Ein vorbestrafter Ministerpräsident - geht das?

  • @ Churchill
    Doch hätte ich gefordert, allein weil er aus Krankheitsgründen seinem Amt so lange Zeit nicht hätte nachkommen können.... :wave


    Was den Verkehrsminister angeht. Jemand der gerne zügig Auto fährt, dabei aber noch niemanden ernstlich hat zu Schaden kommen lassen, sehe ich deutlich lieber auf einem solchen "Stuhl", als jemand, der erwiesenermaßen durch das Weglassen der erforderlichen Sorgfalt jemanden getötet hat.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    @ Beo
    Es ist aber nichts passiert und das macht hier für mich den Unterschied aus.
    Der eine geht wegen einer Ordnungswidrigkeit, bei der niemand leiden mußte und der andere bleibt, obwohl er eine Straftat begangen und die Schuld am Tod eines Menschen trägt....



    Der eine hatte Glück, dass ihm niemand im Weg stand, der andere Pech.
    Beide haben durch ihr Verhalten die Wahrscheinlichkeit über die Maßen erhöht, dass ein Mensch zu Schaden kommt. Der eine in einer scheinbaren Alltäglichkeit der andere bei seinem Freizeitvergnügen bei dem nicht jedes Jahr Tausende alleine in Deutschland sterben.


    Im Straßenverkehr sind die meisten wohl zu sehr an die Gefahr gewöhnt um sich permanent der der Verantwortung bewusst zu sein...


    Wäre Haider wieder gewählt worden, wenn die 1,8 Promille bei ihm festgestellt worden wären, als er noch lebendig hinter dem Steuer saß?

  • @ Ronja
    Alkoholverstoß und Geschwindigkeitsverstoß machen meines Erachtens einen sehr wesentlichen Unterschied aus.
    Genauso wie ich einen Unterschied zwischen einem "Geisterfahrer" (auch auf Skiern) und einem lediglich zu schnell fahrenden Menschen machen würde.


    Ich habe mich jetzt grad versucht zu erinnern, was ich als wirklich gute Skifahrerin wohl mit jemandem gemacht hätte, der mir auf einer Skipiste entgegen gekommen wäre und mit dem ich einen Zusammenstoß nur fast hätte vermeiden können. Ich glaube mit meinen Stöcken beworfen wäre noch die mildeste Reaktion gewesen... :gruebel

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Beo,
    das ändert aber nichts an der Tatsache, daß hier das Landesbeamtengesetz disziplinarisch greifen würde.


    Die beamtenrechtlichen Disziplinarvorschriften gelten nicht analog für Ministerpräsidenten und/oder Minister. Ein Ministerpräsident könnte allenfalls durch das Parlament im Wege des Konstruktiven Misstrausensvotums aus dem "Amt gejagt" werden.


    Althaus hat einen Unfall verursacht, der jedem von uns jeden Tag passieren könnte. Eine kleine Unaufmerksamkeit genügt da schon. Hätte er unter Alkoholeinfluß gestanden, bekäme die Sache sicher eine andere Dimension.


    Wäre das einem Beamten passiert, dann würden natürlich disziplinarrrechtliche Ermittlungen erfolgen. So wie mir der Sachverhalt aus den Medien bekannt ist, gehe ich davon aus, dass es zu keiner Disziplinarmaßnahme kommen würde. Weder ist hier ein Verweis angemessen, noch eine Versetzung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsgruppe, geschweige denn eine Entfernung aus dem Dienst. Für den Beamten spricht, das kein Vorsatz vorlag und das der Unfall auch nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gerade auch im Disziplinarrecht wird auf den Grad des Verschuldens abgestellt.


    Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht wird der Dienstherr dem Beamten - schriftlich - an seine Dienstpflichten erinnern, ihn aber nicht disziplinar maßregeln. Als "weiche", nicht rechtlich vorgesehene "Disziplinarmaßnahme" wird man den Beamten aber sicher bei irgendwelchen Beförderungen übergehen und ggf. einen Dienstpostenwechsel vornehmen.


    Ob Althaus sein Amt "moralisch" weiterführen kann/darf, darüber kann letztendlich nur er und eben auch die Wählerinnen und Wähler entscheiden. Vielleicht gibt es für ihn bei der Wahl ja sogar so etwas wie einen Mitleidseffekt.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Ich denke auch, das die Wähler entscheiden sollten, ob sie Althaus als Ministerpräsident behalten wollen. Als Vorbestraft gilt er jedenfalls nicht und er ist ja auch bereit außergerichtlich Schadensersatz an die Familie zu leisten.
    Hätte er es mit voller Absicht und unter Alkoholeinfluss getan sähe das ganze bestimmt anders aus.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Nehmen wir doch ein anderes aktuelles Beispiel dazu...


