ZitatOriginal von Eddie Poe
Nur wenn es gestohlen wurde oder wenn es nicht der Letztabnehmer ist, der es verkauft..
Ich geb's auf
Jura scheint mir nicht so ganz das richtige für Dich zu sein ...
ZitatOriginal von Eddie Poe
Nur wenn es gestohlen wurde oder wenn es nicht der Letztabnehmer ist, der es verkauft..
Ich geb's auf
Jura scheint mir nicht so ganz das richtige für Dich zu sein ...
Was ist daran so schwer zu verstehen:
Der Letztabnehmer (siehe Artikel) darf auch ein originalverpacktes Buch unter dem Ladenpreis verkaufen.
Ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz kommt nur dann zustande, wenn jemand, der nicht der Letztabnehmer ist, das Buch unter dem Ladenpreis verkauft oder wenn das Buch gestohlen wurde. Ist Letzteres der Fall, ist es aber völlig egal, ob man das Buch zum vollen Ladenpreis oder darunter verkauft.
Die grundsätzliche Annahme, dass ein originalverpacktes Buch gestohlen sein muss, ist falsch.
Wenn ich turnusmäßig die unendlichen Weiten meiner Regale entrümple und 10 bis 20 Jahre alte Bücher entsorge, kann ich im Nachhinein unmöglich bei jedem einzelnen Buch sagen, ob ich mir das gekauft habe, als Rezensionsexemplar erhalten oder privat oder geschäftlich als Geschenk bekommen habe. Ich finde da Titel, von denen ich Stein und Bein schwören könnte, sie nie zuvor gesehen zu haben.
Ich hau alles bei Booklooker raus, da betreibe ich vorher keine Ahnenforschung. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass mir irgendjemand an die Karre fahren kann, wenn ich im Keller noch eingeschweißte Bücher habe, die seit 10 Jahren OOP sind. Da ist vieles aus einem Nachlass. Muttern hat gekauft, aber dann doch nicht gelesen und einfach eingelagert. Wenn der Verlag die Bücher nicht mehr anbietet, mache ich ihm auch keine Konkurrenz, wenn ich das Zeugs zum Spottpreis verticke.
@ Eddie
Auch als Letztabnehmer kann man gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen:
http://www.juraforum.de/forum/…isgebundenen-b%C3%BCchern
@ Seestern
Ich mag mich täuschen, weil ist nicht mein Fachgebiet, aber eine Straftat ist es nicht.
Lediglich ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz, Straftaten sieht das Buchpreisbindungsgesetz nicht vor....... http://transpatent.com/gesetze/buchprei.html
ZitatOriginal von Babyjane
@ Eddie
Auch als Letztabnehmer kann man gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen:
http://www.juraforum.de/forum/…isgebundenen-b%C3%BCchern
Ich glaube, das Beispiel ist dasselbe, wie in dem von mir geposteten Link. Die Problematik lag nicht darin, dass der Letztabnehmer die Bücher verkauft hat, sondern eben darin, dass diesem Verkäufer der Status des Letztabnehmers nicht zugesprochen wurde.
ZitatOriginal von Babyjane
@ Seestern
Ich mag mich täuschen, weil ist nicht mein Fachgebiet, aber eine Straftat ist es nicht.
Lediglich ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz, Straftaten sieht das Buchpreisbindungsgesetz nicht vor....... http://transpatent.com/gesetze/buchprei.html
Ich bin, was den juristischen Jargon anbelangt, nicht bewandert ... Für mich ist irgendwie jeder Verstoß gegen das Gesetz eine "Straftat" ... Da kennst Du Dich aber sicher besser aus.
Für mich sind in dem ersten Link von BJ diese entscheidend:
3) Letztabnehmer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Bücher zu anderen Zwecken als dem
Weiterverkauf erwirbt.
(3) Der Letztverkäufer ist zur Einhaltung des ..... festgesetzten Preises nicht mehr verpflichtet,
wenn die Ausgabe des Buches mehr als zwei Jahre zurückliegt. ......
