Leseexemplare

  • Hallöchen,


    ich bin gerade etwas verwirrt. Leseexemplare darf man ja eigentlich nicht verkaufen, für mich wäre das Anbieten bei Tauschticket, sogar für bis zu 4 oder gar 5 Tickets, genau dasselbe. Wieso scheint dies dann Gang und Gebe bei Tauschticket zu sein? Insbesondere wenn man diese Leseexemplare geschenkt bekommen hat (schließlich ist es nur ein LESEexemplar), mag es sich mir nicht so ganz erklären, wieso ein solches Exemplar knapp 4 Tickets bei Tauschticket wert sein soll.


    Kann mich jemand aufklären? Ist es tatsächlich erlaubt?
    (Thread bitte verschieben, sofern er hier nicht hingehört)

  • Natürlich ist es erlaubt. Wenn Du ein Leseexemplar bekommst, dann bekommst Du es geschenkt. Und ein Geschenk beinhaltet auch alle Eigentumsrechte und mit Deinem Eigentum kannst Du machen was Du möchtest. (Jaja, Ausnahmen sind da.) :wave
    Man darf also Leseexemplare weiterverkaufen. Nur der Buchhändler z.B., der sie zu Werbezwecken vom Verlag bekommt, dürfte dies nicht. Das kommt immer auf deren Vertrag an.


    Wer aber regelmäßig neue Bücher verkauft, (siehe Text bei Ebay) muss den wahren Wert (Buchpreisbindung) verlangen. Was da nun Tauschticket betrifft... Hm... Aber bei häufigerem Verkauf kommen eben die Worte gewerbsmäßig und geschäftsmäßig hinzu. Da sollte man aufpassen.


    Klingt das wirr? Vermutlich, wa? Aber ich hatte das Thema, ich war wohl selbst der Auslöser, erst im Literaturschock, wo schnell eine moralische Diskussion zustande kam. :rolleyes

  • Okay, danke für die Info, dann bin ich jetzt wieder etwas schlauer. Bin eben davon ausgegangen, dass ein Buch, welches ein Leseexemplar ist (m.E. dann etwas minderwertiger als ein normales) bei Tauschticket nicht unbedingt für soooo viele Tickets angeboten wird, zumal sich der Neupreis um die 16,95 € dreht.


    Wobei sich mir die Frage stellt, ob das wirklich korrekt ist. Immerhin bekommt man dieses Exemplar ja nur geschenkt, weil eben die Händler oder Verlage kein Geld dafür verlangen dürfen. Warum also sollten wir als glücklicher Besitzer eines solchen Exemplares nun Geld dafür verlangen und die Händler nicht. Beide Seiten würden entsprechend Geld damit machen, was nicht der Sinn dieses Exemplares ist. Oder? (Tauschticket stelle ich jetzt mal mit für Geld verkaufen gleich, immerhin kann man sich für Tickets andere Bücher aussuchen)

  • Ich habe im Net diese Info gefunden. Sollte die falsch sein? :gruebel



    Leseexemplar
    Von belletristischen Verlagen werden von wichtigen Neuerscheinungen Leseexemplare an den handel versandt, um die Verkaufsfähigkeit besser abschäzen zu können. Kamen die Leseexemplare früher ungebunden daher, sind sie heute kaum noch von den Originalausgaben mehr zu entscheiden. „Entwertet“ – um einem schwunghaften Handel im Internet vorzubeugen – werden Leseexemplare mit einem Eindruck oder einem Stempel.



    Es scheint also einen Unterschied zu einem Rezensionsexemplar zu geben, denn auf der gleichen HP war zu finden:


    Rezensionsexemplar
    Kostenlos den Redaktionen zur Besprechung zugesandte Neuerscheinung.



    Bin kein Fachmann, aber eins von beiden darf man scheinbar doch nicht veräußern. :gruebel

    _______________________
    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)

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  • Zitat

    Original von valkyrja
    Wer aber regelmäßig neue Bücher verkauft, (siehe Text bei Ebay) muss den wahren Wert (Buchpreisbindung) verlangen.


