• liebe eulen,


    da ich seit kurzem stiefmutter bin und in letzter zeit immer wieder verdutzt schaue wenn mir jemand etwas über die recht und pflichten einer solchen erzählt würde ich mich da gerne schlau machen um zu wissen was da noch auf mich zukommen kann :wow


    darum meine frage ob ihr gute ratgeber oder internetseiten kennt wo man dazu informationen sammeln kann?

  • Gwen : vielen dank für den tipp. das werde ich mir auf jeden fall auch mal anschauen.


    im augenblick interessieren mich allerdings vorranig die rechtlichen aspekte, z.b. in welchen situationen ich in die verpflichtung gezogen werde. ich habe bisher nur ein buch gefunden das die thematik behandelt, das ist allerdings auch schon etwas älter. :-( erschwerend kommt hinzu das der sohn von meinem mann unehelich ist und die meisten fachbücher sich dann doch eher auf scheidungskinder bezieht.


    gar nicht so einfach das richtige zu finden.

  • Wenn dein Mann und die Mutter des Kindes das gemeinsame Sorgerecht besitzen, ist es völlig Brille, ob das Kind ehelich ist oder nicht.


    Meine Kinder waren lange Zeit Kegel, bevor sie endlich legalisiert wurden :grin. Durch das gemeinsame Sorgerecht hatten wir beiden Elternteile die gleiche rechtliche Beziehung zu den Kindern wie zu in ordentlichen Verhältnissen geborenen.

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • sorgerecht hat nur die mutter, alleine schon weil sie bei der geburt des kindes schon getrennt waren.
    mein mann hat lediglich ein besuchsrecht.


    ganz schön kompliziert der ganze kram und ich weiss nicht so recht wer mir da weiterhelfen kann. :-(

  • Zitat

    Original von SweetMouse
    sorgerecht hat nur die mutter, alleine schon weil sie bei der geburt des kindes schon getrennt waren.
    mein mann hat lediglich ein besuchsrecht.


    Dann bist du auch keine Stiefmutter, sondern nur die neue Frau des Vaters. :wave

  • dann verwundert es mich umso mehr das ich jetzt einen halben kinderfreibetrag auf meiner lohnsteuerkarte habe, weil von meinem mann nur noch 0,25 gerechnet werden und von mir auch. o-ton der beamtin (wir haben heute übrigends bei mehreren stellen nachgefragt und immer die gleiche auskunft bekommen) als stiefmutter würde ich ja auch zur verantwortung gezogen falls mein mann nicht in der lage wäre unterhalt zu zahlen oder falls der kleine mist baut könnte ich jetzt ja auch zur verantwortung gezogen werden. :gruebel

  • Zitat

    Original von SweetMouse
    dann verwundert es mich umso mehr das ich jetzt einen halben kinderfreibetrag auf meiner lohnsteuerkarte habe, weil von meinem mann nur noch 0,25 gerechnet werden und von mir auch. o-ton der beamtin (wir haben heute übrigends bei mehreren stellen nachgefragt und immer die gleiche auskunft bekommen) als stiefmutter würde ich ja auch zur verantwortung gezogen falls mein mann nicht in der lage wäre unterhalt zu zahlen oder falls der kleine mist baut könnte ich jetzt ja auch zur verantwortung gezogen werden. :gruebel


    Ich bin zwar kein Anwalt. Aber du wirst, wenn dein Mann keinen Unterhalt zahlt, nicht zur Verantwortung gezogen. Ich glaube wenn dann nur über das sog. "Taschengeld" an deinem Mann, was du verpflichtet bist zu zahlen (Wie genau, weiß ich allerdings nicht genau - Halbwissen lässt grüßen)
    Mir wäre es allerdings völlig neu, dass du unterhaltspflichtig dem Kind bist. Das ist alleine dein Mann. Du bist nämlich nur deinem Mann unterhaltspflichtig gegenüber.
    Und rechtlich gesehen kannst du für dieses Kind gar nichts entscheiden. Keine Unterschrift, keine Erlaubnis nichts. Soweit meine Infos.
    Alles andere wäre mir neu und würde mich ein wenig kopfschüttelnd am Rechner sitzen lassen.


