Gekündigt!!!!

  • Hallo Ihr Lieben, :wave


    heute muss ich mich mal wieder bei euch ein bisschen ausheulen. :cry


    Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt!! Nach fast fünf Jahren.
    Das ist im Augenblick einfach zuviel für mich. Ich bin mitten im Umzug in meine neue Wohnung und im Oktober fahre ich zur Reha und jetzt auch noch das!
    Am meisten Angst habe ich im Augenblick davor das mein Arbeitgeber auf der Arbeitsbescheinigung ankreuzt das ich mich vertragswidrig verhalten habe. Ich hatte nämlich zwei Abmahnungen. Wobei ich den Erhalt der zweiten Abmahnung nie bestätigt habe und es keine Zeugen gibt die bei der Übergabe dabei waren. Bei meinen Ex-Freund war das nämlich so und der hat daraufhin kein Arbeitslosengeld bekommen. Ich weiß nicht was ich dann machen soll.
    Schlimm war auch wie sie es gemacht haben. Ich wurde behandelt wie ein Schwerverbrecher. Meine Chefin musste sogar mit mir in das Badezimmer gehen damit ich nicht irgendwas einstecke. Und dabei habe ich manchmal sogar noch Geld in die Kasse reingelegt wenn abends zuwenig drin war. In meiner Kündigung stand nur drin dass es eine ordentliche Kündigung aus den mir bekannten Gründen ist. Oh, was soll ich denn jetzt nur machen?
    Würde mich über eine Umarmung freuen. :knuddel


    LG Lisa :wave

    Mich zu treffen ist ein Schicksal
    Mich zu Lieben ist eine Bescherung
    Mich zu hassen ist dein Untergang

  • Zwei Abmahnungen sind heftig... da wirst Du schon wissen was Du falsch gemacht hast...


    Mit Lügen würde ich jetzt nicht noch beginnen, wenn Du Dir schon überlegst, dass es keinen offiziellen Nachweis gibt, dass Du die zweite Abmahnung auch erhalten hast.


    Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst kannst Du klagen, ansonsten - am Montag auf das Arbeitsamt gehen und Dich arbeitslos melden.

  • Zitat

    Original von Lilli
    Zwei Abmahnungen sind heftig... da wirst Du schon wissen was Du falsch gemacht hast...


    Man muss nicht immer etwas falsch gemacht haben, um eine Abmahnung zu erhalten. Zwar traurig, aber wahr. :-(


    Ich habe Lisa eher so verstanden, als wie wenn die Abmahnungen unberechtigt waren. :gruebel :gruebel
    Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann könntest du zum Anwalt.

  • Ich wäre angeblich unfreundlich zu Kunden und Kollegen und ich würde zu langsam arbeiten.
    Ich kannte meine Stammkunden mit Namen und viele Kunden wollten nur von mir beraten werden. Die Beschwerden gingen meistens nicht direkt gegen mich, ich war leider nur gerade da und musste dem Kunden erklären dass z.B. seine Ware noch nicht eingetroffen ist. Und meine Kollegen haben zum Teil geweint als sie das gehört haben. Und nach fast fünf Jahren tue ich aufeinmal zu langsam arbeiten….

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  • Zitat

    Original von Rosenstolz
    Man muss nicht immer etwas falsch gemacht haben, um eine Abmahnung zu erhalten. Zwar traurig, aber wahr. :-(


    Ich habe Lisa eher so verstanden, als wie wenn die Abmahnungen unberechtigt waren. :gruebel :gruebel
    Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann könntest du zum Anwalt.


    Wenn es unberechtigt ist, ist dies dann Mobbing? Wie kann man das beweisen? Kann man denn dagegen klagen und auch gewinnen?

  • Außerdem war ich in letzter Zeit viel und lange krank. Vor genau einen Monat wurde der anderen Vollzeitkraft gekündigt, für die kam schon kein Ersatz und soweit ich weiß soll für mich auch kein Ersatz kommen.

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  • Gemobbt wurde ich auch und zwar so heftig das ich zweimal auf der Arbeit zusammengebrochen bin und zum Psychiater musste.

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  • Wir kennen natürlich nur Deine Sicht der Dinge - aber wenn Du wirklich Opfer von Mobbing und einer unmöglichen Firma geworden bist (was ja leider auch nicht so selten ist heutzutage), dann geh UNBEDINGT zum Anwalt und laß Dich über weitere Schritte beraten.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Zitat

    Original von Lilli


    Wenn es unberechtigt ist, ist dies dann Mobbing? Wie kann man das beweisen? Kann man denn dagegen klagen und auch gewinnen?



    Kann man auf jeden Fall. Und ich kenne zig Beispiele aus der Praxis, bei denen der Arbeitnehmer den Prozess gewonnen hat.

  • Zitat

    Original von Lisa9578
    Gemobbt wurde ich auch und zwar so heftig das ich zweimal auf der Arbeit zusammengebrochen bin und zum Psychiater musste.


