Ein vorbestrafter Ministerpräsident - geht das?

  • Ich habe sehr aufmerksam die Beiträge und Meinungen gelesen und fand die unterschiedlichen Standpunkte recht einseitig. Denkt auch irgendjemand mal an die Familie der Verstorbenen? Sie sind völlig unschuldig durch das Fehlverhalten von Herrn Althaus bestraft worden. Mit welchem Recht darf er sein gewohntes Leben weiterführen?
    Ich erinnere an die Kassierein, die wegen angeblicher Unterschlagung von 1€ 30 vor Gericht gezerrt wurde und ihr Arbeitsstelle verlor (es wurde kürzliche in den Nachrichten vom ZDF gebracht).


    Hyazinth

  • Soll jetzt eine Totalvergleichsorgie aller vorsätzlich begangenen Straftaten mit einem Unfall erfolgen? Bitte Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen vergleichen.


    Zu den bitteren Wahrheiten des Lebens gehört im übrigen auch, dass die Familie der Hinterbliebenen ein Interesse daran haben müsste von einem gutverdienenden und damit zahlungskräftigen Ministerpräsidenten Schmerzensgeld und Schadensersatz zu erhalten und nicht von einem Menschen der nicht zahlen kann.

  • @ Beo
    Naja, zwischen einem zahlungskräftigen Ministerpräsidenten und einem Menschen, der nicht zahlen kann, liegt ja schon ein kleiner Schritt... :grin

  • Zitat

    Original von beowulf
    Es geht um die Differenz eines Ex- Minsterpräsidenten zum Ministerpräsident, wobei nicht jeder, aber immerhin einige Ex- Politiker heute von Hartz IV leben.


    Das wäre dann ein anderes Problem...
    In "fetten" Zeiten sollte man daher immer gewisse Rücklagen schaffen.
    Andererseits, einen Exministerpräsidenten der nicht in der Lage ist, einen neuen Job zu finden oder den niemanden einstellen will, den will ich auch nicht als neuen Ministerpräsidenten haben.... Ein Teufelskreis... :grin

  • Zitat

    Tom : ....wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 33.000 Euro verurteilt

    ( Fahrlässig handelt, wer notwendige Sorgfalt nicht beachtet, also z.B. wenn du beim Öffnen einer Ketchup-Tüte deinem Tischnachbarn die Soße aufs Hemd spratzest. )



    Finanziell kann Althaus nicht viel passieren: Die Haftpflichtversicherung muss bezahlen, wenn ihm kein "Vorsatz" (also hier: Tötungsabsicht) nachgewiesen werden kann.


    Das heißt: Die Familie der Getöteten wird sich nicht schlechter stellen also vorher.


    Die andere Sache ist die strafbare Handlung. Da hat das Gericht ja geurteilt.


    Trotzdem ist Althaus problematisch, da seine Vergangenheit in DDR-Zeiten nicht ganz koscher zu sein scheint, sofern die Propagandamaschinen der Linken/PDS nicht allzu viel Lügen verbreiten.



    (Wann je hat schon mal ein SED-Politbüro Lügen verbreitet?)
    Egal: Mir wäre es lieber, er würde sich aus der Politik vollständig zurückziehen, Schafe züchten oder eine Skischule aufmachen.

  • Zitat

    Original von Humpenflug
    Das heißt: Die Familie der Getöteten wird sich nicht schlechter stellen also vorher.


    Gehirn einschalten vor dem Betätigen der Tastatur hat bisher noch niemand geschadet. Du solltest eine Weile von weiteren postings dieser Art absehen.


    Übrigens. Haftpflichtversicherungen erstatten kein Schmerzensgeld.

  • Zitat

    Original von Humpenflug
    Das heißt: Die Familie der Getöteten wird sich nicht schlechter stellen also vorher.


    Das ist ja fast schon menschenverachtend. Das liest sich so wie "Mutti kommt zwar nicht wieder, dafür kommt eine Menge Geld ins Haus!".


    Ich bin, gelinde gesagt, entsetzt.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Zitat

    Das ist ja fast schon menschenverachtend. Das liest sich so wie "Mutti kommt zwar nicht wieder, dafür kommt eine Menge Geld ins Haus!".


    Ich bin, gelinde gesagt, entsetzt.


    "Wiedererweckung von den Toten" ist leider nicht möglich. Aber im Prinzip hast du Recht: Althaus muss gefälligst die Mutti ersetzen - bzw. seine Versicherung. Richtig.
    Unterm Strich werden die Angehörigen aber wohl lieber Geld als Althaus mit Kittelschurz nehmen.
    Ich bin auch ziemlich entsetzt darüber, wie diese Welt beschaffen ist. Echt tief betroffen.


    Idgie, danke des schönen und sachlichen Umgangstons übrigens,

    Zitat

    Übrigens. Haftpflichtversicherungen erstatten kein Schmerzensgeld.