    Edit: Wichtige Wörter vergessen. :rolleyes

    Bücher sind fliegende Teppiche ins Reich der Phantasie. (James Daniel)

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  • Zitat

    Original von oemchenli
    Na ja das sind sicherlich Gesetze wo ich mich nicht auskenne.


    genau das denke ich auch und ehrlich gesagt ist es schon ein doofes gefühl wenn einem jeder so dies, das und jenes erzählt und man keinen schimmer davon hat ob das so stimmt. im zweifel bin ich die gemeierte wenn das finanzamt dann doch meint das denen da doch ein fehler unterlaufen ist, denen ist das nämlich schnuppe.
    wie heißt es noch so schön: unwissenheit schützt vor strafe nicht :rolleyes


    außerdem kommt mir das doch reichlich komisch vor.

  • Dann würde ich mal 3,50 Euro investieren und zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen.
    Der, und nur der, kann dir sagen was Sache ist. Alles was du hier liest ist doch bloß vom Hörensagen.

    ------------------------------------------------------------


    (\__/)
    (o ,o)
    (>_<) <- This is Bunny.


    Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination.

  • Hm, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, dann bist du eigentlich ganz aus dem Schneider. Ist zumindest mein Verständnis. Aber ich leg nicht meine Hand ins Feuer.

    Liebe Grüße
    Steffi


    Einen Menschen zu lieben bedeutet, ihn so zu nehmen, wie Gott ihn gemeint hat

  • Zitat

    Original von Gwen
    Hm, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, dann bist du eigentlich ganz aus dem Schneider. Ist zumindest mein Verständnis. Aber ich leg nicht meine Hand ins Feuer.


    Der Meinung bin ich auch aber vielleicht gibt es so verkorkste Gesetze dazu das wir nicht mehr mitkommen.


    SweetMouse


    Hab die auch ne Mail geschickt da hängt ne PDF Datei dran. :wave

  • Im Forum von http://www.jurathek.de gips auch eine Rubrik "Familienrecht" - und eigentlich immer kompetent, knackig und verständlich Auskunft.


    Wenn die Antwort zu komplex wäre und den Rahmen eines Forums sprengen würde, sagen sie es schon. Kostet nix, nur anmelden muss man sich. Versuch macht kluch.

    Und was die Autofahrer denken,
    das würd’ die Marder furchtbar kränken.
    Ingo Baumgartner


  • ich bin eigentlich auch der meinung das ich aus dem schneider bin, aber die bemerkungen heute haben ich doch reichlich verunsichert. ebendso der halbe KFb den ich noch immer nicht so ganz verstehe.


    @oemchen: danke für die pn. habe da heute abend ja schon einiges zum lesen :-)


    Vandam : vielen dank für den link, da werde ich mich gleich mal umschauen. :knuddel1

  • Ja dieser halbe Kfb irritiert mich auch mächtig. Weil du hast mit dat Kind ja eigentlich nix zu tun. :gruebel :gruebel


    Wenn sich was ergibt sag uns bescheid dann sind wir wieder etwas schlauer.


    Vielleicht schaut ja unser Beo auch mal rein und du weißt es bald? :wave

  • Zitat

    Original von oemchenli
    Weil du hast mit dat Kind ja eigentlich nix zu tun. :gruebel :gruebel


    das habe ich bis heute auch gedacht. fühle mich ein bisschen wie kuh auf der autobahn, große augen und alles rauscht an mir vorbei. ich frage mich natürlich auch was da noch kommen kann.


    wenn es etwas neues gibt setzte ich das auch hier rein. vielleicht ist es ja auch für andere noch interessant. ;-)

  • Also, hier ein bißchen weiteres "Halbwissen":


    Kinderfreibeträge gibt es grundsätzlich für Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder.
    Man kann Kinderfreibeträge auch aufteilen. In der Regel erhält jeder Elternteil eine Hälfte. Aber es gibt auch Ausnahmen.
    Kinderfreibeträge für nicht bei dem Elternteil lebende Kinder gibt es nur, wenn dieser Elternteil regelmäßig seinen Unterhaltspflichten nachkommt.
    Stiefeltern können, wenn sie mit dem Unterhaltspflichtigen Elternteil verheiratet sind, ebenfalls einen Kinderfreibetraganteil auf der Lohnsteuerkarte erhalten, wenn z. B. der Steuervorteil beim leiblichen Elternteil nicht voll ausgenutzt werden kann.
    Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte sagt grundsätzlich nichts über die rechtliche Stellung zum Kind, wie z. B. zum Sorgerecht aus, sondern hat lediglich den Zweck, die finanziellen Aufwendungen für das Kind steuerlich angemessen zu berücksichtigen.


    Soweit mich meine bescheidenen Kenntnisse in diesem Bereich. Aaaaaber, Fachmann fragen!

    Lieben Gruß Idgie



    Erst wenn man viel gelesen hat, lernt man wenig Bücher schätzen.

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