Ich vermute mal, dass in jedem Fall für die Autoren und Verlage die Wanderbücher nicht gern gesehen werden. Egal ob le-oder illegal. Die wollen schließlich Umsatz machen.
In Foren mp3 Tausch erlaubt? (Vervielfältigen, Wanderbücher, Bibliotheken etc.)
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Ich betracht die WB vielmehr als Werbung.
Denn die Autoren der WB kenne ich nicht, in der Bücherei kriege ich sie nicht
und wenn mir der Name des Autors nichts sagt - kaufe ich das Buch auch nicht.
Wenn mich aber ein WB überzeugt, bin ich sehr wohl bereit weitere Bücher von diesem Autor zu kaufen.
Und einige WB sind für mich als Geschenk interessant - ich muss sie nicht selbst haben, aber für die eine oder andere Freundin könnte es sich eignen. Im Buchlädle vor Ort habe ich nur selten die Möglichkeit, die Bücher, die ich ins Auge gefasst habe auch einzusehen, so kann ich mir aber die Bücher in aller Ruhe angucken. -
Seltsame Diskussion finde ich.
Wenn ich das Eigentum an einer Sache erworben habe, kann ich mit der Sache machen, was ich will. Die einzige Einschränkung dürfte das Kopieren und Verbreiten von Kopien sein, da hier Urheber- und Patentrecht mitspielen.
Ich kann also ein käuflich erworbenes oder geschenktes Buch
Lesen
Verbrennen
dem Altpapier zuführen
Bemalen
Vermieten (gewerbliche Leihbücherei)
VerleihenGemäß BGB § 598 - 606 entsteht zwischen dem Verleiher unn Entleiher ein Vertragsverhältnis über die entgeldlose Nutzung einer Sache.
In § 603 ist der vertragsgemäße Gebrauch geregelt.Etwas anderes ist das vervielfältigen bzw. kopieren einer Sache.
Demnach ist ein Buch verleihen erlaubt und unterliegt in keinster Weise einer Einschränkung, außer dem Erstellen von Kopien. Sogar das Erheben einer Leihgebühr (richtigerweise eigentlich Miete) ist erlaubt.
Das es Autoren und Verlagen nicht gefällt ist die eine Sache, aber nach meiner Meinung haben Sie keine rechtliche Handhabe, das zu unterbinden.
Wer noch ältere Bücher hat (so aus den 50/60er Jahre) kann darin den Hinweis lesen, dass das Einstellen in gewerbliche Leihbüchereien nur mit Genehmigung des Verlages erlaubt ist. Diesen Punkt gibt es schon lange nicht mehr.
Und einfach einmal den Begriff "Leihbücherei" googeln - das sind nicht nur öffentliche Bibliotheken. Eine Leihbücherei kann jede eröffnen.
Das zu Büchern.
Auch andere Datenträger dürfen verliehen oder vermietet werden, sofern sie das Original sind.
Sonst gäbe es wohl keine gewerblichen Videotheken und CD/DVD-Verleihe.
Auch hier kommt ein Vertrag zu stande, in dem die genaue Nutzung der Sache festgelegt ist. Und kopieren gehört bestimmt nicht dazu.Beo, Du darfst mich gerne korrigieren, wenn ich Mist geschrieben habe. Aber es gibt meines Wissens keine Sache, die ich nicht verleihen oder vermieten darf, sofern ich das Eigentum erworben habe.
EDIT: Dicke Finger
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Zitat
Original von dyke
Auch andere Datenträger dürfen verliehen oder vermietet werden, sofern sie das Original sind.
Sonst gäbe es wohl keine gewerblichen Videotheken und CD/DVD-Verleihe.
Auch hier kommt ein Vertrag zu stande, in dem die genaue Nutzung der Sache festgelegt ist. Und kopieren gehört bestimmt nicht dazu.Ich glaube, dass das so nicht ganz richtig ist. Wenn du eine DVD/ein Video erwirbst, dann darfs du es nicht gewerblich verleihen. Gerade dieses wird durch den Hersteller ausgeschlossen. Ein Videothekar muss für den Verleih extra gekennzeichnete Verleihkassetten/Verleid-DVDs kaufen, die oftmals weitaus teurer sind, als die Kassetten für den privaten Gebrauch. Diese Einschränkung der Nutzung findet man eigentlich auch immer auf der Kassette oder im Vorspann.
