Offensichtlich liegt in diesem Fall, so das Gericht, keine Verletzung des Urheberrechtes vor:
ZitatDie 45-jährige Autorin gab sich nach der Verhandlung erleichtert. Sie fühle sich durch die Einschätzung der Richter bestätigt. Leuschner wirft der Autorin aus Nittendorf bei Regensburg vor, für «Tannöd» aus seinen Sachbüchern zum Mordfall auf einem Bauernhof im oberbayerischen Hinterkaifeck in den 20er Jahren abgeschrieben zu haben. Dafür fordert der Journalist Schadenersatz. Der geschätzte Streitwert beträgt Presseberichten zufolge rund 500 000 Euro.
Die Anwälte Leuschners hatten das Gericht auf 18 Details verwiesen, die sich sowohl in den Sachbüchern des Journalisten als auch in «Tannöd» wiederfänden. Nach Auffassung des Gerichts sind diese Details aber nicht «prägend genug» und bestimmten nicht den Gesamteindruck des Buches. Die Übereinstimmungen im atmosphärischen Bereich ergäben sich aus der Situation auf dem Bauernhof, argumentierten die Richter. Als Vergleich schlugen sie vor, Schenkel könne Leuschners Bücher in ihrem Werk würdigen.
Quelle: Yahoo-Nachrichten