Als normaler Buchkäufer bin ich also Letztabnehmer, denn ich kaufe mir ja nicht die Bücher um sie gleich weiter zu verkaufen. Im Normalfall will ich sie ja eigentlich lesen. und wenn dann doch nicht, dann kann ich sie auch weiter verkaufen ohne mich an den Buchpreis zu halten. Zwingen kann mich ja niemand. Gleiches gilt wohl auch für Bücher, die ich geschenkt bekomme und nicht lesen will.
Und wenn ich wie Vandam dann irgendwann Razzia mache und Bücher verschleuder, dann sind die zwei Jahre eh meist rum.
@Eddie
Habe ich auch so verstanden, dass der Beklagte nicht als Letztabnehmer angesehen wurde, weil er massig neue Bücher verkaufte. Das fällt dann wohl nicht unter Fehlkauf oder -geschenk.
Irgendwie wurde hier ja nun komplett das Thema verfehlt..
ZitatOriginal von Lucy1987
Irgendwie wurde hier ja nun komplett das Thema verfehlt..
Kommt vor :chen...
Der Verlag gibt übrigens folgende Informationen dazu raus:
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Liebe Frau ...,
danke für Ihre Nachfrage - die ein möglicherweise fragwürdiges Phänomen anspricht. Tatsächlich ist es so, dass der Verlag speziell gekennzeichnete Leseexemplare an ausgewählte Buchhhändler etc. versendet. Dies ist ein Arbeitsmittel, das den Händler nichts kostet. Wenn nun der Empfänger dieses Buch nicht mehr braucht, steht es ihm natürlich frei, dieses zu veräußern. Selbst wenn es sich um ein reguläres Exemplar handeln sollte, ist dies preisbindungsrechtlich nach unserer Kenntnis erlaubt, da es sich um ein gebrauchtes Buch handelt. Die Frage, ob man für geschenkte Dinge Geld oder andere Werte erlösen darf, ist daher eher eine moralische als eine rechtliche. Und die Überlegung, ob man für ein Exemplar, das deutlich als Leseexemplar gekennzeichnet ist, selbst Geld oder Geldwertes einsetzen möchte, ist natürlich jedem selbst überlassen. Wenn wir allerdings merken, dass Leseexemplare nur zum Zweck der Veräußerung angefordert werden, drehen wir den Hahn zu - nur leider ist das äußerst schwierig nachzuhalten.
Meine Leseexemplare die ich als Buchhändler geschickt bekomme, wandern in mein Regal - Fertig. Natürlich werden sie auch gelesen.
Da ich eh irgendwann einmal eine richtige Bibliothek haben möchte, behalte ich jedes Buch, das mir unter die Nase kommt.
ZitatOriginal von Tam
Meine Leseexemplare die ich als Buchhändler geschickt bekomme, wandern in mein Regal - Fertig. Natürlich werden sie auch gelesen.
Da ich eh irgendwann einmal eine richtige Bibliothek haben möchte, behalte ich jedes Buch, das mir unter die Nase kommt.
Ach ja... die Tage meine Jugend...als ich noch grün und unerfahren war...(Shakespeare) (bitte mir's nicht krumm zu nehmen :wave) Diese richtige Bibliothek kommt schneller, als Du denkst....und dann wirst Du auch die Leseexe irgendwann rausschmeißen (müssen). Aber auch mit einer von Büchern überquellenden Wohnung finde ich es - für mich selbst - zumindest "moralisch fragwürdig" aus Lese-Exemplaren einen Gewinn herauszuholen. Was ich nicht mehr brauche, wird verschenkt. Und Lese-Exemplare nur für den Weiterverkauf anzufordern ist das Letzte!!!
ZitatOriginal von Bodo
(...)auch mit einer von Büchern überquellenden Wohnung finde ich es - für mich selbst - zumindest "moralisch fragwürdig" aus Lese-Exemplaren einen Gewinn herauszuholen. Was ich nicht mehr brauche, wird verschenkt. Und Lese-Exemplare nur für den Weiterverkauf anzufordern ist das Letzte!!!
