ACHTUNG : Welle mit Mahnungs-Mails

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    Original von Tom


    :bruell NEIN. Das ist keine Frage von Dummheit, sondern von Treu und Glauben und von Ahnungslosigkeit, und die Schuldträgt in jedem Fall der Verursacher, nicht derjenige, der auf den Trick hereinfällt. Das ist Betrug, und die Verniedlichung hilft nicht gerade dabei, gegen sowas anzugehen.


    Ähm, ja, Tom...aber da bleibt immer noch die Sache, daß Du den Betrug erstmal BEWEISEN oder nachweisen mußt. Das ist nicht immer einfach.
    Ganz zu schweigen davon, daß ein Normalmensch ohne kriminelle Energie sich oft gar nicht ausmalen KANN, was alles möglich ist an Abzocke.

  • Baumbart, der Spruch lautet "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Wenn Du zum Beispiel einfach nicht gewußt hast, daß Du als Gewerbetreibender Umsatzsteuer nicht nur einnehmen darfst, sondern sie auch wieder abführen mußt, ändert das nichts, Du wirst zum Steuerhinterzieher. Wahrscheinlich kennt kaum ein Laie das gesamte Strafgesetzbuch, und trotzdem begeht man Straftaten, wenn man dagegen verstößt, auch, wenn man nichts davon gewußt hat, also die Paragraphen nicht kannte.


    Aber: Es gibt Regeln für Wettbewerb und Werbung. Nach dem Opt-In-Verfahren ist es unzulässig, SMS-Nachrichten, Faxe und Mails zu/mit Werbezwecken an Leute zu verschicken, die das nicht explizit angefordert oder irgendwo - vielleicht ganz nebenbei, weil AGBs nicht gelesen wurden - bestätigt haben, daß sie derlei erhalten wollen. Wenn man auf so eine Nachricht antwortet und nicht gelesen hat, daß die Antwort kostet, obwohl es in der Mail stand, muß man auch die Kosten übernehmen - es sei denn, man hat die Nachricht bekommen, obwohl man nirgendwo bestätigt hatte, sie erhalten zu wollen. Den Nachweis (daß man bestätigt hatte, den Krempel zu wollen), muß dann der Anbieter/Rechnungssteller führen.

  • Zitat

    Ähm, ja, Tom...aber da bleibt immer noch die Sache, daß Du den Betrug erstmal BEWEISEN oder nachweisen mußt. Das ist nicht immer einfach.


    Stimmt schon. Aber wenn ich eine Mail bekomme, in der ich harsch angemahnt wurde, ohne daß ein Geschäftsvorfall existiert, läßt sich das relativ leicht beweisen - zumal es ja um eine Massenmail geht, also definitiv die Absicht dahinter stand, leichtgläubige und/oder ahnungslose Klienten zu behumsen.

  • Zitat

    Original von Tom
    Baumbart, der Spruch lautet "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"


    Ups, sorry...hatte ich schlicht und ergreifend vergessen...aber gemeint natürlich...Hau doch nicht gleich... :lache

  • Zitat

    Original von Tom


    Aber: Es gibt Regeln für Wettbewerb und Werbung. Nach dem Opt-In-Verfahren


    Was ist denn das? Klär uns bitte auf, ja?!


    Zitat

    ...ist es unzulässig, SMS-Nachrichten, Faxe und Mails zu/mit Werbezwecken an Leute zu verschicken, die das nicht explizit angefordert oder irgendwo - vielleicht ganz nebenbei, weil AGBs nicht gelesen wurden - bestätigt haben, daß sie derlei erhalten wollen. Wenn man auf so eine Nachricht antwortet und nicht gelesen hat, daß die Antwort kostet, obwohl es in der Mail stand, muß man auch die Kosten übernehmen - es sei denn, man hat die Nachricht bekommen, obwohl man nirgendwo bestätigt hatte, sie erhalten zu wollen. Den Nachweis (daß man bestätigt hatte, den Krempel zu wollen), muß dann der Anbieter/Rechnungssteller führen.


    Das meinte ich doch damit!...Schlimm, aber leider wahr...:-(

  • Zitat

    Original von Tom


    Stimmt schon. Aber wenn ich eine Mail bekomme, in der ich harsch angemahnt wurde, ohne daß ein Geschäftsvorfall existiert, läßt sich das relativ leicht beweisen - zumal es ja um eine Massenmail geht, also definitiv die Absicht dahinter stand, leichtgläubige und/oder ahnungslose Klienten zu behumsen.


