Milderes Urteil im "Autobahnraser"-Prozess

  • Hallo Batcat,


    zu meiner Schande muss ich gestehen, dass der andere Kasten nur ca. 200 Kmh fuhr. Mir hat aber auch das gereicht.


    Viele Grüße


    Eric :write

  • Zitat

    Original von Oryx
    So weit mir bekannt sind die Teststrecken der Automobilkonzerne abgeschlossene Strecken.


    Normalerweise kann ein Testfahrer, Rennfahrer oder Rallyefahrer sehr wohl zwischen Rennstrecke und normalem Verkehr unterscheiden.


    Das stimmt, bedingt. Die Fahrzeuge werden auch im Starßenverkehr auf ihre *Tauglichkeit* getestet.
    So begegnete mir und meinem Kollegen nachts auf einer zugegeben leeren Autobahn letztes Jahr bei strömendem Regen und Temperaturen kurz vor dem Gefrierpunkt ein Ford Focus. Wobei begegnet schon zu viel gesagt ist, er schoß links an uns vorbei, daß mein Kollege und ich dachten wir würden stehen. Natürlich haben wir Gas gegeben und ihn uns nach (20Minuten!!!) Jagd gekrallt. Am Steuer saß ein Testfahrer der Firma Ford, welcher den Auftrag hatte das (ACHTUNG!!). Aquaplaningverhalten des Fahrzeugs auf den Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung zu testen. Aufgrund der fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzung haben wir ihn fahren lassen müssen. Ich konnte es mir aber nicht verkneifen ihn zu fragen, ob er ausreichend für diesen Wahnsinn verdiene.

  • Tomliehr:


    Sorry, muß dich schon wieder korrigieren, das dichte Auffahren alleine stellt keinen Straftatbestand dar. Es ist eine simple Ordnungswidrigkeit. (Welche normalerweise ohne Beweisfoto nur sehr schwer zu ahnden/zu beweisen ist)
    Eine Nötigung liegt im vorliegenden Fall nicht vor, da weder gehupt, noch die Lichthupe betätigt wurde. Das dichte Auffahren allein mit hoher Geschwindigkeit stellt keine Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches dar.
    Der Straftatbestand ergibt sich erst durch die grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit des Fahrers und dann ist es keine Nötigung, sondern eine Verkehrsgefährdung, ganz anderer Tatbestand, ganz anderes Strafmaß.



    An alle:


    Ich habe bis eben Dienst gehabt und wurde zu einem Verkehrsunfall gerufen. Eine junge Frau befuhr mit ihrem Pkw den Überholstreifen. Von hinten näherte sich ein Kradfahrer. Laut unabhängigen Zeugenaussagen (Fahrzeuge, die der Kradfahrer ebenfalls überholt hatte), fuhr dieser zwar schnell an den Pkw heran, hielt auch einen vermutlich zu kleinen Sicherheitsabstand ein. Dennoch bestätigten alle Zeugen und davon gab es mehrere, daß die junge Frau überreagierte und der Fahrfehler eindeutig von ihr ausging. Das der Motorradfahrer, sie also nicht bedrängt hatte sondern lediglich etwas zu rasch(sie fuhr ca. 160 km/h und er laut zeugen 180 km/h) und zu nah (ca. 30-40 m Abstand) an sie heran fuhr. Dies bestätigte der Motorradfahrer, er habe die junge Frau übersehen und habe erst zu spät herunter gebremst.
    Die Dame sah in den Rückspiegel, verlor die Kontrolle über ihren Pkw und knallte in die Schutzplanke. Zum Glück wurde niemand verletzt. Nur ich bekam Bauchschmerzen, weil ich nun vor Ort entscheiden sollte, wer denn nun Schuld hat. Ob eine Straftat seitens des Motorradfahrers vorlag, oder ob die junge Dame schlicht falsch reagierte.


