicht dein Ernst- ausser Mord und Totschlag- was könnte es schwerere Vorwürfe geben als Sklaverei?
Zum einen hat mich die Bezeichnung stutzen lassen, denn bei uns heisst das "Menschenhandel" (§ 233 StGB) und zum anderen finde ich persönlich den sexuellen Missbrauch erheblich schlimmer. Wenn ich die deutsche Norm heranziehe (da ich die entsprechende österreichische nicht kenne und jetzt auch keine Lust zum Recherchieren habe), erscheint mir die Ausbeutung der Arbeitskraft im Vergleich dazu die geringere Beeinträchtigung.
Aber das ist, wie gesagt, nur meine persönliche Ansicht. Ich kenne die genauen Umstände der Gefangenschaft und die diesbezüglichen Sachverhalte in der Anklage nicht, so dass ich darüber hinaus nicht viel mehr wiedergeben kann als meinen spontanen Eindruck.
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@ Novemberkind
Ich wollte Dich mit der Frage auch nicht provozieren (Du hast das ja glücklicherweise auch nicht so aufgefasst) - aber die Frage ist wirklich: wie kann man im Rahmen der geltenden Gesetze ein ebenso abscheuliches wie vielfaches Verbrechen "angemessen" sühnen?
Lebenslang geht gem. Gesetz nur, wenn man ihm den Mord an dem kleinen Säugling zur Last legen kann. Ich bin hier keine "Fachfrau Recht", aber ich meine, dies so gelesen zu haben.
Also bleibt letztlich wohl "nur", im Rahmen der Höchststrafen für die einzelnen Delikte zu bleiben und anschließend Sicherungsverwahrung anzuordnen um sicherzustellen, daß er nie mehr frei kommt.
Wobei ich mir sicher bin, seine Zelle wird um einiges geräumiger und komfortabler sein als die, in der seine Tochter und Enkel jahrelang dahinvegetieren mußten.
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Aber Menschenhandel/Sklaverei und Sexuelle Nötigung beschreiben doch zwei komplett unterschiedliche Delikte, wieso sollte da das eine das andere konsumieren?Batcat
Ich bin mir sehr sicher, daß dieser Mensch keinen Fuß mehr auf die Straße setzen wird, soweit ich weiß, gibt es auch in Ösiland so etwas wie eine Sicherrungsverwahrung, schimpft sich da anders, da wird dann nach seiner Haftstrafe ordentlich für ihn gesorgt werden.... -
Hallo !!!
Ich verfolge den Fall nur über die deutschen Medien, da ich schon lange keinen ORF mehr nutze.
Angeklagt ist er wegen Sklaverei, Vergewaltigung, Blutschande, schwerer Nötigung, Freiheitsentziehung und Mord durch Unterlassung.
Ich glaube nicht, dass es in diesem Fall eine *angemessene* Strafe geben kann .
LG Gundula
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Zitat
Hallo !!! Ich verfolge den Fall nur über die deutschen Medien, da ich schon lange keinen ORF mehr nutze. Angeklagt ist er wegen Sklaverei, Vergewaltigung, Blutschande, schwerer Nötigung, Freiheitsentziehung und Mord durch Unterlassung. Ich glaube nicht, dass es in diesem Fall eine *angemessene* Strafe geben kann . LG Gundula
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Ja "angemessene Strafe", das ist immer schwierig.
Ich glaub auch nicht, dass es sowas gibt. Strafe ja, aber für so eine menschenverachtende Tat wahrscheinlich niemals angemessen... -
Der Angeklagte hat sich heute in ALLEN Anklagepunkten schuldig erklärt. Das vereinfacht die Urteilsfindung.
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Zitat
Original von sollhaben
Der Angeklagte hat sich heute in ALLEN Anklagepunkten schuldig erklärt. Das vereinfacht die Urteilsfindung.Nein, es mildert lediglich das Urteil, weil er so ja dann Einsicht zeigte....
Reine Berechnung aus meiner Sicht -
Zitat
Original von Babyjane
Nein, es mildert lediglich das Urteil, weil er so ja dann Einsicht zeigte....
Reine Berechnung aus meiner SichtAber kann bei den ganzen Verbrechen denn tatsächlich irgendwas gemildert werden? Ich will es jedenfalls nicht hoffen ...
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Der Täter ist 73 Jahre alt. Ich denke, das Problem, ob er wieder unter die Leute kommt, regelt sich auf biologische Weise.
Nichts, aber auch gar nichts kann das lebenslange Trauma der Opfer weder gutmachen, noch vergessen machen. Sie werden noch lange, nachdem vom Täter nichts mehr übrig sein wird, darunter leiden.
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Es kommt der Paragraph 104 des Strafgesetzbuches in Frage: „(...) Ebenso ist zu bestrafen, wer bewirkt, dass ein anderer versklavt oder in eine sklavereiähnliche Lage gebracht wird (...)". Die Höchststrafe dafür wären 20 Jahre Freiheitsentzug. Eine Anklage nach diesem Paragrafen wäre in Österreich allerdings einzigartig.
Hier könnt Ihr nochmal die Strafmaße nachlesen:
Edit hat einen schwerwiegenden Fehler bereinigt
Edit zwei will noch sagen, dass es er höchstwahrscheinlich eine Verwahrung nach der Haft (sollte er dann noch leben) als "geistig abnormer Täter" bekommt. - In D wäre das die Sicherheitsverwahrung.
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Zitat
Nein, es mildert lediglich das Urteil, weil er so ja dann Einsicht zeigte....
Wenn schon, dann bitte das Strafmaß - vorausgesetzt, das österreichische Strafrecht kennt ebenfalls die "mildernenden Umstände".
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Zitat
Original von Alice Thierry
Wenn schon, dann bitte das Strafmaß - vorausgesetzt, das österreichische Strafrecht kennt ebenfalls die "mildernenden Umstände".
Nein, ich meinte schon das Urteil und nicht nur das Strafmaß...
(Zum Urteil gehören zumindest in D auch die Maßregeln zur Besserung und Sicherung, bzw. andere Nebenstrafen, ich denke nicht, daß das in Österreich anders ist. Das Strafmaß würde sich nur auf die wirkliche Freiheitsstrafe beziehen. Daß man sich hier sehr hart an der Höchststrafe orientieren wird auch mit einem Geständnis, ist für mich fraglos.) -
Du meinst damit die Feststellung im Urteil, ob die Schwere der Schuld anzunehmen ist, oder?