Tannöd"-Autorin soll eine halbe Million Euro zahlen

  • Offensichtlich liegt in diesem Fall, so das Gericht, keine Verletzung des Urheberrechtes vor:


    Zitat

    Die 45-jährige Autorin gab sich nach der Verhandlung erleichtert. Sie fühle sich durch die Einschätzung der Richter bestätigt. Leuschner wirft der Autorin aus Nittendorf bei Regensburg vor, für «Tannöd» aus seinen Sachbüchern zum Mordfall auf einem Bauernhof im oberbayerischen Hinterkaifeck in den 20er Jahren abgeschrieben zu haben. Dafür fordert der Journalist Schadenersatz. Der geschätzte Streitwert beträgt Presseberichten zufolge rund 500 000 Euro.


    Die Anwälte Leuschners hatten das Gericht auf 18 Details verwiesen, die sich sowohl in den Sachbüchern des Journalisten als auch in «Tannöd» wiederfänden. Nach Auffassung des Gerichts sind diese Details aber nicht «prägend genug» und bestimmten nicht den Gesamteindruck des Buches. Die Übereinstimmungen im atmosphärischen Bereich ergäben sich aus der Situation auf dem Bauernhof, argumentierten die Richter. Als Vergleich schlugen sie vor, Schenkel könne Leuschners Bücher in ihrem Werk würdigen.


    Quelle: Yahoo-Nachrichten

    „Die Literatur greift immer dem Leben vor.
    Sie ahmt das Leben nicht nach, sondern formt es nach ihrer Absicht.”

    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller und Aphoristiker

  • Gestern war also die Urteilsverkündung. Insgesamt war deutlich weniger los, als bei der Verhandlung. Dennoch hat der Vorsitzende ein paar Worte gesagt, weil ja Presse im Publikum saß.


    Es ist keine Überraschung, dass das Gericht die Klage abgewiesen hat. Es war jedoch auch keine Überraschung, dass hier nocheinmal erwähnt wurde, dass Frau Schenkel deutlich abgekupfert hat. Leider reichen die Stellen jedoch nicht aus, um der Klage stattzugeben, vor allem, weil eben viele Fakten durch die Aktenlage vorgegeben waren.


    Das Urteil selbst sehe ich jedoch immer noch so, dass sich hier das Gericht nicht die Finger verbrennen wollte.