Über den Autor:
Nach dem Designstudium an der Folkwangschule Essen fand Karina Lübke an der Hamburger Henri-Nannen-Schule bei Wolf Schneider ihre Berufung. Sie war Redakteurin und später auch Kolumnistin bei "Tempo", anschließend arbeitete sie als freie Autorin u. a. für "Die Woche", "DIE ZEIT", und das "SZ-Magazin". Sie schrieb eine Kolumne für "Cosmopolitan" sowie eine Serie für "ELLE", aus der sie später das Drehbuch zum ZDF-Film "Zurzeit zu zweit" entwickelte. Mehrere Erzählungen von ihr wurden bereits in Anthologien veröffentlicht. Für "Wünsch dir was" wurde sie mit dem "Marlowe" der Raymond-Chandler-Gesellschaft für die beste Kurzgeschichte ausgezeichnet. 2007 erschien ihr Roman „Bei aller Liebe“. Karina Lübke lebt mit ihrem Mann und zwei Kindern in Hamburg.
Kurzbeschreibung:
Eine spielerische Anwendung des Strafgesetzbuches in Erziehungsfragen
Gleiches Recht für alle!
»Das war der Henri!« – »Wenn du mir kein Eis kaufst! ...« – »Ich hau dir jetzt ein paar runter!« Wer kennt das nicht: aufmüpfige Kinder, überforderte Eltern und der Wunsch nach einem harmonischen Familienalltag. »Kindergericht« ist ein Erziehungsratgeber, der sich unsere Gesetze zunutze macht, um ein instinktives Verständnis für Recht und Unrecht bei Kindern zu wecken.
Was soll man bloß tun, wenn sich die Kinder als kleine Terroristen des Alltags entpuppen? Wie soll man sie disziplinieren und sich dabei noch konsequent und vor allem gerecht verhalten? Ganz einfach: Man halte sich an unsere Gesetze. Denn auch für Kinder gibt es nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, und die sind im Gesetz verankert, wie beispielsweise § 1619 BGB zeigt, der Kinder zur Mithilfe im Haushalt verdonnert. Schon unsere Kleinsten können so lernen, situations- und altersgemäß die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und bei der Wiedergutmachung der Folgen mitzuwirken. Die meisten Missetaten von Kindern kann man nämlich problemlos juristisch benennen und entsprechend »sanktionieren«. Dass dabei gewisse strafmildernde Umstände beachtet werden müssen, wie beispielsweise das Alter (hysterische Trotzphase bei Dreijährigen) oder mögliche genetische Dispositionen (auch Papa verbummelt ständig seine Sachen), ist selbstverständlich. Grundsätzlich aber gilt: Gleiches Recht für alle! Und das wiederum dürfte selbst den Kleinsten gefallen ... Ein informativer, witziger und (überwiegend) politisch korrekter Ratgeber zum Thema »Erziehung heute«!
§1619 BGB:
»Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.«
Geplanter Erscheinungstermin: August 2008