Neues Lexikon der Rechtsirrtümer: Wer auffährt hat Schuld und andere juristische Halbwahrheiten von Ralf Höcker
Broschiert: 318 Seiten
ISBN:3548367720
Verlag: Ullstein Taschenbuch
1.Auflage 2005
Über den Autor:
Dr. jur. Ralf Höcker ist als Rechtsanwalt in Köln tätig.
Weitere Titel des Autors sind das Lexikon der Rechtsirrtümer,
Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer: Die Angst vorm Blaulicht und andere juristische Fehleinschätzungen,
Lexikon der kuriosen Rechtsfälle: Sextraining, Waldverbot und andere Absurditäten aus deutschen Gerichtssälen.
Im Oktober 2008 wird Anwalt-Deutsch / Deutsch-Anwalt: Wir verstehen uns vor Gericht erscheinen.
Über den Inhalt:
Höckers "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" ist die Fortsetzung seines populären "Lexikons der Rechtsirrtümer".
Wieder geht der Autor juristischen Fehlannahmen auf den Grund und erklärt nach Sachgebieten geordnet,
was zu den Irrtümer führt, beleuchtet den Hintergrund und belegt seine Antworten mit Paragraphen.
Zum besseren Verständnis sind am Ende des Buches die Gesetzestexte abgedruckt.
Meine Meinung:
Cui bono?, so möchte man fragen, wenn man Höckers zweites Buch über juristische Irrtümer in die Hand nimmt.
In zwölf Abschnitten, u.a. allgemeines Privatrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, die ihrerseits wieder untergliedert sind, stellt der Autor anhand von irriger These und Richtigstellung juristische Denkfehler der Bevölkerung vor. Die Erklärungen sind einfach gehalten und für jedermann verständlich.
So räumt Höcker ebenso mit dem Fehlschluss auf, dass Betrunkene strafrechtlich nicht belangt werden können wie mit dem Denkfehler,
dass das Schild "Hier gilt die StVO" auf Privatparkplätzen grundsätzlich eine Berechtigung hat.
Muten die vorgenannten Beispiele noch wie Vorlesungen für Erstemester an,
so kommen dem Leser bei Beispielen nach dem juristischen Hintergrund von Badehandtüchern auf Liegestühlen oder einhändigem Fahrradfahren erste Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Lexikons.
Am Ende mag die eingangs gestellte Frage damit beantwortet werden,
dass der geneigte Leser klüger und das Portmonee des schriftstellernden Anwalts gefüllter ist.
Mein Fazit:
Für Laien nett geschrieben, aber nicht überragend!
Anmerkung:
Als Mängelexemplar gekauft.
Edit: Rechtschreibung.