27. Mai 2008 #2 Vielleicht sollte man mit erwähnen, daß die Teilnahme am Wettbewerb nur für Personen, die seßhaft im Ruhrgebiet und NRW möglich sind, bevor sich jemand die Mühe macht, sich querzulesen, um im Anschluss festzustellen, daß er gar nicht darf. Damit wäre ich ja schonmal raus