Du scheinst ja nicht die Einzige zu sein, die ein ersteigertes Buch nicht bekommen hat. Geld ist Geld, auch wenn es recht wenig ist, schade ist es trotzdem.
ebay-"Pleite"
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Original von _Salome_
Wären es eigentlich "zulässig" hier im Forum in einem thread die ebay-Verkäufer zu sammeln, mit denen Eulen schon mal schlechte Erfahrungen gemacht haben?Ich denke, das ist nicht zulässig und Wolke könnte dadurch möglicherweise rechtliche Probleme bekommen, wenn hier Leute öffentlich (wenn auch "nur" mit ihrem Ebay-Namen) an den Pranger gestellt werden.
Außerdem ist es immer so eine Sache: jede Geschichte hat zwei Seiten. Eure und die Eures Ebay-Partners.
Oft klärt sich vielleicht auch hinterher, warum jemand nicht antworten konnte, warum die Ware nicht ankam etc.
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Zitat
Original von _Salome_
Wären es eigentlich "zulässig" hier im Forum in einem thread die ebay-Verkäufer zu sammeln, mit denen Eulen schon mal schlechte Erfahrungen gemacht haben?Also auf was für Ideen ihr kommt.
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Es hat eine Seite gegeben, da konnte man schwarze Schafe melden. Das war ein privates Projekt. Hat massig Ärger gegeben, sodass die Seite irgendwann vom Netz genommen wurde.
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@oemenchenli
War ja nur so eine Idee... -
Ich habe mich heute auch geärgert, als ich nach über 5 Wochen diese Mail vom Verkäufer erhielt:
Hallo xxx,ich habe mich dazu durchgerungen, diesen Artikel nicht für 3? abzugeben (Neupreis 20?) und wie in der Artikelbeschreibung geschriebven wurde ist die dvd noch in TOP ZUSTAND und da sind mir 3? zu wenig.
gruß
- <Verkäufer>
Die Namen habe ich unkenntlich gemacht - Datenschutz.
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Und jetzt? Überweist er/sie dir das Geld zurück?
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Den würde ich an Ebay melden. Wenn er Artikel zum Mindestgebot einstellt, muss er damit rechnen, dass nicht für das Geld weggehen, das er haben will. Da ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und da kommt er nicht so einfach raus wie er vielleicht glaubt.
Zudem finde ich es unverschämt, dass er sich erst nach 5 Wochen meldet. Immerhin kannst Du jetzt gefahrlos eine schlechte Bewertung abgeben.
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Zitat
Original von _Salome_
Und jetzt? Überweist er/sie dir das Geld zurück?keine Ahnung, aber bei der Moral, würde ich mich nicht darauf verlassen.
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Original von Bouquineur
Den würde ich an Ebay melden. Wenn er Artikel zum Mindestgebot einstellt, muss er damit rechnen, dass nicht für das Geld weggehen, das er haben will. Da ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und da kommt er nicht so einfach raus wie er vielleicht glaubt.Zudem finde ich es unverschämt, dass er sich erst nach 5 Wochen meldet. Immerhin kannst Du jetzt gefahrlos eine schlechte Bewertung abgeben.
Einen nicht erhaltenen Artikel habe ich gemeldet, aber kann ich da noch mehr tun? Ich finde nichts dazu. Lande immer wieder bei dem "Unstimmigkeit online melden" und das war´s. Auf einer Seite fand ich noch.. ebay macht da nichts, man soll seinen RA dazuziehen.
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Das ist mehr als frech. Rechtlich sieht es so aus, dass er den Artikel für den ersteigerten Preis abgeben muss. Es ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande gekommen.
Theoretisch könntest du gegen ihn vorgehen.
Melden würde ich ihn auf jeden Fall, er wird dann gesperrt.
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Zitat
Original von Sabine_D
Das ist mehr als frech. Rechtlich sieht es so aus, dass er den Artikel für den ersteigerten Preis abgeben muss. Es ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande gekommen.Theoretisch könntest du gegen ihn vorgehen.
Melden würde ich ihn auf jeden Fall, er wird dann gesperrt.
Aber wo melden? Wie oben geschrieben, habe ich nur diese eine Möglichkeit gefunden.
Vorgehen? ich weiß nicht, ob sich das lohnt.. da lacht mich ein Anwalt wohl eher aus.
Ich frag´ mich nur, was ich dem jetzt antworten soll.
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ebay hat einen telefonischen Kundenservice:
Wünschen Sie persönliche Hilfe?
Rufen Sie uns an, wir helfen gern. Zu fast allen Fragen steht Ihnen unser Telefonsupport zur Verfügung. Telefonnummer: 01805 - 46 32 29 (14 Cent / Minute, ggf. abweichende Mobilfunkgebühren).
Hm. Allerdings hast Du bei 14 Cent die Minute wahrscheinlich schnell den Wert überschritten, den die Ware hatte.
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Ich würde es trotzdem tun, das anrufen meine ich jetzt. Solchen Leuten gehört das Handeln auf Ebay verboten.