    Gilt das nicht nur für gewerbliche Anbieter :gruebel? Ich habe bei ebay schon des Öfteren neue und originalverpackte Bücher von Privatanbietern gekauft. Und jedesmal weit unter dem Ladenpreis.


    Und bevor ich hier gelyncht werde, weil diese Bücher Hehlerware sein könnten: Wenn mir der Anbieter versichert, dass es sich bei dem Buch um sein Eigentum handelt, dann reicht mir das. Es bleibt mir wohl auch nichts anderes übrig, als mich darauf zu verlassen. Nur weil es Leute gibt, die Bücher in Buchhandlungen klauen und verkaufen, mache ich nicht kategorisch einen Bogen um OVP-Angebote. Von mir selber kenne ich es auch, dass ich geschenkte oder gewonnene Bücher, die mich nicht interessieren, nicht auspacke, um den Wiederverkaufswert nicht zu mindern. Warum sollte es nicht noch mehr Leute geben, die das auch so handhaben?

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.

  • Verboten ist es nicht, Leseexemplare weiterzuverkaufen.


    Ich persönlich finde es nur eine Frechheit und wäre nie auf die Idee gekommen. Als Buchhändlerin habe ich diese Exemplare als Geschenk bekommen, um mir einen Eindruck von einem Buch zu machen und den Verkauf abschätzen zu können. Die Leseexemplare wurden bei uns unter Kollegen weitergereicht. Und wenn man es mal gar nicht schafft oder es nicht interessiert, weitergegeben an Freunde - geschenkt.
    Das manche die Leseexemplare nutzen, um sich einen Gewinn zu verschaffen, finde ich ehrlich gesagt zum Kotzen.
    Ich hoffe, das Verlage, die so etwas spitz kriegen, solche Leute von ihren Listen streichen.




    Was den Kauf von neuwertigen Wareb zum Schnäppchenpreisen angeht: da kann mir einer hundertmal versichern, es ist sein Eigentum - der Gesetzgeber sagt auch: wenn man mit dem gesunden Menschenverstand sehen kann, das ein Angebot nicht koscher ist, trägt man den Verlust, wenn einem die Hehlerware wieder abgenommen wird und macht sich mitschuldig.
    Man kann auch mit Gewalt die Augen zukneifen - es bleibt unrecht.
    Und das es massig Hehlerware auch unter Büchern und Hörbüchern bei ebay gibt, weiß ich als Buchhändlerin aus leidvoller Erfahrung. Wenn ich die, die ich erwischt habe, hochrechne auf die, die zu clever sind, um sich so einfach erwischen zu lassen. Sorry, aber wer so ein Verhalten mit voller Absicht unterstützt, macht sich in meinen Augen mitschuldig.

    :lesend
    If you can read, you can empathize, luxuriate, take a chance, have a laugh, hit the road, witness history, become enlightened, turn the page, and do it all again
    Oprah Winfrey

  • Nochmal grundsätzlich (obwohl es hier schon in mehreren Threads gesagt wurde):
    Leseexemplare werden von Verlagen an Buchhändler verschickt, damit diese sich ein Bild machen, ihren Einkauf dementsprechend planen und natürlich auch den Verkauf entsprechend gestalten können. Es ist definitiv nicht vorgesehen und wird von den Verlagen nicht gewünscht, dass Leseexemplare verkauft werden. Leider gibt es immer wieder Buchhändler, die aus dem Privileg (für mich ist es zumindest eines) der Leseexemplare Profit zu schlagen versuchen. Das finde ich nicht richtig, ist aber wohl leider nicht zu ändern ...
    Wenn bei amazon, oder wo auch immer, originalverpackte Bücher deutlich unter Ladenpreis verkauft werden, verhält sich das etwas anders:
    damit begehen die Verkäufer einen klaren Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz, d.h. sie machen sich strafbar.

  • "Gesunder Menschenverstand" ist schon ziemlich subjektiv. Ich finde es ziemlich normal, geschenkte Sachen, die mir nicht gefallen, in der Verpackung zu lassen. Die wird man einfach viel besser wieder los :-]. Und da ich es selber praktiziere (mit Büchern und anderen Dingen, die sich absolut legal in meinem Besitz befinden), würde mir ein OVP-Angebot auch nicht ungewöhnlich vorkommen. Sogar hier gibt es Leute, die Bücher ungelesen wieder verkaufen (siehe entsubbt ihr euren SUB/RUB ?).

