Such Ratgeber zu ALG 2

  • Hallo,


    ich habe hier die Suche benutzt und nichts entsprechendes dazu gefunden.


    Bei Amazon gesucht und da kann ich mich gar nicht entscheiden, weil die Bücher entweder von 2004 sind, bzw. nur wenige Bewertungen haben.


    Ich habe durch ein anderes Forum viel mit Hartz 4 Empfängern zu tun und würde mich gerne darüber genauer informieren.
    Von daher wäre ein Ratgeber mit vielen Praxistipps schön.


    Hat sich jemand mal eins gekauft und kann mir zu einem raten oder abraten?


    Vielen Dank schon mal im voraus
    Nicola

  • Genaues kann ich dir nicht sagen, aber als ich letztens bei Weltbild war, da gabs da eins, das sehr neu war... vielleicht ist das ja was für dich... ich weiss nur nicht wie es heisst, aber es stand bei den Ratgebern und war so ein weisses Buch!

    :wave Gruß Dany


    Die Wirklichkeit ist etwas für Leute, die mit Büchern nicht zurechtkommen.
    Leserweisheit

  • Ich selber kenne das hier.



    Da ich mit Langzeitlosen arbeite, ist es immr wieder ein ganz gutes Nachschlagewerk.



    Was ist Dir denn wichtig?
    Die rechtlichen oder die psychosozialen Hintergründe?
    Welche Rechte & Pflichten Hartz IV Empänger haben, oder wie sich Langzeitarbeitslosigkeit und gerade der Erhalt von Hartz IV auf die Menschen konkret, gerade im psychosozialen Bereich auswirkt?



    Edit: Das Bild erscheint, wenn man bei Amazon direkt draufklickt.

  • Auf dieser Seite kannst du dich kostenlos durch alle Broschüren der ARGE durchwühlen. Bestimmt findest du sehr viele Antworten auf deine Fragen


    Arbeitslosengeld II



    Auch kannst du dir diese Broschüren kostenlos bei der ARGE holen.


    Allerdings würde mich interessieren, warum sich scheinbar doch einige Leute die sich in dieser Situation befinden nicht ausreichend bei ihrem Berater oder das Angebot (Broschüren) der Agentur informieren. Außerdem glaube ich nicht, dass du tatsächlich mit "Praxistipps" weiter kommst, denn diese sind von Region zu Region sehr unterschiedlich. Da die Gelder nach der Arbeitslosenzahl und der Arbeitslosenvermittlung der einzelnen Regionen/Landkreise zugewiesen werden.


    Im SGB II findest du alle gesetzlichen Regelungen, die für ALLE gleich gewertet werden müssen.

    :lesend Der letzte Harem - Peter Prange

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  • Zitat

    Original von beowulf


    :rofl :rofl :rofl


    Möönsch Beooooo, raub´ den Leuten doch nicht all´ ihre Illusionen. :lache
    Das ist kontraproduktiv. :grin
    Das Prinzip von Rom funzt doch immer noch sehr gut.
    Brot und Spiele für das (dumme) Volk.



    Uuups, habe ich heute morgen etwa meinen sarkastischen? :gruebel



    P.S. @ Nicola
    Sorry für dieses unproduktive OffTopic.
    Am besten können dir gute Berater dazu Erläuterungen geben.
    Abends, nach ihrem Dienst bei einem Bierchen. :zwinker

  • Die höchste Quote der letzten Jahre für Gerichtsstreitigkeiten (mit Ausnahme der Nachbarschaftsstreitigkeiten)- und in der Sozialgerichtsbarkeit, wo die Erfolgsaussichten sonst durchaus noch im einstelligen Prozentbereich liegen (Rentensachen und so) mit fast fünfzig Prozent erfolgreichen Klagen auch ein Zeichen für die Unerfahrenheit und Unsicherheit der Bearbeiter- böse Absicht ist das bei den wenigsten (wobei es auch solche gibt, die im Auftreten so tun als vertreten sie nicht das Interese der Gesamtheit der Steuerzahler, sondern erhielten Prämien für abgelehnte Anträge- aber das ist eine Minderheit, die meisten SachbearbeiterInnen bemühen sich nett und höflich zu sein- wenn das auch manchmal schwierig ist, wenn du zwanzigmal hintereinander beschimpft worden bist beim einundzwanzigsten mit frischem Mut und Fröhlichkeit anzufangen.

  • Gerechtigkeit und Recht sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Gerechtigkeit heißt nicht immer Recht zu bekommen und Recht bedeutet auch nicht immer Gerechtigkeit.

