Welle mit Mahnungs-Mails
Eine besonders große und dreiste Welle von Massenmails rollt derzeit über das Land. Dutzende von Lesern haben uns auf Mahnungen hingewiesen, die sie heute per E-Mail erhalten haben. Der Text der Nachrichten mit der Betreffzeile "Letzte Mahnung" ist immer gleichlautend:
Guten Tag,
bis zum heutigen Datum fehlen Einzahlungen Ihrerseits, die die
Rechnungsnummer 84387094 betreffen.
Hiermit fordere ich Sie nachdrücklich auf, bis zum 31.08.04 die noch
ausstehende Summe von 29,99 Euro zuzüglich
auf das unten angegebene Konto zu überweisen.
Bei erneuter Nichtbeachtung der Frist wird das gerichtliche Mahnverfahren
eingeleitet. Alle anfallenden Kosten sind dann von Ihnen zu tragen.
Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie dieses Schreiben als
gegenstandslos.
Mit freundlichen Gruessen
Buchhaltung
--------------
Bankverbindung:
Kreditinstitut: Postbank Nürnberg
Kontonummer: 295766850
Bankleitzahl: 76010085
Inhaber: Patrick Hofmann
---------------
P.S. Nach ihrer Zahlung werden wir ihren account löschen
Der Urheber hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, für jeden Adressaten eine eigene Rechnungsnummer anzulegen. Die Domain zur Absenderadresse buchhaltung@inspire-hosting.de ist laut DeNIC nicht registriert. Der Urheber scheint darauf zu spekulieren, dass Empfänger angesichts der kurzen Frist keine Zeit haben, die Rechnung zu überprüfen, und das Geld überweisen. Bislang ließ sich noch nicht feststellen, ob die angegebene Kontonummer tatsächlich einem Betrugsversuch dienen soll oder dem Kontoinhaber ein übler Streich gespielt wird.
Erhält man solche Mails, sollte man grundsätzlich nur nach genauer Prüfung reagieren. Seriöse Anbieter, etwa aus dem Internet-Versandhandel, lassen immer Überprüfungsmöglichkeiten zu; auch haben die Kunden natürlich immer entsprechende Unterlagen über eventuelle Bestellungen oder Dienstleistungen. Zwar lassen sich grundsätzlich Verträge auch per E-Mail abschließen; wer aber eine solche Mahn-Mail ersichtlich ohne Vertragshintergrund erhält, kann sogar Strafanzeige wegen Betrugsversuchs stellen