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.

  • Wie auch immer:
    es ist ein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz, originalverpackte Bücher unter Ladenpreis zu verkaufen. Der Verkäufer (ob gewerblich oder privat) macht sich dadurch strafbar. Ob andere das auch machen, ist total unerheblich. Es wird dadurch nicht weniger falsch oder strafbar.

  • Zitat

    Original von Eddie Poe
    "Gesunder Menschenverstand" ist schon ziemlich subjektiv. Ich finde es ziemlich normal, geschenkte Sachen, die mir nicht gefallen, in der Verpackung zu lassen. Die wird man einfach viel besser wieder los :-]. Und da ich es selber praktiziere (mit Büchern und anderen Dingen, die sich absolut legal in meinem Besitz befinden), würde mir ein OVP-Angebot auch nicht ungewöhnlich vorkommen. Sogar hier gibt es Leute, die Bücher ungelesen wieder verkaufen (siehe entsubbt ihr euren SUB/RUB ?).


    Dann kann ich dir nur empfehlen, die Verkäufer unter die Lupe zu nehmen und dir die Bewertungen anzuschauen: wenn das öfter vorkommt, das Bücher originalverpackt zu Spottpreisen verkauft werden und gar ein und dasselbe Buch mehrfach und es gerne mal begehrte Bestseller sind - dann kannst du getrost davon ausgehen, dass es kein Leser ist, der seine überzähligen Geschenke verkauft.
    Und da sollte schon der gesunde Menschenverstand eingeschaltet werden und man sollte sich nicht von der "Geiz ist geil" Mentalität das Hirn vernebeln lassen, wie es viele Käufer bei ebay scheinbar tun - und dann bei Verbrauchersendungen beklagen, dass sie wahlweise über den Tisch gezogen wurden, Fälscherware aufgesessen sind oder das sie böse Polizei ihnen ihre ersteigerte Ware wieder abgenommen hat.

    :lesend
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  • Eddie
    Seestern meinte da wohl eher die Menschen, die das gewerblich tun und nicht die Eule die mal ein oder zwei Bücher pro Monat raushaut...


    Ich hab grad geguckt in meinen Leseexemplaren steht drin "UNVERÄUßERLICHES Leseexemplar".

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Eddie
    Seestern meinte da wohl eher die Menschen, die das gewerblich tun und nicht die Eule die mal ein oder zwei Bücher pro Monat raushaut...


    Ich hab grad geguckt in meinen Leseexemplaren steht drin "UNVERÄUßERLICHES Leseexemplar".


    Ich habe janda aber auch so verstanden, dass ein originalverpacktes Buch (oder Ware allgemein) zum Schleuderpreis ein Verdachtsmoment sein sollte. Und diese Meinung teile ich nicht, jedenfalls nicht, wenn sich nur ein Exemplar im Angebot des Händlers befindet.


    Bei mir steht in einigen Leseexemplaren "unveräußerlich", in anderen "unverkäuflich".

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.

  • Zitat

    Original von Seestern
    Wie auch immer:
    es ist ein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz, originalverpackte Bücher unter Ladenpreis zu verkaufen. Der Verkäufer (ob gewerblich oder privat) macht sich dadurch strafbar. Ob andere das auch machen, ist total unerheblich. Es wird dadurch nicht weniger falsch oder strafbar.


    Das gilt für Händler. Nicht für sogenannte Letzabnehmer. Damit sind die gemeint, das das Buch zu privaten Zwecken und nicht zum Weiterverkauf erwerben. Die Letztabnehmer unterliegen dann nicht mehr Preisbindung, wenn sie das Buch dann doch weiter verkaufen, weil es doppelt vorhanden ist oder ein Geschenk waren.


    Allerdings bezweifle ich auch, dass man bei ebay nur Letztabnehmer findet.
    Viele getarnte gewerbliche Verkäufer sind darunter - und auch nicht wenige, die die Bücher zum weiterverkauf geklaut haben.

