Zahlungsaufforderungen per E-Mail - zahlen oder nicht?

  • Ich habe jetzt mal eine ganz konkrete Frage: Wie soll ich mich in diesem Falle verhalten?


    Ich habe per E-Mail eine Zahlungsaufforderung erhalten. Den Fehler, den ich gemacht habe, ist folgender: es handelte sich um ein Gewinnspiel, bei dem man Mailadresse, Namen usw. angeben sollte und gleichzeitig selbstverständlich deren Nutzungsrechte anerkennen sollte. Da ich daraus ersehen konnte, dass ich dafür zahlen muss, habe ich alles gelöscht - meinte ich. Jetzt sitze ich mit einer Rechnung von 60 €. Natürlich sofort zahlbar. Ich habe die Rechnung angefochten, und bekomme zur Antwort, dass ich selbstverständlich weiterhin am Gewinnspiel teilnehmen kann. Wenn ich ins Gewinnspiel klicke, kommt die Aufforderung - Name, Adresse usw.


    Wie seriös, bzw. soll ich zahlen?


    Hilfe!

  • Ganz sicher nicht zahlen!!! Eine Zahlungserinnerung muss (soweit ich das weiß) schriftlich erfolgen. Die wollen vermutlich nur probieren, ob jemand wirklich zahlt und lachen sich dann eins ins Fäustchen. Wenn da noch einmal was kommt, würde ich eine böse Mail zurück schicken, mit dem Hinweis, wenn sie dies nicht unterlassen, dass sie eine Anzeige bekommen. Meist hört dann der spuk ganz von alleine auf.

  • Danke :knuddel1


    Edit: Bei der zweiten Mail wiesen sie mich darauf hin, dass ich weiterhin am Gewinnspiel teilnehmen kann. Da muss ich allerdings wieder E-Mailadresse und den ganzen Quatsch angeben.

  • Zitat

    Original von oemchenli
    Seit wann muß man bei Gewinnspielen bezahlen? :gruebel


    Lotto? ;-)


    Ich würde auch nicht zahlen...


    Was sich mir nicht ganz erschließt ist, wenn du doch die Daten gelöscht hast, dürfte bei denen ja gar nichts vorliegen, wenn doch was vorliegt, haben die unberechtigt deine Daten gespeichert...

  • Sehe ich genauso. Habe mich auch gewundert, warum die Deine Daten trotz Löschung haben - dürfte nicht sein!


    Wie gesagt, wenn nochmal was kommt, mit Anzeige drohen, das hilft meistens!!!

  • Auf gar keinen Fall irgendwelche Zahlungen leisten. Auch von der Drohkulisse nicht irre machen lassen. Du musst erst dann aktiv werden bzw. etwas unternehmen, wenn das "Unternehmen" gegen dich einen Mahnbescheid beantragt hat. Dann musst du allerdings sofort Widerspruch einlegen. Aber in der Regel bauen diese Unternehmen auf die Angst der Leute, eine Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht in den seltensten Fällen. Trotzdem solltest du evtl. Mails nicht löschen sondern bei dir abspeichern. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Nicht zahlen! Diese Firmen probieren es halt, meistens klappt es wohl, aber wenn man denen ein bisschen droht, dann geben die ganz schnell auf. Falls nicht: Verbraucherzentrale einschalten! (Was wäre denn der Gewinn gewesen? 60 €?) :lache
    VIEL GLÜCK und ein Tritt ans Schienbein an all jene Firmen, die sowas machen :hau

  • Zitat

    Original von oemchenli



    Davon redet glaube ich keiner, das ist glaube ich auch was anderes. ;-) ;-)


    Ich wollte dir nur zeigen, daß es auch Gewinnspiele und Tippgemeinschaften gibt, für die man eben zahlen muß.
    Da das hier laut Mary ja auch aus den AGBs hervorging, ist bis dahin noch alles Ok... :wave

  • Frage zum Datenschutz:


    Es scheint ja so zu sein, dass die Firma unberechtigt personenbezogene Daten gespeichert hat. Nur der Nachweis ist meist nicht so ganz einfach. Kann man von denen verlangen, dass sie offenlegen, woher sie die Daten haben? Im Prinzip gibt es ja die Möglichkeiten, dass sie die irgendwoher gekauft haben (von einem anderen ominösen Gewinnspiel) oder aber trotz der Löschung doch die Eingaben gespeichert haben, obwohl der Registriervorgang abgebrochen wurde und man damit kein Einverständnis des Teilnehmers voraussetzen konnte.


    Datenhandel ist so ein schwunghaftes Geschäft und die Verbraucher haben relativ wenig Einflussmöglichkeiten, sich dagegen zu wehren, dass mich das wirklich interessiert. Klar kann ich vorsichtig sein und darf meine Daten nicht auf meiner homepage veröffentlichen und darf auch an keinem Gewinnspiel teilnehmen, aber ich komme heute nicht mehr darum herum, sie nicht doch im Geschäftsverkehr anzugeben. Es ärgert mich einfach, dass es für die Händler so herrlich viele Schlupflöcher gibt.

  • @ Idgie
    Verlangen kann man viel, soweit es meine Kenntnis betrifft, fehlt es aber am Druckmittel...
    allerdings bin ich datenschutzrechtlich nicht die fitteste... :schnellweg

  • Zitat

    Original von oemchenli
    Ja dann aber auch vorher :grin


    Nicht zwingend, es gibt durchaus Gewinnspiele im Internet an denen man teilnehmen kann und zu denen man dann rechtmäßig eine Rechnung bekommt.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    ... fehlt es aber am Druckmittel...
    ... :schnellweg


    Genau das war ja die Frage. Es gibt einen Haufen Vorschriften zum Datenschutz. U. a. das Verbot, Daten ohne Einwilligung des Nutzers zu anderen Zwecken, als bei ihrer Erhebung angegeben, zu speichern oder zu verwenden.


    Ein stumpfes Schwert, wenn es keine Möglichkeiten gibt, das erfolgreich durchzusetzen. Du magst Recht haben, es gibt wahrscheinlich kein ausreichendes Druckmittel. Nur laufen dann unter Umständen die Schutzvorschriften ins Leere.

  • Soll ich wirklich aufstehen und meine Fachhandbücher wälzen? *ist grad grob unlustig und blickt flehend gen Leipzig, Hamburg und Bääääääärlin!*

  • Du meinst zwei 4er Packs?
    :schleck


    Geht auch weniger ums Aufstehen, als mehr darum, daß auf den Fachhandbüchern seit gestern ein Paket mit gefühlten 3 KG Nachträgen liegt, die dringend noch vor Montag einsortiert werden müßten.... :uebel