    Ist es dann nicht sogar fast besser so, dass du dort nicht mehr arbeiten musst?

  • Die Frage ist immer, was man durch eine Klage erreichen will.
    Will man an solch einem Arbeitsplatz wirklich weiter arbeiten? Kann ich mir nicht vorstellen.... :gruebel

  • Man kann sogar Abmahnungen verweigern, wenn sie unberechtigt sind. Du kannst darauf bestehen, dass sie aus der Personalakte getilgt werden. Wenn der AG das nicht macht, würde ich mich bei einem Anwalt erkundigen, ob die gerechtfertig sind und gegebenenfalls klagen. Diese Abmahnungen bleiben sonst 2 Jahre in der Akte und werden auf dem Arbeitszeugnis vermerkt.


    Nichts desto Trotz tut es mir sehr Leid, dass dir das ausgerechnet jetzt passiert. Es klingt alles nach Sparmassnahmen und hat wahrscheinlich gar nichts mit dir zutun. Was die anführen sind Ausreden und du könntest dich wahrscheinlich sogar dagegegn wehren, aber wer will schon wo arbeiten, wenn man mal gegen den Chef geklagt hat oder gemobbt wird.


    Ich würde dir auch raten, erst Mal zum Arbeitsamt zu gehen und dich beraten zu lassen und dir die nötige Erholung bei der Reha zu holen. Wenn du wieder fit bist, dann findet sich bestimmt schnell was Neues.


    Drücke dich ganz doll und wünsche dir alles Gute!!! :knuddel1

  • Wenn du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast und die Arbeitsrecht enthält und die Beiträge bezahlt sind- sofort mit allen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigung, Versicherungspolice, Abmahnungen und Kündigung) zum Anwalt. Auch wenn du zwei Monate Kündigungsfrist hast- SOFORT, die Klagefrist ist nur drei Wochen und eine Sperrfrist beim Arbeitsamt bei dieser Begründung der Kündigung fast sicher.


    Hast du keine RSV hast und bist in der Gewerkschaft- ab zum Rechtssekretär.


    Hast du kein Geld auf der Kante und keine hohen Gehaltsansprüche hast gibt es die Möglichkeit beim nächstgelegenen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen, mit dem Berechtigungsschein gehst du dann zum Anwalt, der kriegt dann von dir nur 10 Euro für die Beratung und für das Arbeitsgericht gibt es Prozeßkostenilfe.


    Wenn du unter meinem Beitrag auf www klickst landest du auf meiner HP. Dort kannst du dir unter Downloads gleich ein Beratungshilfeantragsformular ausdrucken und das schon zu Hause ausfüllen, damit du kontrollieren kannst, welche Anlagen du dazu brauchst.


    Altes Zitat:


    Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren

  • Abmahnungen müssen ganz bestimmten Formen entsprechen sonst sind Sie nichtig.
    Ausserdem müssen Sie nach bestimmten Fristen aus der Personalakte entfernt werden.
    Du MUSST Montag zum AA und Dich da melden. Dann weiter zum Anwalt (wenn Arbeitsrechtschutz vorhanden) oder Arbeitsgericht bzw. Gewerkschaft falls Du darin sein solltest.
    Ich befürchte das man Dich abserviert hat weil Du in die Reha mußt... tut mir total leid für Dich :knuddel


    Aber das packst Du schon - wer weis wofür es gut ist ;-) alles im Leben hat ja einen Sinn.

    Muff Muff Muff dat Muffelinchen


    Leben ist was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben. (Henry Miller)

  • Ist Mobbing heut zu Tage nicht ziemlich schwer zu beweisen? Ich meine viel mehr Beweise als das es in meiner Krankenakte steht habe ich nicht. Ich wurde zwar auch vor meinen Kollegen gemobbt aber ich denke die werden schön ihren Mund halten weil sie ihren Job ja gerne behalten möchten.

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  • Arbeiten möchte ich da wirklich nicht mehr. Ich möchte einfach nur dass ich keine Sperre vom Arbeitsamt bekomme, ich weiß nicht wovon ich in der Zeit leben soll.
    Beim Arbeitsamt war ich schon. Da bin ich jetzt erst mal als arbeitssuchend gemeldet weil ich ja erst ab 1.10.2008 arbeitslos bin. Ein Gespräch habe ich am 01.09.2008.
    Vielen lieben Dank für Eure lieben Worte.

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  • Im Augenblick hängt glaube ich alles davon ab was die in der Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt ankreuzen. Diese Ungewissheit macht mich am meisten fertig. :-(

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  • ?( ?( Kündigungsfrist nach § 622 BGB wenn das Arbeitsverhältnis fünf Jahre bestanden hat zwei Monate zum Monatsende- oder bist du noch so jung, dass die Betriebszugehörigkeit nicht zählt?


    Jedenfalls so oder so ab zum Arbeitsgericht!