Geht´s Euch auch so?

  • Bei mir geht das nach dem alten Juristenmotto: Das kommt darauf an...


    Wenn mich jemand im Winter, wenn ich meinen dicken Wintermantel anhabe freundlich fragt, ob ich den mal kurz aufschlagen könnte- da würden wirklich zwei Tüten drunterpassen- dann sage ich freundlich- ich hoffe sie meinen jetzt nur es ist die notwendige Stichprobe und verdächtigen mich nicht wirklich- und mache den Mantel auf. Das ist mir schon zweimal passiert- beide Beteiligten, Kassiererin und ich waren nett und freundlich zueinander.


    Auch schon passiert ist mir, dass eine Kassiererin mich an einer Kasse anblaffte ich solle die Laptoptasche öffnen. Als ich mich weigerte fing sie mit Beschimpfungen an. Nun lass ich mich sehr ungern las Depp bezeichnen, daher habe ich dann sehr absichtsvoll einen kleinen Skandal provoziert, bin weder dem Kaufhausdetektiv, der gerufen wurde in sein diskretes Kabuff gefolgt, noch habe ich ohne Widerspruch der dann gerufenen Polizei gegenüber die Tasche geöffnet, erst als der Polizist erklärte der Obermotz der Überwachungskameras behaupte auf seinem Monitor beobachtet zu haben ich hätte mich verdächtig bewegt vor einem Regal (also ein konkreter Tatverdacht geäussert wurde) habe ich alles was ich bei mir hatte an Schlüsseln, USB- Sticks, Taschentüchern usw...ordentlich in eine Kassenablage gelegt- die Kasse war während der ganzen Aktion für eine gute Stunde blockiert und als dann klar wurde, dass der Herr Rechtsanwalt nichts gestohlen hat, hat sich der Obermotz sehr kleinlaut auf Veranlassung der Polizei bei mir entschuldigt und seit diesem Ereignis war das Personal des Supermarktes für längere Zeit ausgesucht höflich mir gegenüber. Trotzdem, so was würde ich vermutlich nicht nochmal machen, irgendwie war das doch Theater und für so ein Theater bin ich eigentlich nicht zu haben.


    Was allerdings passieren würde, wenn einer meinte er müsse mich körperlich angehen will ich mir gar nicht ausmalen- das wäre für mich ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff...

  • Um mal wieder die Realität einkehren zu lassen, ich bin in den 10 Dienstjahren noch nie zu einem vermeintlichen Kaufhausdieb gerufen worden und der oder diejenige hatte kein Diebesgut dabei...... ;-)
    Die Herren Kaufhausdetektive und Damen Kassiererinnen scheinen also schon abzuwägen, bei wem sie das ganze Programm durchziehen und wen sie auch ohne Blick in die Tasche weiter winken.


    Übrigens sieht man einem Kaufhausdieb nicht unbedingt an, daß er ein Dieb ist. Die haben keine schwarzen Ohren oder grünen Punkte oder so und die mit goldbehangene Omi hatte ich schon genauso dabei, wie den Penner, der sich einfach nur zwei Scheiben Toastbrot eingesteckt hat. Auch der Ottonormalo in Jeans und Tshirt mit durchaus ausreichend Geld im Portemonnaie zur Bezahlung kann seine Fingerchen hier und da nicht bei sich behalten....
    Und ganz ehrlich, diejenigen, die am meisten krakelt haben, daß gegen ihre Recht verstoßen würde etc. daß man sie zu unrecht verdächtigt und so weiter, die hatten die ausgefeiltesten Verstecke.....


    @ Voltaire
    Das Festhalten sehe ich im Übrigen durch § 127 StPO gedeckt, zumindest wenn tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen. Mir war nicht bekannt, daß es da eine andere Rechtsmeinung geben könnte. :gruebel

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Und ganz ehrlich, diejenigen, die am meisten krakelt haben, daß gegen ihre Recht verstoßen würde etc. daß man sie zu unrecht verdächtigt und so weiter, die hatten die ausgefeiltesten Verstecke.....


    Ganz ehrlich - je nachdem, wie derjenige das sagt, ich würde mich auch aufregen. Wie z. b. bei der Ollen, die einfach meine Sachen aus der Tasche genommen hat. Da war ich bloss nicht schnell genug. Und ich habe wirklich NOCH NIE was geklaut. Nicht mal als Kind. Ich hätte wochenlang nicht schlafen können vor schlechtem Gewissen.

  • @ Booklooker
    Das Recht sei dir ja auch unbenommen, ich würde auch aufbrausen.
    Ich wollte lediglich anmerken, daß sich ordentlich aufzuregen noch kein Anzeichen für Unschuld ist.

  • Einer "meiner" letzten Fälle als Schöffe (endlich ist's vorbei!) war ein "Raub mit gefährlicher Körperverletzung", will sagen: Ein Ladendieb wollte abhauen, als ihn der Kaufhausdetektiv stellen wollte, und hat sich mit einem Schlag gegen den selben befreit, aber die Waren behalten (und nicht weggeworfen, was den Raub-Tatbestand beseitigt hätte). So kann aus einem "einfachen" Ladendiebstahl eine Sache werden, für die eine empfindliche Haftstrafe droht. Beides - sowohl der Diebstahl, als auch die Fluchtszene - waren auf Video aufgezeichnet, und der Herr (in den Dreißigern) hat sich so auffällig verhalten, dass wir bei der Sichtung der Videos Lacher unterdrücken mussten. Auch so kann es gehen. Also - bevor sich hier die Meinung breitmacht, nur die Polizei hätte irgendwelche Rechte - ganz so ist es auch nicht. Das Hausrecht schließt auch ein, dass man einen Dieb/Einbrecher stellen und, sofern möglich (ohne Risiko für die eigene Gesundheit), vorübergehend "festsetzen" kann, bis die Polizei eintrifft - begründbarer Verdacht vorausgesetzt. Dies nur am Rande.

