Rechtsexperten bitte vortreten.....

  • ....ich brauche Eure Hilfe bei folgendem Problem:


    Bei meiner 4 Monate alten Waschmaschine ging letzte Woche ein "Mitnehmer" kaputt. Das ist einer der Querstreben in der Trommel, der dafür sorgt, dass sich die Wäsche mitdreht. :grin Er ist aus Plastik und irgendwie aus der Trommel herausgebrochen (Füßchen ab).


    Da die Maschine ja erst 4 Monate alt ist, dachte ich, das Einsetzen eines solchen Mitnehmers ist eine Garantieleistung und habe über die Hotline einen Kundendienst beauftragt. Eigentlich hätte die Hotline-Mitarbeiterin auch dafür sorgen können, dass mir das Ersatzteil zugeschickt wird, aber sie meinte, damit es richtig eingebaut wird, kommt mal lieber jemand vorbei.


    Heute kam dann der Kundendienst und statt den Mitnehmer einfach einzusetzen, untersuchte er die Trommel und stellte fest, dass wohl ein BH-Bügel zwischen Trommel und.....Gehäuse? gerutscht sei. Dies sei die Ursache dafür, dass sich der Mitnehmer gelöst habe. Also wollte er den BH-Bügel entfernen und für die ganze Reparatur ca. 120,00 Euro kassieren, denn nun sei es ja keine Garantieleistung mehr, sondern Fremdverschulden. Als ich meinte, das möchte ich nicht, weil sich für mich jetzt eine vollkommen neue Situation ergeben hatte, wollte er 75,00 Euro für die Anfahrt kassieren. :-(
    Ich bin jedoch von einer Garantie-Leistung ausgegangen, sonst hätte ich den Kundendienst ja gar nicht bestellt. Für mich war vorher nicht erkennbar, dass es sich evtl. um eine selbst verschuldete Reparatur handeln würde.


    Muß ich die 75,00 Euro bezahlen? Was meinen die Rechtsexperten? Fällt so etwas nicht unter Kulanz?

  • Mein Bauchgefühl sagt, mußt du zahlen,(bin grad zu faul das BGB zu suchen) allerdings hätte die Dame am Telefon dich auch darauf aufmerksam machen sollen, daß es in dem Fall, wo eben kein Garantiefall vorliegt für dich zu Anfahrtskosten kommen kann.
    Kulanz heißt eben Kulanz, weil der Kundendienst so kulant ist und dir das nicht in Rechnung stellt, wenn er nicht so kulant ist, tja dann hast du Pech. Kulanz in irgendeiner Weise einforden kannst du nicht.

  • Die Frage ist wie der BH- Bügel da hinkommt? Ist das auf einen Fehler in der Konstruktion der Maschine zurückzuführen? Dann wäre das nämlich doch eine Garantieleistung. Schliesslich müßen Maschinen so konstruiert werden, dass sie funktionieren, also müsste in der Gebrauchsanweisung das Waschen von Bügel-BH´s ausdrücklich verboten werden, im Übrigen ist in den ersten sechs Monaten generell zu vermuten, dass der Fehler dem VERKÄUFER anzulassten ist, nicht dem Hersteller, der Hersteller gibt eine Garantie- der Verkäufer hat eine Gewährleistungshaftung.

  • Deswegen kommt es ja darauf an, ob auf so was hingewiesen wird in der Gebrauchsanweisung, wenn ja liegt eigenes Verschulden vor und volle Zahlungsverpflichtung, wenn nein, ein Fehler des Anbieters und volle Gewährleistung.

  • Zitat

    Original von beowulf
    Die Frage ist wie der BH- Bügel da hinkommt? Ist das auf einen Fehler in der Konstruktion der Maschine zurückzuführen? Dann wäre das nämlich doch eine Garantieleistung. Schliesslich müßen Maschinen so konstruiert werden, dass sie funktionieren, also müsste in der Gebrauchsanweisung das Waschen von Bügel-BH´s ausdrücklich verboten werden, im Übrigen ist in den ersten sechs Monaten generell zu vermuten, dass der Fehler dem VERKÄUFER anzulassten ist, nicht dem Hersteller, der Hersteller gibt eine Garantie- der Verkäufer hat eine Gewährleistungshaftung.


    beowulf, das war auch mein erster Gedanke. Denn wie kann es sein, dass der BH-Bügel unter den Mitnehmer rutschen und anschließend zwischen Trommel und Gehäuse verschwinden kann? Ich werde mir nachher noch einmal die Gebrauchsanweisung anschauen, aber ich glaube nicht, dass das Waschen von BH´s mit Bügel ausdrücklich verboten ist.


