Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Nichtraucherschutzgesetze einiger Bundesländer teilweise außer Kraft; das Urteil dürfte Signalwirkung für andere Bundesländer haben und sich auf die weiteren anhängigen Verfahren auswirken. Ab sofort darf in Einraumkneipen, die bis zu 75 qm groß sind, keine Gäste unter 18 Jahren bewirten und keine zubereiteten Speisen anbieten, wieder geraucht werden. Zudem dürfen Diskotheken Raucherräume zur Verfügung stellen. Das Verfassungsgericht hat die Länder beauftragt, die Gesetze bis Ende 2009 neu zu regeln.
Das Gericht hält den Nichtraucherschutz im Grundsatz für verfassungskonform, beurteilt aber die Ausnahmeregelungen (Raucherräume) als verfassungswidrig, da diese solchen Gaststätten, die keine Raucherräume einrichten können, entscheidend benachteiligt. Die Gesetzgeber können jetzt also bis Ende 2009 entweder alle Ausnahmen beseitigen (Rauchverbot ohne Ausnahme) oder die Sonderregelungen ausweiten, womit langfristig wahrscheinlich wieder in jeder Eckkneipe geraucht werden dürfte.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich dieses Urteil sehr begrüße, weil man in die klassischen Eckkneipen, und um die geht es, ja sowieso nur marschiert, um ein Bier zu trinken und dazu eine zu qualmen. Selbst energische Raucher akzeptieren das Rauchverbot in Restaurants und vergleichbaren Einrichtungen, aber das Rauchverbot für Eckkneipen ist vergleichbar mit einem Gesetz, das das Bowlingspiel auf Bowlingbahnen oder den Sex in Puffs verbieten würde.
Hach, ich mag unser Bundesverfassungsgericht.