Frage - Behandlungspflege

  • Hallo,


    ich hab da ne Frage zur Behandlungspflege und einem ambulanten Dienst.


    Arzt verordnet bestimmte Behandlungen die auch durchgeführt werden. Ebenso z.B. das Blutzuckermessen was nicht auf der Verordnung steht. An die Krankenkasse aber abgerechnet wird, diese es jedoch um das Blutzuckermessen kürzt.
    Die Leistung wurde erbracht.
    Wer zahlts das jetzt? Muss die Krankenkasse es trotzdem zahlen? Der Patient selbst?


    Ich find dazu einfach nichts :(



    Edit:
    Tipfehler für Caia verbessert ;-)

  • Hallo, BloodyMary.


    Wenn ein Arzt eine Leistung verordnet, heißt das noch lange nicht, dass die Kasse sie auch bezahlt. So kann es Dir z.B. passieren, dass Dir ein Arzt Massagen gegen Rückenschmerzen verordnet, und Du tigerst dann brav zum Physiotherapeuten und lässt Dich behandeln, aber die Kasse weist die Rechnung im Anschluss zurück, weil sie solche Leistungen nicht übernimmt. Zahlen musst dann Du. Eigentlich sollte der Arzt auf derlei hinweisen; es ist heutzutage, ganz davon abgesehen, ziemlich wichtig, dass man seine Versicherungsverträge und die laufend dazu eintreffenden "Ergänzungen" gewissenhaft prüft.


    Das Blutdruckmessen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gilt - neuerdings - als Leistung, die der Patient eigentlich selbst durchführen kann, weshalb sie viele Kassen aus ihren Standard-Leistungskatalogen gestrichen haben. Das trifft vor allem chronisch kranke Patienten, die im Prinzip mehrmals täglich ihren Blutdruck messen oder gemessen bekommen müssen. Die Kostenträger gehen, wie gesagt, davon aus, dass man das eigentlich selbst hinkriegen kann. Wenn das tatsächlich nicht der Fall ist, muss man der gekürzten Rechnung widersprechen und darlegen, dass der Patient nicht dazu in der Lage ist, seinen Blutdruck zu messen. Wenn das erfolglos ist, muss der Patient die Leistung aus eigener Tasche zahlen. Der Pflegedienst sollte dann darauf hingewiesen werden, dass die Leistung bitteschön nicht mehr erbracht werden sollte. Aber, wie gesagt: Zahlen muss man im Zweifelsfall selbst.

  • Tom , hier ging es um das Blutzuckermessen.


    Ich kenn das bloß so, dass der Arzt das Insulinspritzen verschreibt, "weil im Haushalt niemand ist, der das übernehmen kann", und das zahlt die Kasse. In dem Zusammenhang wird auch der Blutzucker gemessen, und das zahlt ebenfalls die Kasse, obwohl es nicht explizit auf der Verordnung steht. Aber ob das immer so ist?

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  • Das Blutzuckermessen war jeetzt mehr ein Beispiel.
    Also wenn es nicht Verordnet ist und die Krankenkasse nicht zahlt, muss ich es selbst übernehmen...
    toll...

  • MaryRead : Spielt letztlich keine Rolle. Die Krankenkassen haben aus ihren Leistungskatalogen für chronisch Kranke solche Leistungen gestrichen, die dem Patienten nach einer kurzen Einweisung selbst zuzumuten sind. Das kann sich aber von Fall zu Fall unterscheiden.


    BloodyMary : Ich würde Dir raten, mit dem Arzt darüber zu sprechen und außerdem ggf. zu versuchen, gegen die gekürzte Rechnung Einspruch einzulegen, günstigstenfalls unter Beilegung eines ärztlichen Hinweises, dass weder der Patient, noch Personen in seinem Haushalt dazu in der Lage sind, die fraglichen Leistungen selbst zu erbringen. Es könnte auch Sinn machen, den Pflegedienst einzubeziehen.

  • Hmm, habe ich das richtig verstanden, dass der Arzt zwar das Messen verordnet hat, aber nicht explizit auf die Verordnung geschrieben hat?


    1. Frage: Wenn das so ist, was hindert daran, diese Verordnung auch schriftlich nachzureichen?
    2. Frage: Hast du schon bei der entsprechenden Krankenkasse nachgefragt?

  • Oh. Das hatte ich überlesen. Wenn der Arzt eine Leistung nicht auf die Verordnung geschrieben hat, der Pflegedienst sie aber bezugnehmend auf die Verordnung erbracht hat, hat der Pflegedienst die A-Karte, vor allem dann, was eigentlich branchenüblich ist, dass sich der Pflegedienst selbst um das Verordnungsmanagement kümmert. Also: Mit der PDL reden!

  • Zitat

    Original von Alexx61
    Ist jedenfall in den Pflegeminuten drin, wenn jemand eingestuft ist


    Ach so, dann ist mein Kommentar von oben möglicherweise hinfällig, hab ich nicht bedacht.
    alex , aber das Insulinspritzen nicht, oder wieso wird das dann vom Arzt immer wieder extra verordnet? :gruebel



    BloodyMary , ich denke auch, mit dem Arzt und/oder der Pflegedienstleistung sprechen ist das Beste...

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  • Ich weiß jetzt nicht mehr genau um was es eigentlich geht


    Ist der Patient dazu in der Lage oder nicht?
    Bekommt er noch mehr Pflegeleistungen oder nicht?
    Was der Patient noch selbst tun kann wird natürlich NICHT übernommen


    Ich würde einfach mit dem behandelnden Arzt sprechen!

  • Also wenn der Pflegedienst Leistungen erbringt, die nicht Verordnet wurden, trägt er die Kosten?
    Oder sich dafür vom Arzt eine Verordnung holen, wenn sie der Meinung sind, dass es nötig ist.
    :gruebel
    Das wäre ja dann ein Verlustgeschäft für den Pflegedienst.


    Und an denn Patienten darf das nicht abgewälzt werden.



    Jetzt wäre da noch ein offizieller Text toll. :gruebel


    Aber schon mal danke für die Hilfe.

  • Der Patient bzw. dessen Vertreter muss doch die erbrachten Leistungen des Pflegedienstes abzeichnen. Wenn du dann diese nicht verordneten Leistungen abzeichnest, erkennst du sie damit nicht auch an und musst sie zahlen, falls die Kasse sie nicht übernimmt? Fände ich zumindest logisch...

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