Rechtsexperten bitte vortreten.....

  • Also in der Bedienungsanleitung zu meiner Waschmaschine steht unter der Rubrik "Vorbereiten des Waschvorgangs":


    Wäsche sortieren nach...
    ....


    ....


    Empfindliche Textilien
    Kleine Textilien (z. B. Feinstrumpfhosen, Gürtel) und andere kleine oder mit Häkchen versehene Stücke (z. B. BH`s) in einem Wäschesack oder Kissenbezug mit Reißverschluß waschen.



    Das ist alles und dient meines Erachtens mehr dem Schutz der Wäsche als dem der Maschine, da es unter empfindliche Textilien zusammengefasst wurde.


    Wie gesagt, was ist mit Knöpfen (große/kleine) und anderem Zierrat an der Kleidung? Wenn die Möglichkeit besteht, dass diese Kleinteile eine Waschmaschine beschädigen, dann müßte man ja wirklich alles in Säcke und Säckchen packen. ?(

  • Wovor willst du die Wäsche denn in der Maschine schützen?
    Das dient meiner Meinung nach klar dazu die Maschine zu schützen, damit keine Kleinteille in die Ritzen geraten, aber viel Erfolg...

  • Zitat

    Original von ricki


    Empfindliche Textilien
    Kleine Textilien (z. B. Feinstrumpfhosen, Gürtel) und andere kleine oder mit Häkchen versehene Stücke (z. B. BH`s) in einem Wäschesack oder Kissenbezug mit Reißverschluß waschen.


    Das ist in meinen Augen eine klare Gebrauchsanweisung. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Wenn da was von "empfindliche Textilien" steht, dann impliziert das meiner Meinung nach die Gefahr, dass diese Textilien durch den maschinellen Waschvorgang beschädigt werden können, eben weil sie empfindlich sind, d. h. dass das Waschen eine Gefahr für diese Textilien darstellen könnte. Dass eine Gefahr von diesen Textilien ausgeht, steht da so ausdrücklich nicht.


    Ich würde versuchen, mit dieser Begründung auf eine Garantieleistung zu pochen. Versuch macht kluch. :wave

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Hüstel... also in meiner Bedienungsanleitung steht, daß Wäschestücke mit Metalleinsätzen, sprich Bügel-BHs in dafür vorgesehenen Wäschesäckchen gewaschen werden sollten, da die Metalleinsätze sich lösen und die Maschine beschädigen können.
    Ich wäre ehrlich gesagt auch nicht auf die Idee gekommen, daß jemand Bügelbhs ohne Wäschesäckchen wäscht... :yikes


    Naja, bei nem guten (oder noch gut erhaltenen :lache) BH sollte sich auch nicht einfach so der Bügel lösen :rolleyes :gruebel


    Aber ich gebe dir recht, dass es eigentlich besser ist und so gemacht werden sollte. Wie du aber aus Elbereths Beispielen ersehen kannst, machen das viele Leute nicht. Ich ja auch nicht, obwohl ich mal schlechte Erfahrung gemacht habe*schäm*


    Aber ich werd die Dinge besorgen....

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  • Zitat

    Original von Idgie
    Ich würde versuchen, mit dieser Begründung auf eine Garantieleistung zu pochen. Versuch macht kluch. :wave


    ...ja kluch macht der schon, könnte in dem Fall aber teuer werden, da sie sich def. nicht im Recht befindet... ;-)

  • Zwischen eventuell teuer werden und ohne Widerspruch frustriert zahlen, lohnt aber möglicherweise noch ein weiterer Versuch. ;-)


    Ich persönlich würde es freundlich formuliert versuchen.

  • Zitat

    Original von ricki
    Also ich sehe das auch ehe so wie Idgie. Welche Gefahr sollte denn von Feinstrumpfhosen ausgehen???? :lache


    Die könne z. B. durch das Gummi vorne unter die Trommel rutschen und sich da im Innenleben verhaken. Genau wie kleine Söckchen gerne im Innenleben verschwinden und dann geschreddert im Fremdkörperbehälter wieder auftauchen.

  • Zitat

    Original von Bouquineur



    Die könne z. B. durch das Gummi vorne unter die Trommel rutschen und sich da im Innenleben verhaken. Genau wie kleine Söckchen gerne im Innenleben verschwinden und dann geschreddert im Fremdkörperbehälter wieder auftauchen.


    HA! Ich hab meiner Mum immer gesagt dass ich die Socken nicht verliere sondern die Waschmaschine die frisst!!! :grin

  • Alles schon im eigenen Haushalt bzw. mit der eigenen Waschmaschine erlebt, leider mehrfach.


    Mehrfach auch von Mielefachmann gehört und am Ende schließlich beherzigt:


    Socken und Feinstrumpfhosen sollen in Wäschesäckchen gewaschen werden, weil sie leicht in den Abflussschlauch geraten und diesen verstopfen können. (Selbst gesehen)


    BH-Bügel lösen sich gerne und klemmen sich dann in das Innenleben des Motors (auch schon gesehen, sah nicht schön aus), was größere Reparaturen verursachen kann, deshalb Bügel-BHs nie ohne Wäschesäckchen waschen.