    Was hättet ihr getan??? (Ich erzähle das deshalb, weil ich denke, ihr versteht, dann welche Problematik sich aus dem Urteil ergibt)

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Tomliehr:


    Sorry, muß dich schon wieder korrigieren, das dichte Auffahren alleine stellt keinen Straftatbestand dar. Es ist eine simple Ordnungswidrigkeit. (Welche normalerweise ohne Beweisfoto nur sehr schwer zu ahnden/zu beweisen ist)
    Eine Nötigung liegt im vorliegenden Fall nicht vor, da weder gehupt, noch die Lichthupe betätigt wurde. Das dichte Auffahren allein mit hoher Geschwindigkeit stellt keine Nötigung im Sinne des Strafgesetzbuches dar.
    Der Straftatbestand ergibt sich erst durch die grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit des Fahrers und dann ist es keine Nötigung, sondern eine Verkehrsgefährdung, ganz anderer Tatbestand, ganz anderes Strafmaß.


    Zitat

    Original von Tomliehr
    Straßenverkehrsgefährdung ist ein Straftatbestand. Ohne Wenn und Aber. Wer andere gefährdet, ob fahrlässig oder vorsätzlich, risikiert eine Strafe.


    Hallo,


    Babyjane und Tom....vielleicht sehe ich das jetzt zu eng. Außerdem bin ich, wie viele hier, ja nicht vom Fach.....aber sagt ihr beiden nicht genau das Gleiche?


    Auf das Autobahnraser-Urteil bezogen kommt dann, wenn ich das richtig sehe, noch hinzu, daß dem Testfahrer noch nicht einmal hundertprozentig nachgewiesen werden konnte, DASS er den Tatbestand des zu dichten Auffahrens in Tateinheit mit grober Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit des Fahrers und somit eine Verkehrsgefährdung begangen HAT.


    Also für mich kommt das immer mehr auf eine Lynchjustiz hinaus. So furchtbar der Tod zweier Menschen auch wirklich ist. Daß die Fahrerin einen schweren Unaufmerksamkeitsfehler begangen hat, den sie und ihr Kind mit dem Leben bezahlen mußten, ist für mich jetzt offensichtlicher als vorher.


    Gruß
    Baumbart

  • Zitat

    Original von Babyjane
    An alle:


    Ich habe bis eben Dienst gehabt und wurde zu einem Verkehrsunfall gerufen. Eine junge Frau befuhr mit ihrem Pkw den Überholstreifen. Von hinten näherte sich ein Kradfahrer. Laut unabhängigen Zeugenaussagen (Fahrzeuge, die der Kradfahrer ebenfalls überholt hatte), fuhr dieser zwar schnell an den Pkw heran, hielt auch einen vermutlich zu kleinen Sicherheitsabstand ein. Dennoch bestätigten alle Zeugen und davon gab es mehrere, daß die junge Frau überreagierte und der Fahrfehler eindeutig von ihr ausging. Das der Motorradfahrer, sie also nicht bedrängt hatte sondern lediglich etwas zu rasch(sie fuhr ca. 160 km/h und er laut zeugen 180 km/h) und zu nah (ca. 30-40 m Abstand) an sie heran fuhr. Dies bestätigte der Motorradfahrer, er habe die junge Frau übersehen und habe erst zu spät herunter gebremst.
    Die Dame sah in den Rückspiegel, verlor die Kontrolle über ihren Pkw und knallte in die Schutzplanke. Zum Glück wurde niemand verletzt. Nur ich bekam Bauchschmerzen, weil ich nun vor Ort entscheiden sollte, wer denn nun Schuld hat. Ob eine Straftat seitens des Motorradfahrers vorlag, oder ob die junge Dame schlicht falsch reagierte.


    Was hättet ihr getan??? (Ich erzähle das deshalb, weil ich denke, ihr versteht, dann welche Problematik sich aus dem Urteil ergibt)


    Babyjane,


    auf mich wirkt der Fall, den Du erlebt hast, wie der Autobahnraser-Fall, nur in harmloserer Form und zum Glück nicht mit tragischem Tode endend.
    Aber sonst scheint alles ziemlich ähnlich zu sein auf den ersten Blick.


    Was hast DU und Dein Kollege daraus gemacht?


