Darf mein Arbeitgeber das?

  • Hallo Ihr Lieben, :wave


    heute habe ich mal eher eine außergewöhnliche Frage an Euch. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen?
    Ich arbeite im Verkauf. Mein Arbeitgeber sagte vor einiger Zeit ab sofort dürfen nur noch blaue Oberteile tragen. Das steht nicht in meinen Arbeitsvertrag drin und mein Arbeitgeber bezahlt kein Klamottengeld oder stellt die Klamotten auch nicht. Also gaben meine Kollegen und ich Unmengen von Geld aus und besorgten uns Blaue Oberteile ohne Aufdruck versteht sich.
    Das was ich daran so schlimm finde ist das in meinen Kleiderschrank Unmengen von Hemden und T-Shirts hängen die die Firma uns mal gegeben hat zu verschiedenen Verkaufsaktionen. Die dürfen wir aber auch nicht anziehen, die hängen da jetzt einfach nur so rum.
    Jetzt vor ein paar Tagen sagte unser Arbeitgeber dass die blauen Oberteile nicht mehr gut aussehen würden und dass wir jetzt nur noch dunkle Hosen und dunkle Oberteile anziehen dürfen. Das heißt für meine Kollegen und mich wieder shoppen gehen. Weil zur Arbeit haben wir bisher Jeans und meistens blaue Polohemden getragen.
    Jetzt ist meine Frage ob mein Arbeitgeber das überhaupt bestimmen darf wenn das nicht vertraglich festgelegt ist und er auch kein Geld und Kleidung stellt.
    Ich hoffe ihr seid mir nicht böse dass ich euch hier mit so was belästige aber ich wusste einfach nicht an wem ich mich da sonst noch hätte wenden können.


    Liebe Grüße,
    Lisa :wave

    Mich zu treffen ist ein Schicksal
    Mich zu Lieben ist eine Bescherung
    Mich zu hassen ist dein Untergang

  • Aber darf der sich all Furz lang umentscheiden? Heute blau, morgen rot und in drei Monaten doch lieber schwarz ...? Sich jedes Mal neu einkleiden zu müssen, kostet die Mitarbeiter doch Geld. Eine gewisse Verhältnismäßigkeit sollte da schon gegeben sein.

    Und was die Autofahrer denken,
    das würd’ die Marder furchtbar kränken.
    Ingo Baumgartner

  • @ Vandam


    Das dachte ich mir auch. Klar darf der Arbeitgeber sagen: Ab morgen bitte alle in pink. :lache Aber darf er - ohne sich an den Kosten zu beteiligen - alle paar Monate neue Vorschriften ausgeben?


    Viele können sich das vielleicht nicht leisten. Oder tragen im dümmsten Fall dienstlich Farben, die sie privat nie anziehen würden. Und dann hast Du nach einem farbenfrohen Jahr zig Hemden/Shirts etc. im Schrank hängen, die Du nie anziehst, weil sie einst nur zu dienstlichen Zwecken angeschafft wurden.


    Ich könnte mir vorstellen, daß das Recht dennoch auf der Seite des Arbeitgebers ist, man aber an seine menschliche Seite appellieren sollte. Ausgeübtes Recht sollte auch für den AN zumutbar bleiben - alles andere ist auch kontraproduktiv für den AG.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Mein Arbeitgeber steckt mich in kackbraun, popelgrün und pipigelb, ok ich brauch den Mist nicht zahlen, aber schön ist das auch nicht.... :cry
    *nur mal so anmerkt*

  • Im Prinzip darf der Arbeitgeber das, allerdings hat er den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Von einem Arbeitnehmer sind in der Regel nur die zusätzlichen Kosten zu tragen wenn sie denn den normalen Monatsaufwand für seine eigene Kleidung nicht übersteigen. Grundlage hierfür sind die jährlichen Aufwendungen für "normale" Gebrauchskleidung. Es ist dem Arbeitnehmer schlichtweg nicht zuzumuten, alle paar Wochen seine Arbeitsgarderobe vollkommen auszutauschen und sämtlich dafür anfallenden Kosten selbst zu tragen.


    Unabhängig davon sollte dringend über diese Sache eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden.


    Edit: Wenn mich nicht alles täuscht, dann können die über das normale Maß hinausgehende Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Voltaire ()

  • @ Voltaire
    Nicht nur die über das normale Maß hinausgehenden kosten, sondern sämtiche Arbeitskleidung, die nachgewiesen (Bescheinigung vom Arbeitgeber reicht aus) für die Arbeit angeschafft wurden und nicht in der Freizeit getragen werden.


    Meine Schwester mußte als Krankenschwester im Altersheim vor einigen Monaten komplett rosa tragen (schick oder ?) Da haben wir die rosa Hosen, rosa Blüschen und rosa Poloshirts alle von der Steuer abgesetzt....

  • Voltaires Hinweis mit der Steuer hat leider den gleichen Haken wie der mit der Verhältnismäßigkeit- dunkle Hosen hat doch nach Meinung des Arbeitgebers eh jeder und blaue Oberteile auch- es sind ja alle Freiheiten der Art offensichtlich gestattet- und wenn jemand dunkelblaue Oberteile gekauft hat, passt das immer noch..und drum beweise mal dem Finanzamt, dass das Mehraufwand und nicht privat nutzbar sei. Sonst könnten nämlich voltaire und ich sagen privat tragen wir nur Polos und die weißen Hemden zum Dienst setzen wir von der Steuer ab. Gemeint ist eher der Aufpreis für eine Stickerei am Hemdkragen, oder auf die Oberbekleidung, damit ist auch klar dass es ausschließlich beruflich genutzte Kleidung ist.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von beowulf ()

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Meine Schwester mußte als Krankenschwester im Altersheim vor einigen Monaten komplett rosa tragen (schick oder ?) Da haben wir die rosa Hosen, rosa Blüschen und rosa Poloshirts alle von der Steuer abgesetzt....


