Heute wurde Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus in einem schnell angesetzten Verfahren wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 33.000 Euro verurteilt. Althaus' Anwalt hat Rechtsmittelverzicht erklärt, weshalb das Urteil rechtskräftig ist, und dadurch ist Althaus nach österreichischem Recht vorbestraft. Die Thüringer CDU will dennoch mit ihm als Spitzenkandidat in die Landtagswahl (August) gehen, bis dahin bleibt Althaus ohnehin im Amt. Der Ministerpräsident hatte vor zwei Monaten einen Skiunfall mitverursacht, bei dem eine Frau starb.
Ministerpräsidenten sind quasi die Bundeskanzler der Länder, nehmen aber auch repräsentative Aufgaben wahr (was auf Bundesebene der Bundespräsident leistet).
Kann, sollte, darf jemand, der wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, Regierungschef eines Bundeslandes sein? Ist es hinnehmbar, dass jemand, der durch seine Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen herbeigeführt hat, die Geschicke von mehr als zwei Millionen Bürgern bestimmt? Kann jemand ein Bundesland repräsentieren, der sich einer solchen Tat schuldig gemacht hat? Darf ein Mensch, der eine solche Schuld auf sich geladen hat, ob fahrlässig oder nicht, im Bundesrat über uns alle mitentscheiden?
Ich meine: Nein. Auf keinen Fall.
Was sagt Ihr?