Das Urheberrecht behält man immer, es ist ein immanentes und automatisches Recht, das auch nicht gesondert angemeldet werden muss. Tatsächlich überlässt man Amazon aber alle Verwertungsrechte, was auch beinhaltet, dass Amazon die Rezensionen kürzen darf - allerdings nicht verfremden oder redaktionell bearbeiten! Über das Partnerprogramm können dann Amazon-Partner auf diese Daten zugreifen, und solange sie das im Rahmen der Partnernetz-Bedingungen tun, muss man als Rezensent damit leben. Selbst die Löschung einer Rezension muss nicht notwendigerweise (siehe Facebook) dazu führen, dass die Daten auch tatsächlich verschwinden. Theoretisch ist es also möglich, dass zum Beispiel ein NPD-Landesverband, der am Amazon-Partnerprogramm teilnimmt, dieserart Rezensionen auf seiner Site präsentiert, im Rahmen von Buchempfehlungen. Das ist zwar meiner Kenntnis nach noch nicht geschehen, aber, wie gesagt, denkbar.
Wie bereits erwähnt - diese sehr einseitige Rechteüberlassung, von der man als Rezensent auch eigentlich nichts hat (nur Amazon profitiert), wird heiß diskutiert, seit es sie gibt. Da Amazon jedoch immer vergleichsweise "kulant" reagiert, wenn man interveniert, hat bisher auch noch nichts in diesem Bereich zu einem Rechtsstreit geführt. Theoretisch ist es jedenfalls so, dass man eine Rezension, die man bei Amazon eingestellt hat, auch nicht hier, bei den Büchereulen, wiederholen dürfte, da man dieses Recht nicht mehr besitzt. Um derlei schert sich Amazon allerdings (bis dato) nicht.