    Unser Verkehrsminister tritt zurück, weil er zu schnell gefahren ist (119 km/h bei erlaubten 50 m/h), dabei ist niemand zu Schaden gekommen, dennoch nimmt der Verkehrsminister es zum Anlaß, sein Amt zu verlassen. Und jemand der einen ähnlich unschwerwiegenden Verstoß, jedoch mit anderen Folgen begangen hat, sieht sich bemüßigt für ein noch weit höheres Amt zu kandidieren... :gruebel


    In Bayern ist das genau umgekehrt. Ein CSU-Politiker fährt auf der Autobahn mit 1,75 Promille so in ein anderes Fahrzeug, dass der Fahrer stirbt.
    Für diese Kompetenz machte man ihn danach zum Verkehrsminister

  • Zitat

    Original von Ronja



    Welchen?


    Den der notwendigen kriminellen Energie, bzw. den der zu überwindenden Hemmschwelle.
    Sich betrunken hinters Steuer zu setzen, hat für mich eine gänzlich andere Qualität, als das Gaspedal kurzzeitig zu feste durchzutreten...


    @ Voltaire
    Das hatte ich ja gefragt, da ich mir nicht sicher war, welchen Status das Amt des Ministerpräsidenten beinhaltet.
    Zu deinen disziplinarrechtlichen Ausführungen kann ich mangels differenziertem Wissens nicht viel sagen.
    Allerdings gibt es in einer Behörde einen Beamten, der an einem Fußgängerüberweg ein Kind übersah und mit seinem Pkw anfuhr. Er fuhr langsam und das Kind stürzte lediglich unglücklich mit dem Kopf auf die Bordsteinkante und verstarb. Dieser Beamte sortiert seit diesem Vorfall die Post, seinen Dienstgrad hat er behalten, aber was anderes wird er auch die nächsten 20 Jahre nicht machen, obwohl er vorher durchaus ein aufstrebender Karrieremensch war.
    Und da finde ich es eben mit zweierlei Maß gemessen, wenn dann dieser "Chef" solcher Beamten einfach so sein Amt beibehält, bzw. in diesem Fall sich zur Wahl stellt.


    Interessant fand ich allerdings auch die Höhe des Schmerzensgelds für die Hinterbliebenen.... 5000 Euro sind reichlich mickrig, würde ich behaupten...
    (Meine Mutter hatte kürzlich einen Fahrradunfall und brach sich dabei den Knöchel. Dafür gab es satte 7000 Euro Schmerzensgeld...so als Vergleichswert. Oder fließen da noch weitere Gelder von den Versicherungen? Weiß das wer?)


    Andererseits hat mein Kollege heute etwas geäußert, was vielleicht auch nicht so ganz falsch ist. Eben gerade aufgrund dieses schwerwiegenden Fehlers, wird Althaus sich sehr bewußt sein, wie kritisch die Öffentlichkeit ihn beäugt und daher eventuell doch eine gute Wahl für diesen Job sein...


    Ich finde es schwierig und würde mich vermutlich an dieser Wahl nicht beteiligen, wenn es denn mein Bundesland treffen würde. :gruebel

  • Zitat

    Sich betrunken hinters Steuer zu setzen, hat für mich eine gänzlich andere Qualität, als das Gaspedal kurzzeitig zu feste durchzutreten.


    Wer betrunken ist, ist nicht mehr Herr seiner Sinne und Entscheidungen. Das soll nichts verniedlichen, aber es geschieht nicht selten, dass sich Leute vornehmen, das Auto stehen zu lassen, wenn sie getrunken haben werden, und dann doch einsteigen, weil unter Drogeneinfluss eine Persönlichkeitsveränderung stattgefunden hat. Der Effekt ist auch bei deliriös-ambulanten Begattungen auf Diskothekenklos zu beobachten. Manch einer oder eine hat da Sex mit einem Partner, den er oder sie nüchtern nicht einmal den Müll wegbringen lassen würde.


    Wer aber mit stark überhöhter Geschwindigkeit fährt, geht bewusst ein Risiko ein, und zwar keines, das ihn nur selbst betrifft.


    Ja, es hat eine andere Qualität. ;-)

  • Zitat

    [
    Interessant fand ich allerdings auch die Höhe des Schmerzensgelds für die Hinterbliebenen.... 5000 Euro sind reichlich mickrig, würde ich behaupten...
    (Meine Mutter hatte kürzlich einen Fahrradunfall und brach sich dabei den Knöchel. Dafür gab es satte 7000 Euro Schmerzensgeld...so als Vergleichswert. Oder fließen da noch weitere Gelder von den Versicherungen? Weiß das wer?)


    Ein Schmerzensgeld wird für die Leiden eines Opfers bezahlt. 20 Jahre Rollstuhl oder chronische Schmerzen sind da gravierender als ein Fahrradunfall. Im Todesfall wird folgerichtig wenig Schmerzensgeld bezahlt, da das Opfer ja so komisch es klingt ja nicht mehr leidet. Leiden können die Hinterbliebenen, aber da werden keine horrenden Summen bezahlt.
    Anders ist aber der zivilrechtliche Schadensersatz. Fällt für die Familie nun das Einkommen der Frau weg oder muss zusätzlich Kinderbetreuung organisiert werden, dann muss dies die Haftpflichtversicherung von Herrn Althaus zahlen.

