ZitatOriginal von Tom
Deutschland hat sechzehn Bundesländer, die von Ministerpräsidenten, Präsidenten des Senats, Bürgermeistern oder Regierenden Bürgermeistern geführt werden. Diese sechzehn Personen repräsentieren alle Menschen, die in der Bundesrepublik leben. Die Frage lautet, ob jemand, der durch seine Nachlässigkeit bewiesenermaßen (da verurteilt) einen Menschen zu Tode gebracht hat, zu diesen sechzehn Personen gehören darf und sollte.
So lange in diesen 16 Bundesländern Ministerpräsidenten regieren, die bei Bedarf Erinnerungslücken zu heiklen politischen und strafrechtlichen Themen haben, kann auch einer Minsterpräsident sein, der sich in seiner Freizeit in einigen Sekunden unabsichtlich fahrlässig verhalten und damit den Tod eines Menschen verursacht hat
meint Dyke