    Der Witwer hat sich bereits mit nur 5000.- Schmerzensgeld begnügt, laut Presse. Das steht aber in keiner Relation zu den materiellen Folgen des Ereignisses.

  • Zitat

    Original von Humpenflug
    Der Witwer hat sich bereits mit nur 5000.- Schmerzensgeld begnügt, laut Presse. Das steht aber in keiner Relation zu den materiellen Folgen des Ereignisses.


    Das hat aber nun überhaupt kein Presseorgan so behauptet. Das ist der reine Quatsch an Behauptung. Lesen bildet bekanntlich, also lese mal was da passiert ist und versuche es auch zu verstehen.

  • Zitat

    der reine Quatsch an Behauptung ... lese ... versuche zu verstehen...


    Nicht durchdrehen. Hier 324 Belege und Zeitungsmeldungen, wonach der Witwer ein Schmerzensgeld von 5000 Euro erhalten und angenommen hat.
    Mehr geht nicht.
    Gebe aber zu, dass ich nur die ersten 5 Meldungen gelesen habe und da auch nur das, was ich behauptet habe.


    Es melden diesen "reinen Quatsch" ohne "versuche zu verstehen" unter anderem:
    sz-online, msn-news, tagesanzeiger, focus, spiegel, baz .....
    ... unseriöse Quatschquellen, ?_ :chen


    Okay, nochn paar: Boote, Volksstimme, die presse, Abendzeitung, der standard, dpa

  • Blogeinträge, mit der Rechtslage in Österreich hat das nicht zu tun, alles dummes Gequatsche von Leuten, die von Recht keine Ahnung haben. Zivilrecht und Strafrecht sind eben zweierlei. Zivilrechtlich sind Summen von mehreren Millionen Schadenersatz und Schmerzensgeld im Gespräch. Das Stafschmerzensgeld hat damit nichts zu tun, diese Tatsachen hättest du in diesem Fred etwas weiter oben auch nachlesen können.

  • beowolf:

    Zitat

    alles dummes Gequatsche von Leuten, die von Recht keine Ahnung haben.


    Es schreibt der Focus unter:http://www.focus.de/politik/schlagzeilen?day=20090304&did=1014340


    Zitat

    02:09
    Juristen-Schelte nach Schnellurteil für Althaus
    Berlin (dpa) - Das überraschende ..... wegen fahrlässiger Tötung ist bei Juristen auf Kritik gestoßen. ..... Gericht in Irdning hatte Althaus zur Zahlung von 33 000 Euro verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Witwer der 41-Jährigen zahlen,.....


    Veröffentlicht am 04.03.2009 um 02:09 Uhr


    Jetzt unterstelle ich dir mal (im berechtigten Gegenzug), hier Nonsens zu verbreiten und mit Unterstellungen zu kommen, die von Sachkenntnis nicht getrübt sind.

  • Zitat

    Original von Humpenflug
    Anstand wäre, sich jetzt mal höflich zu entschuldigen.


    Boah jetzt platzt aber auch mir endgültig der Kragen! DAS sagt aber genau der Richtige!!! :fetch
    Hast du jetzt komplett den Verstand verloren oder bist du heute einfach nur in Stänkerlaune? Beo hat doch weiter oben geschrieben, dass es da unterschiede Zwischen Straf- und Zivilrecht gibt...
    Mir reichts jedenfalls gewaltig mit dir :pille

  • Ich entschuldige mich in aller Form für meine verbale Entgleisung. Ich habe mit vollgas meiner Signatur zuwider gehandelt und habe dem Troll ein Festessen serviert. Ich editiere / lösche meinen letzten Post nicht, stehe dazu.


    Ich hoffe, man sieht es mir nach und damit verabschiede ich mich aus diesem und den restlichen Humpenflug-Threads

  • Zitat

    Original von Tom
    Darf ein Mensch, der eine solche Schuld auf sich geladen hat, ob fahrlässig oder nicht, im Bundesrat über uns alle mitentscheiden?


    Ich meine: Nein. Auf keinen Fall.


    Was sagt Ihr?


    Ich sage: Wenn du frei von Schuld bist, dann werfe den ersten Stein.

    Man sollte nichts auf morgen verschieben, wenn man es genausogut auch übermorgen erledigen kann. (Mark Twain)

  • Zitat

    Original von Teck


    Ich sage: Wenn du frei von Schuld bist, dann werfe den ersten Stein.


    Irgendwie verlieren Diskussionen ihre Berechtigung, wenn sie mit einem Totschlagargument àla "Aber ihr macht doch auch Fehler!" weitergeführt werden soll...

    Nicht nur der Mensch sollte manches Buch,
    auch Bücher sollten manchen Menschen öffnen.
    (Martin Gerhard Reisenberg, *1949)

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