    Puuh, na, das mach mir mal vor. Wenn selbst T-online sowas gemacht haben SOLL....Massenmails schicken, meine ich....:-(

  • Zitat

    Hat man ungewollt einen sogenannten Dialer (0190-Nummern) aus dem Netz geladen, muß man leider auch bezahlen


    Das ist inzwischen geregelt. Vor dem Download muß eindeutig angezeigt werden, daß es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt und wieviel er kostet. Inzwischen wird sogar die Gestaltung des entsprechenden Dialogs vorgeschrieben (siehe c't 18/04). Man muß explizit bestätigen (OK eingeben oder ähnlich), daß man die Bedingungen akzeptiert. Die Kosten dürfen nicht erst im Installationsfenster angezeigt werden. Wenn all das nicht passiert ist (und man es nachweisen kann bzw. der Anbieter nicht das Gegenteil beweisen kann), muß man NICHT bezahlen. Problematisch sind da natürlich die inzwischen verfügbaren Dialer mit Satelliten- und internationalen Nummern. Aber da sitzt der Rechnungsempfänger zumeist im Ausland - zu einem Gerichtsverfahren wird es also nie kommen, wenn man die Zahlung einfach verweigert.

  • Zitat

    Original von Tom
    Aber da sitzt der Rechnungsempfänger zumeist im Ausland - zu einem Gerichtsverfahren wird es also nie kommen, wenn man die Zahlung einfach verweigert.


    Hehe, DEN Tipp solltest Du schön dick und fett posten!!!...:-)


    Stimmt ja auch, die meisten Provider bieten ja auch sogenannte Dialer-Sperren an. Das von mir Beschriebene liegt auch schon ca. ein Jahr zurück.

  • Nen, mit Treu und Glauben hat das nix zu tun, ist in meinen Augen Dummheit.
    Der normale Bürger bekommt nur sehr wenige Rechnungen ins Haus geschickt..gemailt schonmal gar nicht.


    Als Geschäftsmann werde ich wohl in der Lage sein, nachzukontrollieren, ob eine RE mit dieser Nummer existiert....und auch im Geschäftsleben läuft nur sehr, sehr wenig über mails..jedenfalls in puncto Rechnungstellung und Mahnungen.

  • Zitat

    Original von Alexx61
    Nen, mit Treu und Glauben hat das nix zu tun, ist in meinen Augen Dummheit.
    Der normale Bürger bekommt nur sehr wenige Rechnungen ins Haus geschickt..gemailt schonmal gar nicht.



    Das stimmt nicht so ganz. Es gibt einige Firmen, die ihre Rechnungen mailen. Bei meiner Telefongesellschaft ist das beispielsweise so. Oder aber bei meinem Hoster. Diese Rechnungen kommen immer per Mail.


    Nicht alle sind dumm, wenn sie diese Rechnungen bezahlen. Naiv ja, aber nicht dumm. Es ist einfach nur die Angst vor Konsequenzen, die die Leute dazu treibt, das Geld zu überweisen.


    Die Leute werden aber auch immer dreister. Irgendwann mal kam bei mir eine Rechnung ins Haus geflattert. Darin forderte man von mir über 600 Euro, weil ich angeblich eine Firma behindert hätte. Ich sollte falsch geparkt haben. Ich konnte aber beweisen, daß ich an diesem Tag nicht mal annähernd in der Nähe gewesen bin. Trotzdem haben sie es versucht. Haben sogar mit ihrem Anwalt gedroht und weiß ich was. Hab die Sache dann gleich meinem Anwalt überantwortet, womit die Sache dann auch gegessen war. Denn als sie von dem Post erhielten, war Ruhe :grin

  • Hallo, Alexx.


    Wenn man im Internet Sachen bestellt, Software und sonstigen Krempel, ist Abrechnung - und eben auch Mahnung - per Mail sogar üblich. Und es gibt einfach Leute, die denken, es wird schon seine Richtigkeit haben, wenn ich angemahnt werde - weil sie den Überblick nicht haben, weil sie vielleicht sogar denken, das hätte was mit der Online-Seierei zu tun, was auch immer. Ein großangelegter Betrug bestand vor zwei Jahren darin, daß eine vermeintliche Anstalt des öffentlichen Rechts einfach Rundfunkgebühren abgebucht hat, bei tausenden von Konten. Die wenigsten Leute haben widersprochen, weil eben sehr viele abbuchen lassen und kaum einer weiß, wann das genau geschieht bzw. geschehen sollte. Ach ja, die Rundfunkgebühren ... und weg ist die Kohle. (Übrigens kann man Lastschriften/Abbuchungen innerhalb von 6 Wochen ohne Begründung stornieren.)

  • Zitat

    Also Tom.. wer wird denn hier gleich so vulgär werden ??

    In so einem Fall darf man die Nettikette ruhig mal ausser acht lassen. ;-)


    Kathrin, schrei nicht so laut, dass Du solche Mails noch nie hattest. Irgendwann landest Du mit etwas Pech auch in solchen Verteilern. Eine Rechnung in der Form habe ich noch nie bejommen, aber die Spams wurden so viel, dass ich diesen Sommer meine Adresse geändert habe.