    Gruß
    Baumbart

  • @ Baumbart, wir haben uns kurz (weil wir ja den Prozeßautobahnraser im Hinterkopf hatten) beraten. Und sind zu dem SChluß gekommen, daß die junge Frau eindeutig überreagiert hat. Dies bestätigten ja auch die Zeugen, die zwar von einem zu geringen Abstand sprachen, dieser sei aber nicht bedrohlich gewesen.
    Wir haben der jungen Frau ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € angeboten (normaler Satz für Unfälle durch Unaufmerksamkeit) und dieses hat sie nach dem sie eindringlich darüber belehrt wurde, daß sie das Verwarnungsgeld ablehnen kann, wenn sie anderer Ansicht ist, bezahlt.
    Der Motorradfahrer wurde von uns zwar als Zeuge, nicht jedoch als Unfallverursacher notiert.


    Dein Vergleich zwischen Toms Aussage und meiner, ist verständlich.
    Allerdings bin ich ein bißerl pingelig was sowas angeht, so muß ich auch an dieser Bemerkung wieder rumkritteln.
    Nicht jeder der einen anderen im Straßenverkehr gefährdet begeht den Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung. Ohne die Merkmale der groben Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit, ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit. (Wenn man sich das mal vor Augen führt. Es begeht ja auch nicht jeder der einen anderen im Straßenverkehr schädigt (Sachschaden), eine Straftat und eine Schädigung ist ja nun die Steigerung der Gefährdung.
    Das wollte ich damit sagen.
    Aber du hast natürlich Recht, wenn das jemand der sich mit diesem Mist nicht tiefer beschäftigen muß, als gleich sieht, bzw. den Unterschied nicht erkennt.
    Vielleicht lasse ich mich auch zusehr zu Fachausdrücken und Juristerei hinreißen...... Tschuldigung

  • Hallo, Babyjane.


    Das habe ich auch nicht behauptet. "Straßenverkehrsgefährdung ist ein Straftatbestand" - das habe ich geschrieben, genau wie "Mord" ein Straftatbestand ist, aber nicht jede Tötung ein Mord ist. Daß viele Ordnungswidrigkeiten (z.B. zu schnelles Fahren, aber auch falschparken, Abstand zu gering usw.) gefährlich sind und damit eine vermeintliche Verkehrsgefährdung nach sich ziehen/bewirken, hat damit nichts zu tun. Wenn man z.B. einen Unfall baut, wird man i.d.R. wegen Straßenverkehrsgefährdung angezeigt, unabhängig davon, ob noch etwas wg. Sachbeschädigung, Körperverletzung oder schlimmerer Dinge folgt. Wenn mir jemand zu dicht auffährt, ist der Straftatbestand der Verkehrsgefährdung nicht erfüllt (es sei denn, das zu dichte Auffahren verursacht einen Unfall), und, wie Du richtig schrubst, auch nicht notwendigerweise derjenige der Nötigung. Rolf F. ist wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung angeklagt worden.


  • Hallo Babyjane,


    hmm?...Tschuldigung? Nö, wofür das denn? Ich find´s schön, wenn wir hier eine Fachfrau haben, die uns das mal richtig verklickern kann...obwohl ich immer noch nicht so ganz verstanden habe, worin jetzt eigentlich (vom Tod mal abgesehen!!!) der Unterschied rein rechtlich zwischen den beiden Fällen besteht?


    Kannst Du das bitte vielleicht nochmal einfacher erläutern, bitte?


    Gruß
    Baumbart

  • Zitat

    Original von tomliehr
    Hallo, Babyjane.


    ..wie Du richtig schrubst....


    Ähem, wo wir grade beim Thema Fachfrau waren....tztztzt....und das von einem Schreiberling. Ich faß et ja nich... :grin


    Morgen, Tom
    Baumbart

  • Baumbart:


    Der Unterschied bestand für uns darin, daß wir Zeugen hatten, die aussagten, daß der Motorradfahrer mit einer zwar höheren Geschwindigkeit heran fuhr, aber keineswegs heranraste. (ungefährer Geschwindigkeitsunterschied zwischen den beiden Fahrzeugen 30 km/h)
    Außerdem haben die Zeugen alle angegeben, daß der Abstand des Kradfahrers zwar nicht den Vorschriften entsprach (halber Tachoabstand) Er allerdings einen auf Autobahnen durchaus üblichen Abstand einhielt (würden alle den vorgschriebenen Abstand einhalten, hätten wir auf unseren Autobahnen viel zu wenig Platz um alle Fahrzeuge unterzubringen)und nicht bis auf die Stoßstange auffuhr. Es war also laut den Zeugen eine ganz normale Annährungssituation, wie sie täglich vorkommt. Die junge Frau hat diese Situation offensichtlich falsch eingeschätzt und sich erschrocken. Daraufhin verriss sie das Lenkrad und kam ins Schleudern.


