• Habe mein zweites Manuskript bei Verlagen eingereicht und einen neuen Verlag. Er ist zwar Mitglied im Börsenverein, aber ich weiß nicht. Nun habe ich einen Autorenvertrag bekommen. Da stehen einige Passagen. Worauf muß ich bei einem Autorenvetrag achten?
    So möchte ich sicher sein, dass nach dem Lektorat nicht der Stil und Sinn zu deutlich verändert wird.
    Schreibt mir bitte Eure Tatschläge und Tipps.
    Danke!
    Mareionromana

  • Erstmal Glückwunsch. Welcher Verlag ist es denn?


    Lektorat dient dazu, den Text so gut wie möglich hinzubekommen. Das bedeutet Zusammenarbeit mit der Lektorin, dass man da vertraglich irgendwas festlegen kann, habe ich noch nie gehört.


    Welche Passagen im Vertrag verstehst Du denn nicht?

  • Hallo Marionromana!
    Da kann ich Leserättin nur zustimmen. Deine Angaben sind zu ungenau, um Dir mit Ratschlägen zur Seite zu stehen.
    Herzlichst
    Deana

    Der Pestreiter 2014
    Der Hexenschwur 2013
    Das Pestzeichen 2012
    Der Schwur der Sünderin 2011
    Der Hexenturm 2010
    Die Gabe der Jungfrau 2010
    Das Hexenmal 2008
    Fliegen wie ein Vogel 2006
    Der Duft der Erinnerung 2006

  • Mal abgesehen davon, dass wir Wolke ziemlich in die Bredouille brächten, wenn wir versuchten, rechtsverbindliche Auskünfte zu geben: Unser Bauchgefühl, das dürften wir ventilieren. Wenn wir denn wüssten, worum es geht.
    :gruebel

    Wer einmal aus dem Schrank ist, passt nicht mehr in eine Schublade.
    Aber mein Krimi passt überall: Inge Lütt, Eine Bratsche geht flöten. ISBN: 978-3-89656-212-8. Erschienen im Querverlag

  • Moin Marion,


    ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen.
    Nur noch so viel, was in dieser Deutlichkeit noch nicht gesagt wurde: Kein seriöses Lektorat wird deinen Text ohne deine Zustimmung verändern. Lektoren sind dazu da, dich auf Mängel oder Schwächen im Text hinzuweisen und dir eine Verbesserung nahezulegen. Verändern wirst den Text bei der Überarbeitung immer nur du! Alles andere wäre höchst unseriös.
    Einmal ist es mir passiert, dass bei einer meiner Kurzgeschichten die Lektorin ein paar Worte in ihrem Sinn geändert hat, ohne es mit mir abzusprechen. Das war meine erste und letzte Veröffentlichung dort.


    Und ansonsten, wie gesagt; den Vertrag kannst du ja vorab schon mal (unausgefüllt) anfordern (ich hab den beim ersten Buch vorher blanko zur Ansicht zugeschickt bekommen) und mit dem Normvertrag im Internet vergleichen.


    Viel Erfolg und liebe Grüße,
    Britt

    Worte sind Waffen. Wenn Ihnen etwas ganz stark am Herzen liegt, legen Sie Ihre Waffe an und feuern. (James N. Frey)

  • Zitat

    Er ist zwar Mitglied im Börsenverein, aber ich weiß nicht.


    Im Börsenverein ist alles, was sich "Verlag" schimpft, ohne diesem Begriff auch in seiner Wortbedeutung zu genügen. Das heißt exakt: Nichts.


    Zitat

    Worauf muß ich bei einem Autorenvetrag achten?


    Dass Du nicht verarscht* wirst. ;-)


    Wenn Du so unbeleckt bist, wie sich das anhört, würde ich Dir empfehlen, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen (die 150 Euro ist es in jedem Fall wert) und ihn einem Autor, besser Agent vorzulegen, der diesbezügliche Erfahrungen hat.


    (* also zum Beispiel dafür bezahlst, veröffentlicht zu werden)

  • Guck doch mal, dass Du andere Autoren des Verlags kontaktierst und sie nach ihren Erfahrungen fragst. Wenn er nicht allzu klein und unbekannt oder neu ist, besteht die Chancem, dass hier welche davon herumschwirren. ;-)