  • Die angegebene Kontoverbindung gehört tatsächlich einem Patrick Hofmann. Auf den Namen war auch die Domain inspire-hosting.de registriert, bis sie heute morgen kurz nach dem Mailing gelöscht wurde. Für Christoph Herrnkind, Geschäftsführer der fast IT GmbH, die die den Rootserver betriebt, den der Kunde für inspire-hosting.de anmietete, hat es den Anschein, dass die inspire-hosting.de-Server in betrügerischer Absicht benutzt wurden. Der Inhaber der Domain beteuerte allerdings, dass es sich um ein Versehen handele, da er eine Mahnung unbeabsichtig an den Verteiler eines Newsletters geschickt habe -- ohne jedoch genauer zu spezifizieren, woher die Adressen auf der Newsletter-Liste kamen.


    Quelle

  • Zwei Kunden der Postbank wurden beinahe Opfer von Phishing-Versuchen im vergangenen Juli. Wie Financial Times Deutschland berichtet, sei von den Konten der Opfer bereits 21.000 Euro abgebucht worden, glücklicherweise hätte ein Kunde die unrechtmäßige Überweisung von 9.000 Euro noch rechtzeitig stornieren können. Im anderen Fall sei der Bank selbst die Überweisung von 12.000 Euro ins Ausland aufgefallen. Beide Kunden hatten ihre geheimen PIN-Nummern nebst TAN-Nummern auf einer täuschend echt nachgemachten Postbank-Seite eingegeben, mit der die Betrüger dann die Transaktionen vornehmen konnten.


    Damit sind die ersten Fälle bekannt geworden, in denen Bankkunden auf Phisher hereingefallen sind. Bislang hatten die Banken immer betont, ihnen sei von Kunden keine Schäden gemeldet worden. Auch die Postbank ging sogar nach dem letzten Phishing-Raubzug noch davon aus, dass die Warnhinweise auf den eigenen Seiten von allen Kunden beherzigt wurden.


    Anwender sollten Mails mit Aufforderungen zum Aktualisieren ihrer Konten immer ignorieren, egal ob sie vermeintlich von der Bank, eBay, PayPal oder sonstwem stammen. Niemals sollte man Links in E-Mails vertrauen; Seiten, die einen Login mit Passwort erfordern, sollte man immer über die eigenen, selbst abgespeicherten Bookmarks ansteuern. "Passworteingabe = Bookmark" lautet die einfache Gleichung, die man sich und seinen Angehörigen einhämmern sollte.


    Quelle

  • Exklusiv: Kunden fallen auf Konto-Netzattacke herein
    Von Florian Eder, Hamburg, und Angela Maier, Frankfurt


    Erstmals sind Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Bankkunden auf Internetbetrüger hereingefallen sind. Bei zwei Kunden der Postbank seien 21.000 Euro abgebucht worden.




    Phishing: So kommen Betrüger an die Daten der Bankkunden


    Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Bonn der FTD. Schaden entstand nicht: Ein Kunde bemerkte die unrechtmäßige Überweisung von 9000 Euro rechtzeitig und stornierte, wie ein Postbank-Sprecher sagte. Im zweiten Fall fiel die Abbuchung von 12.000 Euro bei der bankinternen Sicherheitsprüfung auf. Die Kunden hatten zuvor auf einer gefälschten Internetseite im Design der Postbank ihre Kontozugangsdaten preisgegeben. Die Gelder sollten ins Ausland fließen.


    Indes sind Kunden der Deutschen Bank in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch ein zweites Mal Ziel von Internetbetrügern geworden. Am Wochenende waren erstmals gefälschte E-Mails aufgetaucht. Auf Kunden der Postbank rollte am Freitag die zweite Welle zu. Bisher hatten die Banken betont, sie hätten keine Schadensmeldungen von ihren Kunden. Die nun bekannten Fälle der Postbank stammen aus der ersten Welle am 11. und 12. Juli.




    Password-Fisher verursachen Schäden in Milliardenhöhe



    Damit geraten auch deutsche Bankkunden zunehmend ins Visier so genannter "Phisher" - Password-Fisher. In den USA haben die Betrüger nach Angaben der Marktforscher von Gartner in den vergangenen zwölf Monaten 2,4 Mrd. $ Schaden angerichtet.





    Screenshot der Betrugs-E-Mail


    Auf die neue Attacke hat die Deutsche Bank schneller reagiert als am Wochenende. Die Seite, auf der die Kunden zur Eingabe ihrer Daten aufgefordert werden, sei um 8.30 Uhr morgens vom Netz genommen worden, sagte ein Banksprecher. Am vergangenen Wochenende war die Seite deutlich mehr als 24 Stunden lang zugänglich. Dennoch habe die Bank seit dem Wochenende von ihren 2,5 Millionen Onlinebanking-Kunden nur mehrere Hundert Kundenanfragen erhalten, hieß es aus Bankkreisen. Wie viele Kunden E-Mails bekamen, ist nicht bekannt, da die Betrüger die Mails wahllos verschicken.