  • Ein Mensch, der seine Fehlbarkeit kennt wird weniger leicht abheben...


    Was die Frage nach dem Strafschmerzensgeld angeht, das ist die strafrechtliche Seite, die über die zivilrechtlichen Ansprüche hinausgeht. Die zivilrechtlichen Ansprüche könnte ja im Zweifel eine Versicherung übernehmen, so man hat, daher ein Spruch des Gerichts, der jedenfalls den eigenen Geldbeutel trifft. Zivilrechtlich sind die Herren Anwälte ja noch am verhandeln. Jedenfalls hat das miteinander nichts zu tun, Stafschmerzensgeld und zivilrechtliche Ansprüche sind auch bei unseren geliebten Nachbarn zwei Paar Stiefel.

  • Zitat

    Original von HerrRossi
    Im Todesfall wird folgerichtig wenig Schmerzensgeld bezahlt, da das Opfer ja so komisch es klingt ja nicht mehr leidet.


    Sie war nicht sofort tot....

  • Zitat

    Original von Babyjane


    Interessant fand ich allerdings auch die Höhe des Schmerzensgelds für die Hinterbliebenen.... 5000 Euro sind reichlich mickrig, würde ich behaupten...
    (Meine Mutter hatte kürzlich einen Fahrradunfall und brach sich dabei den Knöchel. Dafür gab es satte 7000 Euro Schmerzensgeld...so als Vergleichswert. Oder fließen da noch weitere Gelder von den Versicherungen? Weiß das wer?)


    Dabei handelt es sich nur um ein Teilurteil. Zivilrechtlich stehen noch alle Ansprüche offen. Wofür die 5000 € genau zugesprochen wurden, konnte ich noch keinem Medium entnehmen. Jedenfalls stehen die Begräbniskosten, Unterhalt für Kind und wohl Trauerschaden zu.
    Lt. Kleiner Zeitung hat der Anwalt des Witwers auch nur 5000 € gefordert. Es geht dabei in der Regel nur den Anspruch grundsätzlich zugesprochen zu bekommen. In der Regel wird bei einer höheren Forderung von den Strafgerichten darüber auch nicht abgeurteilt, sondern auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

  • @ Tom
    Die Einschätzung zum Fahren unter Alkoholeinfluß teile ich nicht. Deine Argumentation ist zwar durchaus schlüssig, entspricht aber nicht meinen Erfahrungen. Die Menschen, die unter Alkoholeinfluß am Steuer sitzen und grandiose Schlangenlinien fabrizieren sind keineswegs komplett enthemmt. Und wenn ich ein verantwortungsbewußter Mensch bin, dann kläre ich bereits im Vorfeld mein sicheres Heimkommen ab und weiche davon auch im alkoholisierten Zustand nicht ab.
    Die Gefahr beim Alkohol geht ja auch nicht nur von der Alkoholisierung aus, sondern davon, daß dann eben noch ein weiteres Fehlverhalten dazu kommt oder eben die Reaktion eine zu langsame ist....


    Für mich ist ein Geschwindigkeitsverstoß eindeutig nicht so hoch zu werten, wie ein Alkoholverstoß, da man selbst bei zu schnellem oder zügigem Fahren ja durchaus noch Herr seines Fahrzeugs ist und nicht automatisch zur Gefahr wird. Von einem alkoholisierten Fahrer, würde ich da das Gegenteil behaupten.


    Damit sind wir aber bei einer Diskussion, die sich auf ganz anderen Wegen bewegt und die ja auch nicht neu ist.
    Ich wäre sowieso für eine 0 Promillegrenze hinterm Steuer und zwar nicht nur für Fahranfänger...

  • Zitat

    Original von Babyjane


    Ich finde es schwierig und würde mich vermutlich an dieser Wahl nicht beteiligen, wenn es denn mein Bundesland treffen würde. :gruebel


    das kann doch aber auch nicht die Lösung sein..., ich werde jedenfalls wählen gehn. Mal schauen, wer dann letztlich zur Wahl steht.

  • Zitat

    Original von licht


    das kann doch aber auch nicht die Lösung sein..., ich werde jedenfalls wählen gehn. Mal schauen, wer dann letztlich zur Wahl steht.


    Die Lösung nicht, aber ein Ausdruck des Protests...


    Edit:
    Womit ich weniger den Protest meine, daß er sich zur Wahl stellt, sondern daß er dies mit absoluter Selbstverständlichkeit tut und sich bisher zu dem Thema noch nicht wirklich geäußert hat... (zumindest hab ich da noch nichts gefunden...)

  • Und dieser Protest nützt in jedem Fall den Parteien wie der NPD - genau darum gehe ich dann doch lieber zur Wahl, egal, wie schwer die Entscheidung fällt.

  • Zitat

    Original von licht
    Und dieser Protest nützt in jedem Fall den Parteien wie der NPD - genau darum gehe ich dann doch lieber zur Wahl, egal, wie schwer die Entscheidung fällt.


    Das ist wohl eher ein Problem des Ostens... ;)