    Das sind ja schon mal etwas andere Vorraussetzungen als im hier diskutierten Falle.
    Dazu kommt aus meiner Sicht, daß sich hier ein Krad näherte und kein größerer Pkw. Vor einem Krad muß man sich nicht erschrecken, wenn man in einem Pkw sitzt, ein Krad kann niemanden abdrängen ohne sich massiv selbst zu gefährden und stellt auch keine Gefahr für die Pkw Insassen dar. (wie gesagt, das war nur so ein weiterer Gedanke in meinem Kopf)


    Wie du siehst, sind das einige Unterschiede.
    Aber auch das ist alles etwas schwammig und du verstehst sicherlich, warum ich nicht verstehen kann, weshalb *Turborolf* so durch das Volk und die Medien verurteilt wird, die Grenze ist wirklich schwammig und für den Leihen vielleicht nicht klar erkennbar und auch ich habe mich auf der Wache noch mal kurz mit meinem Chef besprochen, nur um sicher zu gehen.
    Allerdings verdeutlicht dieser harmlose Unfall ausmeiner Sicht, daß die Frau im Falle *turborolf* eindeutig auch einen Fehler begangen haben muß, welcher jedoch von dem Medien einfach übersehen bzw. irgnoriert wird.


    Selbstverständlich hätte ich dem Kradfahrer den Vorwurf der Abstandsunterschreitung machen können, da diese aber ohne Foto, bzw. genaue Zeugenaussage (mit Meterangabe/Messung über eine gewisse Strecke) nicht nachweisbar ist und die Abstandsunterschreitung ja laut den Zeugen nicht wirklich massiv war, haben wir davon abgesehen.

  • @BabyJane


    Wenn "Turborolf" auch "nur" zu dicht aufgefahren ist - ohne Lichthupe oder Blinker zu betätigen, dann ist nach meiner Auffassung der Tatbestand der Verkehrsgefährdung auch nicht gegeben. - Woher sollte er vorher wissen, dass dadurch eine Autofahrerin sich erschreckt und das Lenkrad verreisst? Eine Absicht kann hier nicht vorliegen. Und die Zeugenaussagen sind mehr als fragwürdig! Du weisst selbst, wie unterschiedlich diese Aussagen manchmal ausfallen. Für mich zeigt sich dieser Fall als nicht beweisfähig und ich finde diese Hetze gegen den Fahrer mehr als fragwürdig. Wenn er es nun nicht war, ist sein Leben versaut - und da schert sich keiner drum.

  • Sisi


    Genau das wollte ich mit meinen vielen Beiträgen und Fachsimpeleien ausdrücken, danke, daß du mir da ein bißerl bei geholfen hast, manchmal red ich um den heißen Brei herum ohne auf den Punkt kommen zu können, weil ich den Punkt selbst erst hinterher entdecke. :)

  • *breitgrins*


    Ich bin eher die nicht so "ausdrucksfähige" Schreiberin und habe daher manchmal Hemmungen bei solchen Topics meinen Senf abzulassen. Dein Statement hat mich soeben echt verblüfft und zauberte mir ein (siehe oben) breites Grinsen bis an die Ohren ;-)


    Im übrigen finde ich es völlig richtig, wie ihr bei dem Kradfahrer verfahren seid! Nicht auszudenken, was dem passiert wäre, wenn der Dame was ernsteres geschehen wäre. Ob dann die Zeugen auch noch so für ihn ausgesagt hätten, möchte ich nämlich bezweifeln :wow

  • Zitat

    Original von Sisi
    Im übrigen finde ich es völlig richtig, wie ihr bei dem Kradfahrer verfahren seid!


    Das kann ich nur unterstreichen!!