    Jeanne , ich wasche schon ewig meine oder Töchterchnes BH´s ohne Netz-Täschchen in der Maschine. So etwas ist mir noch nie passiert. Und meines Erachtens darf es auch nicht passieren. Was ist dann mit Köpfen oder anderem Zierrat an Kleidungsstücken. Dann müßtest Du ja alles irgendwie verpacken..... :-(

  • Zitat

    Original von Jeanne
    Ich glaube das kann bei jeder Waschmaschine passieren. Ich wasche BHs aus diesem Grund immer in einem Netz-Täschchen, das man extra dafür kaufen kann...


    Blöde Frage, wo krieg ich die Dinge her?
    Meine Mama hatte mal sowas für Socken und so, damit die eben nicht rumfliegen. Ich hatte zwar so ein Bügel-Problem noch nie, aber bei ner Waschmaschine meiner Eltern (die damals auch älter war) ist es auch passiert und ich will sowas verhindern, weil die Waschmaschine, die ich benutze, recht neu ist und meiner Mitbewohnerin gehört :gruebel


    Ich hoffe für dich, ricki, dass sich das alles noch regelt. Hast ja kompetente Leute hier ;-)

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  • Zitat

    Original von Gummibärchen
    [quote]Original von Jeanne
    I
    Ich hoffe für dich, ricki, dass sich das alles noch regelt. Hast ja kompetente Leute hier ;-)


    Danke Gummibärchen. :knuddel1

  • Zitat

    Original von Gummibärchen


    Blöde Frage, wo krieg ich die Dinge her?


    Gummibärchen bei bestimmten Aktionen im Jahr hat Aldi so Beutel. Bei uns bekommst du sie allerdings auch immer mal wieder in den 1€ Shops oder ähnlichem.

    Diese Eintrag wurde bisher 47 mal bearbeited, zultzt gerade ebend, wegen schwere Rechtsschreipfeler.

  • Zitat

    Original von ricki
    Aber diese Beutel sind doch dazu da, die Wäsche zu schonen, nicht die Waschmaschine :chen


    Das sehe ich genauso! Schließlich kann ein BH-Bügel doch nicht gleich die Waschmaschine kaputt machen... Und ich habe schon so manchen Bügel in der Waschmaschine aus dem Filter wieder rausgeholt.

  • Glücksfee , du bist mit einer Miele-Waschmaschine groß geworden... Die konnte Schrauben, Schraubenzieher und sonstiges Werkzeug vertragen. Gut geschmiert wurde sie durch das Arbeitszeug deines Vaters ...

  • Wenn keine unsachgemäße Nutzung vorlag (und das Waschen eines BHs stellt eine sachgemäße Nutzung dar!), dürfte sich das als Garantiefall darstellen. Ich würde sogar so weit gehen, zu unterstellen, dass die Maschine den BH beschädigt hat - sollen sie mal das Gegenteil nachweisen! Also: Kleiner Anruf bei der nächsten Verbraucherzentrale. Rechnung für den BH rauskramen. :grin

  • Danke Ihr Lieben für Eure Tipps. Ich sehe das auch wie Bodo. Das Waschen eines BH`s stellt eine sachgemäße Nutzung dar.


    Ich werde die Rechnung auf jeden Fall erst mal nicht bezahlen, sondern auf eine Mahnung entsprechend reagieren. ;-)

  • wofür sollte eine Waschmaschine gut sein, wenn nicht zum Waschen von Wäsche? Und warum sollte eine diesem Zwecke dienende Nutzung unsachgemäß sein??
    Ich würde auch argumentieren wie Tom. Allerdings auch nicht erst bis zur Mahnung warten, sondern gleich auf die Rechnung einen Widerspruch einlegen.
    Und zur Begründung wirklich die Bedienungsanleitung rauskramen... Wenn da nix drin steht sollteste aus dem Schneider sein.

  • Hüstel... also in meiner Bedienungsanleitung steht, daß Wäschestücke mit Metalleinsätzen, sprich Bügel-BHs in dafür vorgesehenen Wäschesäckchen gewaschen werden sollten, da die Metalleinsätze sich lösen und die Maschine beschädigen können.
    Ich wäre ehrlich gesagt auch nicht auf die Idee gekommen, daß jemand Bügelbhs ohne Wäschesäckchen wäscht... :yikes

  • Ein Garantieanspruch hat man in der Regel nur bei sachgerechter Benutzung. Steht jetzt in der Gebrauchsanleitung dass man halt dort Stahlkappen-BH's nicht ohne Säckchen waschen soll/darf - dann stellt das Waschen ohne eben dieses Säckchen eine fehlerhafte Nutzung dar und es besteht dann eben auch kein Garantieanspruch.


    Trotzdem würde ich einen vermeintlichen Garantieanspruch erst einmal einfordern. Es ist dann Sache des Unternehmens entsprechende Gegenvorstellung zu erheben. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.