  • Die aber nicht immer sehr klar formuliert sind. Dafür gibt es dann Durchführungsverordnungen (glaube die heißen so). Tja und das kann es passieren das ein und gleiche Gesetz anders interpretiert wird. :grin

  • Das Problem ist die Reihenfolge:


    Gesetz- Durchführungsverordnung- Richtlinie- Anweisung- Ermessensausübung des Sachbearbeiters


    Ob da am Ende das rauskommt, was der Gesetzgeber wollte, wage ich - mit über zwanzig Jaren Berufserfahrung auf dem Buckel- zu bezweifeln.


    Auch wenn ich ja erst an der Stelle eingreife- dann kommt:


    Entscheidung der Widerspruchsstelle- Sozialgericht- Landessozialgericht und ab nach Kassel! (beim Bundessozialgericht war ich noch nie)


    edit:


    Mein Standardbeispiel aus dem Mietrecht:


    Die Zuständigkeit des AG Leipzig richtet sich nach einem Zwölferrhytmus, soll heissen die Klagen werden den Richtern in der Reihenfolge des Eingangs zu jeweils 12 Akten zugeteilt.


    Eine Klage eines Hausbesitzers mit 20 Wohnungen, bei denen fünf die Mieterhöung schluckten gegen 15 Mieter in diesem Haus wurde 12 mal gewonnen, einmal verloren und zweimal teilweise gewonnen. Der Sachverhalt war völlig identisch, es ging um "objektiv" bewertbare Dinge wie Zustand der Fassade, des Treppenhauses etc. Das alles unter Anwendung der selben Prozeßordnung, des selben Mietenüberleitungsgesetzes im selben Haus im selben Gericht.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

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  • Zitat

    Original von hestia2312
    Gerechtigkeit und Recht sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Gerechtigkeit heißt nicht immer Recht zu bekommen und Recht bedeutet auch nicht immer Gerechtigkeit.


    :write :knuddel1

  • Hallo,


    danke für eure Tipps, Denkanregungen und und und.


    Natürlich gibt es ein Gesetz, aber ein Ratgeber und Co, macht mir einiges immer noch klarer, als nur das Gesetz.


    Nach den Broschüren werde ich gleich mal schauen.


    Liebe Grüße und einen schönen Sonntag
    Nicola

  • Zitat

    Original von hestia2312
    Gerechtigkeit und Recht sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Gerechtigkeit heißt nicht immer Recht zu bekommen und Recht bedeutet auch nicht immer Gerechtigkeit.


    Sehr schön geschrieben. :write

  • Recht kann immer nur das sein, was aus Regeln folgt und Gerechtigkeit ist stets subjektiv.


    Recht was Ungerechtigkeit darstellt:


    Du leihst dir im Büro i beisein dreier Kollegen einen fünfziger, weil du noch abends einkaufen willst und und den Geldbeutel vergessen hast. In der Mittagspause triffst du Kollege Klamm, der dir den Hunni wiedergibt, den er dir schuldet. Vor Rückkehr ins Büro triffst du die Kollegin und gibst ihr dankend den füffi wieder. Wenn sie dich drei Wochen später auf Zalung von fünzig Euro verklagt bekommt sie Recht. Du hast keine Quittung und keine Zeugen für die Rückzahlung, die Kollein hat Zeugen für die Darlehenshingabe. Schreiend ungerecht- aber Recht.


    Gerechtigkeit, das Beispiel hatte ich schon mal erwähnt:


    Drei Penner steen am Kiosk und zieen ein Bier, kommt der Ferrari mit Unternehmer und Unternehmersgattin auf dem Weg zum samstagabendlichen Geschäftsessen vorbei.


    Sagen die Penner- schaut euch den Bonzen an, weil der seine Alte mit Perlen behängt und so wenig Steuern zahlt bleibt für uns nicht übrig und ist ALG II so niedrig. Das ist schreiend ungerecht.


    Sagt Unternehmer zu seiner Frau- schau dir die Penner an dafür arbeiten wir Tag und Nacht, damit die faul rumhänen und auf Kosten des Steuerzahlers Bier saufen. Das ist schreiend ungerecht.


    ..und logisch beide haben nicht recht.

  • Zitat

    Original von Leonae


    Sehr schön geschrieben. :write


    Ein Lehrer in meine Ausbildung sagte uns den Satz ganz am Anfang. Er meinte, diesen Satz sollten wir uns merken. Und damit hatte er recht.