    Offtopic:
    Bitte seid doch so freundlich und achtet gerade jetzt zur Mopped-Hochsaison verstärkt auf die Motorradfahrer. Erst heute habe ich wieder in der Zeitung lesen müssen, dass ein 35jähriger Kradfahrer tödlich verunglückte, weil ihm ein Autofahrer auf der Bundesstrasse (mal wieder!!) die Vorfahrt genommen hat. Aussage des Autofahrers: "Den hab ich gar nicht gesehen."


    Gruss,


    Doc

  • :grin :grin@Doc


    ich werde mir Mühe geben - dich nicht über den Haufen zu fahren, solltest du mal in meine Nähe geraten :grin


    Aber ich hätte da auch eine Bitte: Müsst ihr am Tag auch mit Fernlicht fahren? So einige Male hat mich so ein Mopedfahrer derartig (vorzugsweise in einem dunklen Waldstück) geblendet, dass ich Mühe hatte, die Strasse zu sehen. - Das kanns doch auch nicht sein, oder?

  • Ebenfalls Offtopic:


    Doc leider ist das meist so. An den vielen Kradfahrerunfällen, sind meist nicht die Kradfahrer schuld, sie werden oft einfach von den Pkws / Lkws übersehen.
    Daher war ich auch eigentlich ganz froh, dass dieses Jahr so schlechtes Wetter war.
    Schlechtes Wetter = Weniger Kräder = weniger Tote.

  • Sisi:


    Kradfahrer haben auch am Tage ihr Licht einzuschalten, um eben besser gesehen zu werden.


    (sehe grade du hast Fernlicht geschrieben, na das muß natürlich nicht sein, oft sind da aber die falsch eingestellen Scheinwerfer schuld, so daß das Abblendlicht schon blendet)

  • Zitat

    Original von Sisi
    Aber ich hätte da auch eine Bitte: Müsst ihr am Tag auch mit Fernlicht fahren? So einige Male hat mich so ein Mopedfahrer derartig (vorzugsweise in einem dunklen Waldstück) geblendet, dass ich Mühe hatte, die Strasse zu sehen. - Das kanns doch auch nicht sein, oder?


    Das ist zu 99% kein Fernlicht, sondern das normale Abblendlicht - das aber bei einigen Kollegen nicht dem Fahrergewicht entsprechend justiert wurde. Deswegen geht die Mühle hinten runter und vorne das Licht rauf und blendet dann den Gegenverkehr. Eine richtige Scheinwerferstellung ist eigentlich ein Klacks, wird aber (das gebe ich zu) leider von vielen ignoriert. :-(


    Gruss,


    Doc

  • Zitat

    Original von Sisi
    @BabyJane


    Wenn "Turborolf" auch "nur" zu dicht aufgefahren ist - ohne Lichthupe oder Blinker zu betätigen, dann ist nach meiner Auffassung der Tatbestand der Verkehrsgefährdung auch nicht gegeben. - Woher sollte er vorher wissen, dass dadurch eine Autofahrerin sich erschreckt und das Lenkrad verreisst? Eine Absicht kann hier nicht vorliegen. Und die Zeugenaussagen sind mehr als fragwürdig! Du weisst selbst, wie unterschiedlich diese Aussagen manchmal ausfallen. Für mich zeigt sich dieser Fall als nicht beweisfähig und ich finde diese Hetze gegen den Fahrer mehr als fragwürdig. Wenn er es nun nicht war, ist sein Leben versaut - und da schert sich keiner drum.



    Dem kann ich mir nur anschliessen. Es ist widerlich, wenn einige meinen,. dem Vordermann in den Kofferraum kriechen zu müssen. Aber es ist auch wichtig, dass jeder in der Lage ist, sein eigenes Fahrzeug sicher zu führen. Die evtl. Überreaktion der Frau kann man ihm nicht anheften.


    @Doc
    Kannste das bitte auch umgekehrt in ein Moped-Forum setzen?
    Mir ist gestern so ein jungscher Schnösel sehr dicht aufgefahren, obwohl ich schon einiges schneller als erlaubt unterwegs war. Dann tänzelte er mal links, mal rechts fast neben mir und zog dann in einem Moment an mir vorbei, der mir ziemlich das Herz in die Hose und den Fuss auf die Bremse rutschen liess. Sonst hätten der Entgegenkommende und ich ihn quer genommen. :fetch

    _______________________
    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)