Ich hatte vor Jahren mal mit einem Besitzer einer Videothek darüber gesprochen. Er sagte mir, dass ihm beispielsweise der Film "Pretty Woman" rd. 450 DM gekostet habe, als Kassette für den Privatgebrauch, also als Kaufkassette, hatte er jedoch lediglich 29.95 DM gekostet. Da er als Videothekar aber populäre Filme anbieten müsse, bliebe ihm gar nichts anderes übrig als diese Preise zu zahlen. Seinen Gewinn mache er nicht durch die Ausleihe von bekannten Filmhighlights sondern durch C-Movies, die er für sehr wenig Geld erwerben würde.
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@ Voltaire:
ZitatSeinen Gewinn mache er nicht durch die Ausleihe von bekannten Filmhighlights sondern durch C-Movies, die er für sehr wenig Geld erwerben würde.
Wenn an dem so ist/gewesen ist, warum stehen dann nur Mainstream-DVDs in den Videotheken? Meine Erfahrung bei unterschiedlichen Läden hat gezeigt, dass anspruchsvollere Filme, die keine Top-Ten-Listen erklimmen, überhaupt nicht zu finden sind. Nach dieser These würde sich Videotheken an mir dumm und dämlich verdienen. So bleibt mir letztlich nur der Kauf. Auf Miet-DVDs von Amazon und Co. habe ich keine Lust.
Zur Sache mit den Wandelbüchern: Die Diskussion ist mir einfach zu akademisch. Warum soll ein gekauftes Buch mittels privater Organisation nicht unentgeltlich die Runde machen?
Edit: Wort vergessen.
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Die Threadstaterin meldet sich nochma kurz zu Wort, fein dass hier so nett disskutiert wird ;-).
Wäre ein Aufruf im Netz wo man Leute sucht um sich gegenseitig zu brennen also strafbar, ja? Nicht dass ich das tun würde...
Vielleicht meldet sich ja wer per pn . . .
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Zitat
Original von rattzeputz
Die Threadstaterin meldet sich nochma kurz zu Wort, fein dass hier so nett disskutiert wird ;-).Wäre ein Aufruf im Netz wo man Leute sucht um sich gegenseitig zu brennen also strafbar, ja? Nicht dass ich das tun würde...
Vielleicht meldet sich ja wer per pn . . .
Na, du hast Nerven...
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Zitat
Original von rattzeputz
Die Threadstaterin meldet sich nochma kurz zu Wort, fein dass hier so nett disskutiert wird ;-).Wäre ein Aufruf im Netz wo man Leute sucht um sich gegenseitig zu brennen also strafbar, ja? Nicht dass ich das tun würde...
Vielleicht meldet sich ja wer per pn . . .
Raubkopien sind meines Wissens nach strafbar.
Wer die vertreibt oder gar verkauft, handelt illegal. -
Um nicht strafbar zu handeln habe ich genau diesen Thread eröffnet, um mich zu erkundigen. Er hat sich dann zwar in andre Themen entwickelt, aber die Ausgangsfrage is ja nun für mich geklärt, danggö :-).
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Zitat
Original von rattzeputz
Um nicht strafbar zu handeln habe ich genau diesen Thread eröffnet, um mich zu erkundigen. Er hat sich dann zwar in andre Themen entwickelt, aber die Ausgangsfrage is ja nun für mich geklärt, danggö :-).Und bist noch schnell deinen PN-Aufruf losgeworden, hm?
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Jo ich schreib gerne pns.
Also sorry wenn das hier nun alles falsch rüberkam, so scheints mir. Aber is ja nun gut. Weiß nun Bescheid über die Gesetzeslage und ihr könnt weiter über Wander bücher reden..muss mich ma informieren wasn Wanderbuch überhaupt ist hihi.