    :lesend
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  • Zitat

    Original von Eddie Poe


    Ich habe janda aber auch so verstanden, dass ein originalverpacktes Buch (oder Ware allgemein) zum Schleuderpreis ein Verdachtsmoment sein sollte. Und diese Meinung teile ich nicht, jedenfalls nicht, wenn sich nur ein Exemplar im Angebot des Händlers befindet.


    Das habe ich so drastisch gesagt, weil du hier in eine pauschale Unschuldsvermutung vom Stapel gelassen hast: wenn der Verkäufer sagt, es ist seins, dann wird es stimmen.


    Jeder muß selbst wissen, was er macht und was für Machenschaften er unterstützt. Ebay unterstützt jedenfalls Hehler, Diebe, Betrüger und Fälscher - und ich möchte mit solchen Gestalten nichts zu tun haben.

    :lesend
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  • Zitat

    Original von Eddie Poe


    Ich habe janda aber auch so verstanden, dass ein originalverpacktes Buch (oder Ware allgemein) zum Schleuderpreis ein Verdachtsmoment sein sollte. Und diese Meinung teile ich nicht


    Eddie, entweder, wir reden hier grade total aneinander vorbei, oder aber, Du willst es einfach nicht verstehen:
    "Ein originalverpacktes Buch zum Schleuderpreis" ist kein Verdachtsmoment, sondern eine Straftat.

  • Ich hab grad keine Lust mich mit der strafrechtlichen Relevanz auseinander zusetzen, daher ziehe ich die menschliche heran.


    Ich würde kein Leseexemplar haben wollen, wenn ich für ein Buch bezahle, dann will ein Buch, genau so, wie es im Laden steht.
    Das war für mich auch schon der Grund bei einer Eule, bei der ich vor Urzeiten, als ich noch gebrauchte Bücher kaufte, oft bestellt habe, nichts mehr zu bestellen, weil ich nämlich bei genauem Hinsehen festgestellt habe, daß ich Leseexemplare gekauft hatte.


    Leseexemplare will ich nicht kaufen. Die bekommt man GESCHENKT.


    Ist für mich aber eh eine müssige Diskussion, da ich ja prinzipiell nur noch neue Bücher im Buchhandel kaufe.


    Ich würde allerdings auch nie auf die Idee kommen ein Buch weiterzuverkaufen, daß man mir geschenkt hat. Sei es ein Verlag oder ein Geburtstagsgeschenk. Wenn es mir gar nicht zu sagt, verschenke ich es weiter, aber ich will doch an meinen Geschenken nichts verdienen.
    So nötig, kann es meiner Meinung nach niemand haben.... find ich sogar ziemlich peinlich...

  • Zitat

    Original von janda
    Das habe ich so drastisch gesagt, weil du hier in eine pauschale Unschuldsvermutung vom Stapel gelassen hast: wenn der Verkäufer sagt, es ist seins, dann wird es stimmen.


    Jeder muß selbst wissen, was er macht und was für Machenschaften er unterstützt. Ebay unterstützt jedenfalls Hehler, Diebe, Betrüger und Fälscher - und ich möchte mit solchen Gestalten nichts zu tun haben.


    Okay, von einem privaten Verkäufer, der 20 Exemplare von "Seelen" unter dem Ladenpreis versteigert, würde ich das auch nicht vermuten. Aber eigentlich habe ich bei ebay bisher nur positive Erfahrungen gemacht. Bei jemandem, der nur ein originalverpacktes Exemplar verkauft, würde ich aber annehmen, dass es auch stimmt, wenn er sagt, dass es sein Eigentum ist.


    Umgekehrt ist das Nichtvorhandensein der Verpackung schließlich auch kein Beweis dafür, dass die Ware ehrlich erworben wurde.

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.

  • Zitat

    Original von Seestern


    Eddie, entweder, wir reden hier grade total aneinander vorbei, oder aber, Du willst es einfach nicht verstehen:
    "Ein originalverpacktes Buch zum Schleuderpreis" ist kein Verdachtsmoment, sondern eine Straftat.


    Nur wenn es gestohlen wurde oder wenn es nicht der Letztabnehmer ist, der es verkauft.

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Eddie Poe ()