Guten Morgen
Charllie hat einen ganz wichtigen Punkt genannt.
Der Vertrag zwischen Autor und Leser.
Zu einem Vertrag gehört Vertrauen, weshalb ich eine gefälschte / aufgebauschte Vita als Leser und als Hobbyautor für absolut schlimm halte!
Aber der Vertrag zwischen dem Autor und mir, der hat in erster Linie nichts mit seinem Leben zu tun, sondern mit seinem Werk.
Der Vertrag sieht für mich so aus:
§1
Autor (Name) verpflichtet sich dem Leser (Name) eine spannende, unterhaltsame Geschichte abzuliefern.
§2
Autor (Name) verpflichtet sich hiermit, zu diesem Zweck all sein Können in seine Worte zu legen, unabhängig von seinem Bildungsstand oder seinem Lebenslauf. Die Geschichte zählt, nicht der Erzähler.
§3
Der Leser (Name) verpflichtet sich zu einem gewissen Vertrauen in die Worte der fiktiven Geschichte des Autoren (Name) zum Thema (Thema einsetzen)
§4
Solange es sich nicht um ein Sachbuch handelt, verzichtet der Leser auf sämtliche Ansprüche
- die Welt erklärt zu bekommen
- nach der Lektüre des Buches wortgewandt und umfassend informiert über (Hier beliebiges Thema einsetzen) mitreden zu können.
§5
Dieser Vertrag erlangt in dem Moment Gültigkeit, da der Leser (Name) das Buch des Autoren (Name) in der Buchhandlung, egal ob als Ausdruck oder Leseprobendownload in die Finger nimmt.
§6
Dem Leser (Name) bleibt es unter Ausschluss rechtlicher Mittel freigestellt, jederzeit das Buch des Autoren (Name) in die Ecke zu pfeffern. Eine weitere Begründung der Kündigung (Langeweile, Infodropping, platte Figuren etc.) des Vertrags ist nicht notrwendig.
Datum, Unterschrift im Geiste, Kassenbon