....ich brauche Eure Hilfe bei folgendem Problem:
Bei meiner 4 Monate alten Waschmaschine ging letzte Woche ein "Mitnehmer" kaputt. Das ist einer der Querstreben in der Trommel, der dafür sorgt, dass sich die Wäsche mitdreht. Er ist aus Plastik und irgendwie aus der Trommel herausgebrochen (Füßchen ab).
Da die Maschine ja erst 4 Monate alt ist, dachte ich, das Einsetzen eines solchen Mitnehmers ist eine Garantieleistung und habe über die Hotline einen Kundendienst beauftragt. Eigentlich hätte die Hotline-Mitarbeiterin auch dafür sorgen können, dass mir das Ersatzteil zugeschickt wird, aber sie meinte, damit es richtig eingebaut wird, kommt mal lieber jemand vorbei.
Heute kam dann der Kundendienst und statt den Mitnehmer einfach einzusetzen, untersuchte er die Trommel und stellte fest, dass wohl ein BH-Bügel zwischen Trommel und.....Gehäuse? gerutscht sei. Dies sei die Ursache dafür, dass sich der Mitnehmer gelöst habe. Also wollte er den BH-Bügel entfernen und für die ganze Reparatur ca. 120,00 Euro kassieren, denn nun sei es ja keine Garantieleistung mehr, sondern Fremdverschulden. Als ich meinte, das möchte ich nicht, weil sich für mich jetzt eine vollkommen neue Situation ergeben hatte, wollte er 75,00 Euro für die Anfahrt kassieren.
Ich bin jedoch von einer Garantie-Leistung ausgegangen, sonst hätte ich den Kundendienst ja gar nicht bestellt. Für mich war vorher nicht erkennbar, dass es sich evtl. um eine selbst verschuldete Reparatur handeln würde.
Muß ich die 75,00 Euro bezahlen? Was meinen die Rechtsexperten? Fällt so etwas nicht unter Kulanz?