Hallo,
ich hab da ne Frage zur Behandlungspflege und einem ambulanten Dienst.
Arzt verordnet bestimmte Behandlungen die auch durchgeführt werden. Ebenso z.B. das Blutzuckermessen was nicht auf der Verordnung steht. An die Krankenkasse aber abgerechnet wird, diese es jedoch um das Blutzuckermessen kürzt.
Die Leistung wurde erbracht.
Wer zahlts das jetzt? Muss die Krankenkasse es trotzdem zahlen? Der Patient selbst?
Ich find dazu einfach nichts
Edit:
Tipfehler für Caia verbessert