  • :lache ...übrigens ebenfalls schlimm finde ich, wenn man nicht mal mit einem Mann in eine Umkleidekabine gehen kann, ohne dass sich Verkäuferinnen davor laut Gedanken machen, ob man da drinnen vielleicht etwas Unanständiges tun könnte...

  • :gruebel @ Tom
    Wo ist denn da die gefährliche KV begründet, so geschildert ist das für mich ein einfacher räuberischer Diebstahl....(ändert nichts am fiesen Strafmaß, ich bin nur interessiert, weil hier in Köln in letzter Zeit alles aufs geringst mögliche Maß runtergestuft wird) *guckt neugierig*



    @ Eskalina
    Oh ja das kenn ich auch.....ich geh mit Vorliebe mit einem Freund einkaufen, da wir auch gemeinsam saunieren, hab ich kein Problem den mit in die Umkleide zu zerren, da wird man manchmal angeguckt.... hossa! Ich neige dann dazu mir demonstrativ den Mund abzuwischen und freundlich zu lächeln... :lache

  • Der Detektiv wollte ihn festhalten und er hat nach dem Detektiv geschlagen, um sich zu befreien. Deshalb wurde die gefährliche KV angeklagt, vermutlich hat der Staatsanwalt das als "hinterlistigen Überfall" qualifiziert oder so (Staatsanwälte sind manchmal etwas seltsam). Wenn ich mich recht erinnere, wurde das im Lauf der Verhandlung auch auf eine einfache KV reduziert.

  • Zitat

    Original von Tom
    Der Detektiv wollte ihn festhalten und er hat nach dem Detektiv geschlagen, um sich zu befreien. Deshalb wurde die gefährliche KV angeklagt, vermutlich hat der Staatsanwalt das als "hinterlistigen Überfall" qualifiziert oder so (Staatsanwälte sind manchmal etwas seltsam). Wenn ich mich recht erinnere, wurde das im Lauf der Verhandlung auch auf eine einfache KV reduziert.


    Hm... ok, danke.
    Hätte mich sonst schwer gewundert.



    @ Eskalina
    Das hab ich noch nicht probiert, werde ich aber demnächst tun.


    Ich war letztlich mit einem anderen Freund in der Sauna und wir waren froh, daß nicht viel los war und haben uns dann zu zweit in irgendsoeine Blockhüttensauna gesetzt. Irgendwann steckte so ein Bademeisterhansel den Kopf durch die Türe und meinte: "Oh, ich dachte ich ertappe sie bei etwas!" Dabei lagen wir brav und anständig jeder auf einer eigenen Bank. Böswillige Unterstellungen... :rolleyes :lache

  • @BJ: Jetzt isses mir wieder eingefallen. Da der Detektiv den Burschen auf der Rolltreppe gestellt hat und dieser ihn stieß, nahm der Staatsanwalt wohl tatsächlich an, dass der Dieb dem Detektiv nach dem Leben trachten wollte. Auf dem Video stellte es sich dann etwas anders dar ... :grin

  • ...eine das Leben gefährdende Behandlung? :rofl
    Sachen gibts, bin immer wieder fasziniert, wie unterschiedlich sowas ausgelegt wird, je nachdem welche Staatsanwaltschaft man hat.

  • Zitat

    Original von Tom
    Mit Verlaub, Chrissi. Ich meine, genau diesen Vortrag (Wenn mir eine Supermarktkassiererin durch die Bitte, die Tasche zu öffnen/die Waren aus dem Einkaufswagen zu heben, unterstellt, Ladendiebstahl begangen zu haben ... usw.) jüngst von einem "Comedian" irgendwo im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gehört zu haben. ;-)



    Hallo Tom,


    hatte ich nicht geschrieben, ich klaue keine Texte?! Das bezieht sich natürlich auch auf Ideen. :grin


    Nein, ehrlich - das ist mein ureigenstes Erlebnis, vor etwa drei Wochen in einer Kleinstadt, gewesen und auch mein ureigenster Text. Den allerdings habe ich auch an meine Auftraggeber geschickt
    Wenn ich allerdings so lese, was dieser Text hier auslöst, überlege ich noch, ob ich den nicht wieder von den Redaktionen zurück ziehe. Nicht dass die von einer Flut bitterböser Leserbriefe überhäuft werden. :lache


    Gruß,


    Christiane


    Edith sagt, da musste ein Genitiv hin und kein Dativ


  • Der Text soll irgendwo öffentlich erscheinen?
    Ach du meine Güte...also, ich garantiere für nichts. Wenn dich bald von hinten ein Gummibärchen in die Mangel nimmt - ich wars nicht :lache :yikes :lache

    With love in your eyes and a flame in your heart you're gonna find yourself some resolution.


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  • Zitat

    Original von Babyjane


    @ Voltaire
    Das Festhalten sehe ich im Übrigen durch § 127 StPO gedeckt, zumindest wenn tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen. Mir war nicht bekannt, daß es da eine andere Rechtsmeinung geben könnte. :gruebel


    Da hast du sicher vollkommen Recht. Aber es gibt ein paar Kollegen von mir, die diesen Umstand eben verneinen. Noch eine Mindermeinung, aber es geht manchmal sehr schnell von der Mindermeinung zur herrschenden Meinung..... :grin

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.