Das hast du schön gesagt
Da stimme ich zu. Gezielt einen Gewinn aus Leseexemplaren rausschlagen zu wollen, finde ich auch nicht Ordnung. Allerdings ist an einer "Aufräum-Aktion" a la "Ich brauche mehr Luft und verkaufe jetzt mal einen Schwung an alten Büchern" auch nichts verkehrt.
ZitatOriginal von Tam
Da stimme ich zu. Gezielt einen Gewinn aus Leseexemplaren rausschlagen zu wollen, finde ich auch nicht Ordnung. Allerdings ist an einer "Aufräum-Aktion" a la "Ich brauche mehr Luft und verkaufe jetzt mal einen Schwung an alten Büchern" auch nichts verkehrt.
Natürlich nicht, allerdings sollte man meiner Meinung nach seine Lese-Exemplare davon ausnehmen. Ich bin vielleicht übersensibel bei diesem Thema, andererseits wird mit Lese-Exemplaren schon genug Mißbrauch getrieben.
Leute, die Leseexemplare verkaufen finde ich schon fies. Vorallem wenn es nicht dazu gesagt wird. Geschenke sollte man sowieso nicht verkaufen, sondern sich freuen dass man von den Verlagen ein Buch umsonst bekommt. Ich hatte leider noch nie das Glück...
Und nochmal eine andere Frage: Wenn ich ein Buch regulär im Laden kaufe, es aber dann doch nicht brauche kann ich es doch OVP billiger verkaufen ohne das es eine Straftat ist, oder nicht? Schließlich habe ich es doch zum vollen Preis gekauft. Warum sollte ich es also als gebraucht verkaufen, obwohl es noch OVP ist. Das wäre doch bescheuert!
ZitatOriginal von Jessy!
Und nochmal eine andere Frage: Wenn ich ein Buch regulär im Laden kaufe, es aber dann doch nicht brauche kann ich es doch OVP billiger verkaufen ohne das es eine Straftat ist, oder nicht? Schließlich habe ich es doch zum vollen Preis gekauft. Warum sollte ich es also als gebraucht verkaufen, obwohl es noch OVP ist. Das wäre doch bescheuert!
Wenn du nur vereinzelt originalverpackte Bücher verkaufst (die du zum Beispiel als Geschenk erhalten hast und nicht magst) kannst du diese als sogenannte Letztabnehmerin auch unter dem Ladenpreis anbieten.
Edit: Letztabnehmer ist ja nur der, der ein Buch nicht gezielt erwirbt, um es weiterzuverkaufen. Mich würde mal interessieren, wie eine Privatperson Bücher kaufen kann (da gibt es ja vermutlich keine Rabatte) und diese gewinnbringend weiter verkaufen kann. Da bleiben ja eigentlich nur Lesexemplare oder man klaut die Bücher :gruebel.
ZitatOriginal von Eddie Poe
Mich würde mal interessieren, wie eine Privatperson Bücher kaufen kann (da gibt es ja vermutlich keine Rabatte) und diese gewinnbringend weiter verkaufen kann.
Das ist teilweise mit Mängelexemplaren möglich. Entweder man macht einen guten Fang und verkauft dies weiter, oder man hat einen Griff ins Klo gemacht und bleibt auf den Büchern sitzen, die man vielleicht garnicht selbst lesen wollte..
ZitatOriginal von Lucy1987
Das ist teilweise mit Mängelexemplaren möglich. Entweder man macht einen guten Fang und verkauft dies weiter, oder man hat einen Griff ins Klo gemacht und bleibt auf den Büchern sitzen, die man vielleicht garnicht selbst lesen wollte..
Stimmt, das ist eine weitere Möglichkeit. Aber soweit ich weiß, sind Mängelexemplare ja ohnehin nicht preisgebunden :gruebel.