Der Prozess "Inzest Fall von Amstetten"

  • Ob die verschiedenen Häftlinge in derselben JA untergebracht werden, ist mir nicht bekannt. Manche sind auch für besondere Fälle besonders eingerichtet (Karlau wurde z.B. damals für Franz Fuchs besonders ausgebaut). Aber grundsätzlich unterscheidet sich der Maßnahmenvollzug (u.a. Unterbringung für geistig abnorme Rechtsbrecher) nur durch die spezielle Abteilung, da sie natürlich von den normalen Häftlingen getrennt werden und durch die spezielle Therapieformen. Wird sicher von den Möglichkeiten der einzelnen JAs abhängen bzw vom Bedarf.