    Im Fall der Postbank hat die Staatsanwaltschaft Bonn eigenen Angaben zufolge die Ermittlung gegen die Betrüger aufgenommen. In Bezug auf die Deutsche Bank blieb dies unklar. Ihr Sprecher sagte, die Bank habe "die Behörden informiert". Allerdings wussten am Mittwoch das Bundes- und das hessische Landeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft Frankfurt nichts von Ermittlungen oder einer Anzeige.




    Prüfung bei Doimainanmeldung bleibt aus



    Alle drei Internetseiten, auf die Kunden der Deutschen Bank und der Postbank zur Abfrage ihrer Zugangsdaten gelockt werden sollten, waren beim französischen Verkäufer von Internetadressen Gandi.net registriert. Gandi prüft nicht, ob Kunden ein legitimes Interesse an den Domainnamen haben, die sie anmelden. So gelang es am Mittwoch der FTD problemlos, für 12 Euro ein Jahr lang die Adresse www.commerzbank-kunden.info zu registrieren.



    Man speichere die Daten der Anmelder und gebe sie auf Anfrage an Polizei und Justizbehörden weiter, sagte Gandi-Geschäftsführer Valentin Lacambre der FTD. Ob diese zu den wahren Tätern führen, ist allerdings ungewiss. "Gandi überprüft die Richtigkeit der Adressen nur, wenn es Beschwerden gibt", sagte Lacambre. Über die Bezahlung der Reservierung könne man nachvollziehen, wer hinter einem möglicherweise falschen Namen steckt.



    Häufig benutzen Internetkriminelle allerdings nicht nur falsche Namen, sondern stehlen zuvor ganze Identitäten samt Adresse und Kontodaten. "Bei diesen Delikten kann man nicht ausschließen, dass Personen herhalten müssen, die nicht die Urheber sind", sagte die Sprecherin der Bonner Staatsanwaltschaft.


    Quelle

  • Hallo, Baumbart.


    Zitat

    Aber: Es gibt Regeln für Wettbewerb und Werbung. Nach dem Opt-In-Verfahren


    Was ist denn das? Klär uns bitte auf, ja?!


    Das europäische Recht schreibt für Werbebriefe jeglicher Art (Post, Fax, Mail) vor, daß der jeweilige Empfänger explizit bestätigt haben muß, vom entsprechenden Anbieter Werbung bekommen zu wollen (Opt-In). Im Gegensatz dazu schreibt u.a. amerikanisches Recht das gegenteilige Opt-Out vor: Wenn man unverlangte Werbung bekommt, muß man dem Anbieter explizit mitteilen, keine Werbung mehr zu wollen.


    Das Opt-In geschieht häufig unbewußt bzw. unbeabsichtigt, z.B. durch die Teilnahme an Gewinnspielen (auf AGBs und ansonsten zu bestätigende Checkboxen achten!), meistens aber überhaupt nicht. Sofern nicht geschehen, sind Werbemails und -faxe europäischer Anbieter grundsätzlich unzulässig und wettbewerbswidrig. Man kann mit sowas zur Staatsanwaltschaft oder zur Verbraucherschutzzentrale marschieren - aber leider lohnt sich das nicht. Wie gesagt, Werbemails und -faxe sind nicht erlaubt, wenn man nicht irgendwo eingewilligt hat, sowas zu erhalten. Gilt aber nur für Absender aus dem europäischen Raum.


    Edit: Ich bekomme z.B. Telefaxe von Leuten, die mir (kostenpflichtig) anbieten, eine Liste der Markenartikelhersteller zu senden, die unter anderen Namen bei Lidl oder Aldi vertrieben werden - solche Faxe gehen regelmäßig ein, etwa zweimal die Woche. Oder ähnliche. Die Abmeldenummer (um aus dem Verteiler genommen zu werden) ist dann eine 0190er- bzw. 0900er-Nummer, Kosten 2 bis 3 Euro für die Abmeldung. Mit einigen dieser Telefaxe bin ich zur Staatsanwaltschaft gegangen, und die ermittelt jetzt - aber vorläufig geht der Krempel immer noch ein. :-(

  • Noch eine Ergänzung: Werbebotschaften ohne vorheriges Opt-In sind dann zulässig, wenn man von einem berechtigten, zumeist fachlichen Interesse des Botschaftsempfängers ausgehen kann, wenn also die Botschaft mit einer wichtigen, die Person oder den Betrieb betreffenden Information versehen ist. Leider ist diese Regelung ziemlich "weich" - und wird weidlich ausgenutzt.