    Die Wäschesäcke dienen bei diesen Wäschestücken nicht in erster Linie zum Schonen derselben, sondern der Maschine.


    Nachdem ich ich in den letzten Jahren bestimmt 4x den Waschmaschinenexperten wegen exakt dieser Zwischenfälle im Keller hatte und mir ausführliche Vorträge darüber angehört habe, passe ich jetzt besser auf, denn tatsächlich habe ich auch für Reparaturen bezahlt, die an einer neuwertigen Maschine vorzunehmen waren, weil sich entweder ein BH-Bügel oder ein blöder Strumpf an einer Stelle wiederfand, wo er nicht hingehörte.


    Hinweise auf besagte Wäschesäckchen findet man in jeder Waschmaschinen-Gebrauchsanleitung. Schäden, die unter Nichtbeachtung dieser Hinweise eintreten, sind daher keine Garantiefälle.




    LG,
    Charlotte T.


    Edit: Wäschesäckchen gibt es in den Wäscheabteilungen gut sortierter Kaufhäuser, man bekommt sie in verschiedenen Größen.

  • Also ehrlich.......ich wasche schon seit ca. 30 Jahren mit verschiedenen Waschmaschinen. Ich habe noch nie irgendwelche Wäschesäcke benutzt und bei mir ist noch NIE ein Socken in der Fremdkörperfalle verschwunden oder eine Feinstrumpfhose hat sich um die Trommel geschlungen :yikes. Es hat auch noch nie ein BH-Bügel die Waschmaschine lahmgelegt. :wow :wow



    Aber eigentlich war das auch nicht so das Problem, sondern eher, dass ich felsenfest von einer Garantie-Reparatur ausgegangen bin (die Maschine ist 4 Monate alt!!!). Für mich war überhaupt nicht erkennbar, dass es sich evtl um eine kostenpflichtige Reparatur handeln könnte. Deshalb widerstrebt es mir, die 75,00 € :yikes nur für die Anfahrt und das Ausleuchten der Trommel mit einer Taschenlampe zu zahlen. Das ist m. E. unlauteres Geschäftsgebaren. :-(

  • Zitat

    Original von ricki
    Also ehrlich.......ich wasche schon seit ca. 30 Jahren mit verschiedenen Waschmaschinen. Ich habe noch nie irgendwelche Wäschesäcke benutzt und bei mir ist noch NIE ein Socken in der Fremdkörperfalle verschwunden oder eine Feinstrumpfhose hat sich um die Trommel geschlungen :yikes. Es hat auch noch nie ein BH-Bügel die Waschmaschine lahmgelegt. :wow :wow



    Aber eigentlich war das auch nicht so das Problem, sondern eher, dass ich felsenfest von einer Garantie-Reparatur ausgegangen bin (die Maschine ist 4 Monate alt!!!). Für mich war überhaupt nicht erkennbar, dass es sich evtl um eine kostenpflichtige Reparatur handeln könnte. Deshalb widerstrebt es mir, die 75,00 € :yikes nur für die Anfahrt und das Ausleuchten der Trommel mit einer Taschenlampe zu zahlen. Das ist m. E. unlauteres Geschäftsgebaren. :-(


    Punkt 1: Glück gehabt - irgendwann ist immer das erste Mal :-(


    Punkt 2: Irgendwo am Anfang schrieb doch wer (Tom?), was du machen könntest. Wenn sie dich am Telefon nicht drauf aufmerksam gemacht haben, dass bei Fremdverschulden du für Fahrtkosten aufkommen musst, würd ich das denen auch so schreiben und erstmal nicht zahlen. Wenn du dich im Recht siehst, mach es doch so. Ansonsten halt uns auf dem Laufenden :gruebel

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  • Ja, das mache ich Gummibärchen. ;-)

  • Zitat

    Original von ricki
    Es hat auch noch nie ein BH-Bügel die Waschmaschine lahmgelegt. :wow :wow


    Naja, andere fahren 30 Jahre unfallfrei Auto. Irgendwann ist es immer das erste Mal und nun ist es halt bei dir soweit...


    Wie gesagt ich war sehr erstaunt zu hören, daß diese Gefahr nicht allgemein bekannt ist.

  • Also das Waschmaschinen-Unternehmen hat uns heute mitgeteilt, dass das Verschwinden eines BH-Bügels eine kostenpflichtige Reparatur darstellt. Damit bin ich nach wie vor nicht einverstanden. Mal sehen, ob wir da noch mal etwas schreiben.


    Aber die Anfahrtskosten für die Inaugenscheinnahme (75,00 Euro) durch den Kundendienst brauchen wir nicht zu bezahlen. :-] :-]


    Geht doch...... :lache