    Wenn das durchgeht- Glück gehabt. Die Trennung von privater Verwendbarkeit halte ich nicht für gegeben...im Übrigen: Rosa ist diesen Sommer eine klare Modefarbe.

  • Von den steuerlichen Dingen habe ich absolut keine Ahnung. :grin
    In Sachen Steuerrecht weiß ich nur sehr genau, dass ich vielzuviel Steuern zahle (ich kann das Geld viel besser selbst verbraten!) und dass meine diesbezüglichen Austrittsversuche beim Finanzamt von diesem nicht einmal mit einem Antwortschreiben gewürdigt werden. :-)


    beowulf
    Ich überlege gerade mal mit einem Poloshirt zur Arbeit zu gehen. Und dazu dann vielleicht eine lilaorange gepunktete Krawatte (denn wir haben hier soetwas wie einen "freiwilligen" Krawattenzwang).....

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  • Thema steuerliche Abziehbarkeit hier die Fundstelle


    12.1 "Kleidung und Schuhe" EStH


    Kleidung und Schuhe. Als Kosten der Lebensführung nicht abziehbar, selbst wenn der Stpfl. sie ausschließlich bei der Berufsausübung trägt. (BFH vom 18.4.1991 - BStBl. II S. 751).


    Ausnahme: typische Berufskleidung --> R. 20 LStR 2005 und H 44 LStH 2007 (Berufskleidung) (1)"


    Fußnote (1): "Aufwendungen für die Reinigung typischer Berufskleidung in der privaten Waschmaschine sind Werbungskosten. vgl. BFH v. 29.6.1993 VI R 77/91 u. VI R 53/92 BStBl. II 1993, 837 u. 838"



    typische Berufskleidung ist meines Wissen dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht privat getragen wird. Dazu zählen idR Uniformen, wie zB Janes Berufskleidung, Schwestern"tracht", eventuell auch Berufskleidung mit großen Firmenlogos drauf.


    Also Lisa, wenn Ihr Euren Arbeitgeber überredet, schwarze T-Shirts mit großem Firmenlogo zu tragen, dann könnt Ihr die wenigstens von der Steuer absetzen, ebenso die Reinigungskosten. Normale schwarze T-Shirts aber nicht. Außerdem könnte man über Sammelbestellungen ja auch die Kosten senken. Versucht doch mal, mit Eurem Cheffe zu reden.

  • Ich würde dir auch raten, mit deinem Arbeitgeber zu reden. Sag ihm doch einfach mal, dass du es dir schlichtweg nicht leisten kannst, alle naselang shoppen zu gehen. Ich weiß jetzt nicht, ob du irgendjemandem gegenüber unterhaltspflichtig bist, ob du gerade was abstotterst etc., aber normalerweise hat man doch eine bessere Verwendung für sein Geld, als andauernd zig Oberteile in derselben Farbe zu kaufen. Wenn du wirklich sagst, dass es dir (zurzeit) nicht möglich ist, das Geld für Berufskleidung abzuzweigen, was soll dein Arbeitgeber dann tun? Geld, was du nicht hast, kannst du auch nicht ausgeben und niemand kann verlangen, dass man sich für Berufskleidung verschuldet oder die Rate auf sein Haus nicht zahlt. Ein Kündigungsgrund ist es mit Sicherheit nicht.


    Die einheitlichen Shirts mit Firmenlogo sind meiner Meinung nach die beste Idee. Ich war mal in einem Laden, wo die Mitarbeiter alle Jeans und ein rotes Oberteil getragen haben und ich war an dem Tag zufällig genauso angezogen... :rolleyes


    Eddie

    Mir fällt leider kein guter Spruch für eine Signatur ein, aber wenn ich keine habe, stehen die Verlinkungen zu Amazon immer zu dicht unter der letzten Zeile meines Beitrages :rofl.

  • Könnt Ihr Euch nicht von einem Berufskleiderausstatter Kostenvoranschläge holen? Ihr seid ja wohl mehrere und da müsste doch ein Rabatt herauszuschlagen sein. :wave


    Edit: Ich habe bisher einen Grossteil meiner Bekleidung (also Anzüge und weisse Kittel, aber keine Jeans) von der Steuer absetzen können.
    Aber ich bin eben auch selbständig.

  • Zitat

    Original von Oryx



    Edit: Ich habe bisher einen Grossteil meiner Bekleidung (also Anzüge und weisse Kittel, aber keine Jeans) von der Steuer absetzen können.
    Aber ich bin eben auch selbständig.


    und soweit ich weiß, lebst Du nicht in Deutschland und würst waaaaahrscheinlich auch nicht in Deutschland versteuert, richtig? da könnte es durchaus sein, dass bei Euch andere Regeln gelten :grin


    Anzüge gehen bei uns definitiv nicht

  • Hallo Ihr Lieben, :wave


    vielen lieben Dank für Eure Antworten. :kiss
    Wir haben uns jetzt auf dunkle Oberteile und Blue Jeans geeinigt.
    Das ganze wurde dann auch auf der Teamsitzung gestern offiziell gemacht.


    LG Lisa :wave


    Lisa liest gerade: J.R. Ward: Black Dagger Nachtjagd

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