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Original von Tanzmaus
Ich frag´ mich nur, was ich dem jetzt antworten soll.
Ihn darauf aufmerksam machen, dass er einen Kaufvertrag mit dir eingegangen ist, den er auch einhalten muss und das du ihn bei Ebay sperren läßt.
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Zitat
Original von _Salome_
Nein, die ist nicht von mir und er hat sich noch immer nicht gemeldet. Finde es auch sehr schade, aber zum Glück waren es ja nur 2,50€. Bei dem kaufe ich mit Sicherheit nichts mehr.Wären es eigentlich "zulässig" hier im Forum in einem thread die ebay-Verkäufer zu sammeln, mit denen Eulen schon mal schlechte Erfahrungen gemacht haben?
Das ist schade, dass du solch schlechte Erfahrung gemacht hast. Ich habe in letzter Zeit mind. 9 Bücher ersteigert und hatte toitoi immer Glück.
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Zitat
Original von Bouquineur
ebay hat einen telefonischen Kundenservice:Wünschen Sie persönliche Hilfe?
Rufen Sie uns an, wir helfen gern. Zu fast allen Fragen steht Ihnen unser Telefonsupport zur Verfügung. Telefonnummer: 01805 - 46 32 29 (14 Cent / Minute, ggf. abweichende Mobilfunkgebühren).
Hm. Allerdings hast Du bei 14 Cent die Minute wahrscheinlich schnell den Wert überschritten, den die Ware hatte.
Zumal ich derzeit nur das Handy habe zum Telefonieren. Mein Telefon wird erst am 10.06. nach Auskunft der Telefon repariert (Blitzschlag).
Und der Gesamtwert.. naja.. sowas gibt man Sonntags in den Klingelbeutel
Aber ums Prinzip geht es mir eigentlich schon
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Original von fabulanta
Das ist schade, dass du solch schlechte Erfahrung gemacht hast. Ich habe in letzter Zeit mind. 9 Bücher ersteigert und hatte toitoi immer Glück.
Ich ersteigere auch viele Bücher bei ebay und schlechte Erfahrungen sind selten. Aber so eine Dreistigkeit hatte ich bisher auch noch nicht.
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Ich habe bei ebay auch schon viele Bücher ersteigert und in der Regel sehr gute Erfahrungen gemacht und bis auf dieses eine kamen auch alle an. Aber dennoch bin ich seitdem etwas vorsichtiger, denn wenn es wirklich darauf ankommt hat man kaum Handhabe... und wer will dann schon den (finanziellen) Aufwand für einen Anwalt in Kauf nehmen.
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Sorry hab kaum Zeit und nur den ersten Satz gelesen, vielleicht hilft das weiter. (Hatte ich in meinem Ebay fach)
Und falls der nicht klappt, hier der Text:
Die Änderungen im Überblick
Verkäufer können Käufer zukünftig nur noch positiv bewerten. Für Verkäufer ist die Abgabe einer Bewertung auch weiterhin wichtig und sinnvoll, da sie ein unverzichtbares Dankeschön an jeden Käufer darstellt, der seinen gekauften Artikel pünktlich bezahlt und sich dem Verkäufer gegenüber fair verhalten hat.
Wiederholte Bewertungen durch einen Handelspartner werden mehrfach gezählt, wenn sie in verschiedenen Kalenderwochen erfolgen. Dies greift bereits seit einigen Wochen für laufende
Transaktionen. Ab 22. Mai werden nun solche Mehrfachbewertungen auch rückwirkend gezählt.
Hierdurch wird sich die Anzahl der Bewertungen bei vielen Mitgliedern erhöhen.Negative oder neutrale Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden gelöscht.
Negative und neutrale Bewertungen werden im Bewertungsprofil des Verkäufers gelöscht, wenn der Käufer nicht auf eine gemeldete Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels reagiert.
Der Zeitraum, in dem eine Bewertung abgegeben werden kann, wird geändert: eine Bewertungsabgabe wird nun bis zu 60 Tage (statt bisher 90 Tage) nach der Transaktion möglich sein.
Das Bewertungsprofil basiert zukünftig auf den zurückliegenden 12 Monaten. Die Bewertungspunkte werden weiterhin ab der Erstanmeldung eines Mitgliedskontos gezählt, während der Prozentsatz
positiver Bewertungen sich zukünftig nur noch auf die jüngere Vergangenheit beziehtBei der Berechnung des Anteils an positiven Bewertungen werden alle erhaltenen Bewertungen einbezogen - also neben den negativen und positiven auch die neutralen Bewertungen.
PowerSeller, die länger als 12 Monate bei eBay angemeldet sind, können frühestens 7 Tage nach Angebotsende negativ oder neutral bewertet werden.
Der Prozess zur einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen wird mit der Einführung der Neuerungen abgeschaltet.
Lesen Sie auch unsere ausführlichen Erläuterungen zu den Gründen für diese Änderungen.